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Urlaub in der Ausbildung

Jeder Azubi hat Anspruch auf Urlaub in der Ausbildung. Die Mindestanzahl an Urlaubstagen wird durch das Arbeitsrecht bestimmt, wobei für minderjährige Azubis andere Bestimmungen gelten als für volljährige Auszubildende. Die genaue Anzahl an Urlaubstagen pro Kalenderjahr (nicht Ausbildungsjahr!) ist im Ausbildungsvertrag festgelegt.

Urlaubsanspruch in der Ausbildung

Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz müssen Jugendliche unter 16 Jahren mindestens 30 Werktage Urlaub bekommen, unter 17-Jährige mindestens 27 Werktage und Azubis unter 18 Jahren stehen mindestens 25 Werktage Urlaub zu. Erwachsene Auszubildende haben nach dem Bundesurlaubsgesetz einen Anspruch auf 24 Werktage pro Jahr. Tarifverträge können einen höheren Urlaubsanspruch vorsehen, der dann auch für dich gilt.

Du bist verpflichtet deinen Urlaub zu nehmen. Bleibt am Jahresende doch einmal Resturlaub übrig, zum Beispiel, weil du wegen einer Krankheit nicht alle Urlaubstage verwenden konntest, darfst du die übrigen Tage auch im nächsten Jahr nehmen – aber spätestens bis Ende März.

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Arbeitstage oder Werktage?

Ist der Urlaub in deinem Ausbildungsvertrag in Werktagen angegeben, dann brauchst du für 1 Woche 6 Urlaubstage, bei Arbeitstagen sind für 1 Woche 5 Urlaubstage nötig. Hier noch einmal der Unterschied zwischen Werktagen und Arbeitstagen im Überblick:

Werktage: Als Werktage bezeichnet man in der Regel die Wochentage von Montag bis Samstag. Sind deine Urlaubstage als Werktage angegeben, dann teilst du diese durch 6 und du erhältst die Anzahl an Urlaubswochen pro Jahr. Ein Beispiel: 30 Urlaubstage : 6 = 5 Urlaubswochen.

Arbeitstage: Unter Arbeitstagen versteht man die Tage, an denen tatsächlich gearbeitet wird. Bei den meisten Azubis handelt es sich um eine 5-Tage-Woche, die von Montag bis Freitag geht. Möchtest du wissen, wie viele Urlaubswochen dir insgesamt zustehen, teilst du die Gesamtzahl deiner Urlaubstage durch 5. Beispiel: 30 Urlaubstage : 5 = 6 Urlaubswochen.

Noch ein Beispiel: Carolin hat als Bankkauffrau 25 Arbeitstage Urlaub pro Jahr. Da sie immer 5 Tage in der Woche arbeitet, hat sie also 5 Wochen Urlaub. Tim hat als Schreiner 30 Werktage Urlaub pro Jahr. Da als Werktage die Tage von Montag bis Samstag zählen, hat er genau wie Carolin auch 5 Wochen Urlaub.

Wie nimmt man Urlaub?

Dein Urlaub muss auf jeden Fall mit dem Arbeitgeber abgesprochen werden. Das bedeutet, dass du einen schriftlichen Urlaubsantrag stellen musst – am besten so früh wie möglich und nicht erst 1 Tag vor deinem gewünschten Termin! Erst wenn der Arbeitgeber zustimmt, ist dein Urlaub genehmigt. Auf keinen Fall darfst du einfach unangekündigt in Urlaub gehen. Damit riskierst du eine Kündigung.

Urlaub in der Probezeit

Erst nach 6 Monaten deiner Ausbildung hast du laut § 4 Bundesurlaubsgesetz den vollen Anspruch auf alle Urlaubstage. Vorher erhöht sich dein Urlaubsanspruch von Monat zu Monat um jeweils 1/12 deines Jahresurlaubs. In der Regel wird vor Ablauf der 6-monatigen Wartezeit, in die auch deine Probezeit fällt, kein Urlaub genehmigt. Hinweis: Da die meisten Ausbildungen erst im Herbst beginnen, gewähren viele Arbeitgeber auch schon vor Ablauf der 6 Monate Urlaub. In einigen Firmen ist zum Beispiel an Weihnachten geschlossen: Du musst dann sogar Urlaub nehmen, auch wenn du noch keine 6 Monate gearbeitet hast.

Urlaub und Berufsschule

Urlaub kann nur für die Arbeit im Betrieb, aber nicht für den Schulunterricht verwendet werden. Deshalb sollten Azubis ihren Urlaub in der Zeit der Berufsschulferien nehmen. Sonst kann es nämlich passieren, dass du während deines Urlaubs in die Schule musst. Falls es wirklich dazu kommen sollte, bekommst du pro Urlaubstag, an dem du in der Berufsschule warst, 1 weiteren Tag Urlaubsanspruch dazu. Mindestens 2 Wochen deines Urlaubes musst du am Stück bekommen.

Im Urlaub

Der Zweck des Urlaubs ist die Erholung. Deshalb darfst du im Urlaub auch nicht gewerblich arbeiten – außer in einem Nebenjob. Dein Gehalt bekommst du auch im Urlaub ganz normal ausbezahlt. Wirst du im Urlaub krank, zählen diese Tage als Krankheits- und nicht als Urlaubstage. Du musst aber unbedingt den Arbeitgeber informieren und ihm ein ärztliches Attest zuschicken. Nur dann bekommst du die Krankheitstage „gutgeschrieben“.

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