Ausbildungsvergütung – Das verdienst du in der Ausbildung

  • Ausbildungsvergütung muss jährlich ansteigen
  • Verdienst du weniger als 325 Euro, dann fallen keine Steuern und Sozialbabgaben an, dann gilt: Brutto = Netto
  • Bei Krankheit (bis zu 6 Wochen) und im Urlaub wird dir deine Ausbildungsvergütung weiter gezahlt

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Auf dieser Übersichtsseite findest du allgemeine Infos zur Ausbildungsvergütung. Was du genau verdienen wirst, steht in deinem Ausbildungsvertrag. Wenn du dich vorher informieren willst, wie viel man im Schnitt in bestimmten Ausbildungsberufen verdient, dann schau dir die Berufsprofile an. Unter Daten & Fakten findest du dort die Angaben zur Ausbildungsvergütung.

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Ausbildungsvergütung brutto

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Ausbildungsvergütung
  • Die Höhe deiner Ausbildungsvergütung steht in deinem Ausbildungsvertrag. Das ist der Bruttobetrag. Wichtig zu wissen: Diesen Betrag wirst du nicht automatisch in gleicher Höhe auf deinem Bankkonto wiederfinden. Wie viel dir an Geld verbleibt, siehst du etwas weiter unten („Ausbildungsvergütung netto“).
  • Die Ausbildungsvergütung muss während deiner Ausbildungszeit mindestens jährlich ansteigen. Das bestimmt das Berufsbildungsgesetz (§ 17). Die Höhe ist unterschiedlich und richtet sich nach der Branche, in der du dein Ausbildungsverhältnis beginnst. Im ersten Ausbildungsjahr liegt die Ausbildungsvergütung häufig zwischen 400 und 800 Euro. Sie kann aber auch höher oder niedriger sein. Auch der Anstieg in den folgenden Ausbildungsjahren ist nach Branchen unterschiedlich stark. Siehe hierzu auch die Beschreibungen der verschiedenen Ausbildungsberufe.
  • Für die meisten Branchen gibt es tarifliche Regelungen. Das bedeutet, Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften haben einen Tarifvertrag geschlossen und darin u.a. die Höhe der Ausbildungsvergütung festgelegt. Wenn dein zukünftiger Arbeitgeber, also dein Ausbildungsbetrieb, tariflich gebunden ist, d.h. dem Arbeitgeberverband angehört, oder wenn er freiwillig den Tarifvertrag übernommen hat, dann gelten für dich die vertraglichen Vergütungen. Sie werden in deinen Ausbildungsvertrag übernommen.
  • Die Ausbildungsvergütung muss nach dem Berufsbildungsgesetz „angemessen“ sein. Wenn dein Ausbildungsbetrieb nicht tariflich gebunden ist oder den Tarifvertrag nicht freiwillig übernommen hat, dann musst du trotzdem mindestens 80% der tariflichen Vergütung bekommen. Das bestimmt ein Urteil des Bundesarbeitsgerichtes. Gibt es für deine Branche keinen Tarifvertrag, dann legen in der Regel die zuständigen Stellen (z.B. IHK, Handwerksammer) Richtwerte fest. Wie das in deinem zukünftigen Ausbildungsbetrieb ist, musst du im Vorstellungsgespräch klären.
  • Laut § 17 Berufsbildungsgesetz darf dir dein Ausbildungsbetrieb einen Teil deiner Ausbildungsvergütung als Sachleistungen anrechnen. Zum Beispiel für Kost und Logis, wenn er dir Wohnung und Essen zur Verfügung stellt. Mindestens 25% deiner Ausbildungsvergütung laut Ausbildungsvertrag müssen dir aber (nach Abzug eventueller Steuern und Sozialabgaben) ausbezahlt werden.
  • Die Ausbildungsvergütung muss dir dein Ausbilder spätestens am letzten Arbeitstag des Monats zahlen (§ 18 Berufsbildungsgesetz).

Ausbildungsvergütung netto

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Ausbildungsvergütung | Vom Brutto zum Netto
  • Das ist der Verdienst, der auf deinem Bankkonto ankommt und über den du verfügen kannst. Von deiner Ausbildungsvergütung brutto, die im Ausbildungsvertrag steht, zieht dein Ausbildungsbetrieb Beträge für die Steuern und Sozialabgaben ab und überweist dir den Restbetrag.
  • Steuern sind Lohn- und Kirchensteuer sowie Solidaritätszuschlag. Die Abzüge, die dein Ausbildungsbetrieb vornimmt, überweist er für dich gleich an das Finanzamt. Wenn du im Jahr 2012 im Monat bis zu 905 Euro verdienst und sonst keine zusätzlichen Leistungen wie zum Beispiel Weihnachtsgeld erhältst, dann musst du keine Steuern zahlen.
  • Sozialabgaben sind Beiträge für Renten, Kranken-, Pflege-und Arbeitslosenversicherung. Bis 325 Euro Ausbildungsvergütung im Monat übernimmt dein Ausbildungsbetrieb diese Abgaben. Verdienst du mehr, werden dir (im Jahr 2012) etwas über 20% deiner Brutto-Ausbildungsvergütung an Sozialabgaben abgezogen.
  • Wenn bei dir weder Steuern noch Sozialabgaben anfallen, dann gilt: brutto = netto.

Fortzahlung der Ausbildungsvergütung unter bestimmten Umständen

  • Dein Ausbildungsbetrieb muss dir deine Ausbildungsvergütung auch zahlen
    • während deines Urlaubes (nicht zu verwechseln mit eventuellem zusätzlichen Urlaubsgeld)
    • für die Zeit, in der du krank bist
      (sechs Wochen lang – das nennt man Lohnfortzahlung – danach erhältst du von der Krankenkasse Krankengeld, das aber weniger ist als deine Ausbildungsvergütung)
    • für die Zeit, für die er dich zum Besuch der Berufsschule und für Prüfungen freistellen muss
    • wenn die Ausbildung außerhalb deiner üblichen Ausbildungsstätte stattfindet
    • bis zu sechs Wochen lang, wenn du dich für die Berufsausbildung bereit hältst, diese aber nicht stattfinden kann, du also unverschuldet nicht ausgebildet wirst (z. B. weil in deinem Betrieb wegen Kurzarbeit nicht gearbeitet wird).
  • Das ist im § 19 Berufsbildungsgesetz festgelegt.

Zusätzliche Leistungen des Ausbildungsbetriebes

  • Du kannst neben deiner monatlichen Ausbildungsvergütung noch weitere Zahlungen von deinem Ausbildungsbetrieb erhalten, die nicht gesetzlich geregelt sind.
  • Du hast darauf keinen Anspruch, außer sie sind in einem zwischen dem Arbeitgeberverband und der Gewerkschaft ausgehandelten Tarifvertrag vereinbart. Oder es sind Leistungen, die dein Ausbildungsbetrieb freiwillig zahlt. Dazu gehören:

Weihnachtsgeld

  • Die Zahlung erfolgt in der Regel im November. Die Höhe kann ein fester Betrag oder ein Prozentanteil einer Monatsvergütung sein.

Urlaubsgeld

  • Die Zahlung erfolgt entweder einmal im Jahr (meist vor der Haupturlaubszeit im Juni oder Juli) oder anteilig je genommenem Urlaubstag.

Vermögenswirksame Leistungen

  • Der Staat fördert die Vermögensbildung der Arbeitnehmer, zu denen du als Auszubildender auch gehörst.
  • Voraussetzung ist, dass dein Ausbildungsbetrieb die Beiträge in deine Vermögensanlage für dich abführt. Er kann diese Beiträge ganz oder teilweise übernehmen, sodass du nichts oder nur einen Teil selbst bezahlen musst. Das ist entweder in einem Tarifvertrag geregelt oder eine freiwillige Leistung deines Arbeitgebers.
  • Bei bestimmten Anlageformen zahlt dir der Staat zusätzlich eine Arbeitnehmersparzulage bzw. eine Wohnungsbauprämie. Außerdem können vermögenswirksame Leistungen auch für die betriebliche Altersvorsorge verwendet werden.
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