Zuständige Stellen in der Ausbildung

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Vor und während deiner Ausbildung stößt du immer wieder auf den Begriff „Zuständige Stellen“.
  • Dein unterschriebener Ausbildungsvertrag wird von deinem Ausbildungsbetrieb dorthin gegeben, wo er geprüft und in einem Verzeichnis registriert wird. Gibt es für deine Branche keinen Tarifvertrag, in dem die Höhe deiner Ausbildungsvergütung geregelt ist, dann legen in der Regel die zuständigen Stellen Richtwerte fest.
  • Eine Ausbildungsverkürzung (Verkürzung der Ausbildungszeit) ist ebenfalls dort zu beantragen.
  • Welche Stelle ist für dich zuständig? Am einfachsten erfährst du die für deine Ausbildung zuständige Stelle anhand des Stempels auf dem Ausbildungsvertrag.
  • Und natürlich durch deinen Ausbildungsbetrieb, denn der muss Mitglied dieser zuständigen Stelle sein.

Wer sind die „Zuständigen Stellen“ in der Ausbildung?

  • Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) bestimmt die zuständigen Stellen.
    Zuständig sind lt. § 71 die
    • Handwerkskammern (HWK) für Berufe der Handwerksordnung (z.B. wenn du Bäcker/-in oder Mechatroniker/-in lernst)
    • Industrie- und Handelskammern (IHK) für nichthandwerkliche, also kaufmännische und gewerbliche Berufe (z.B. wenn du Büro- oder Industriekaufmann/-frau lernst)
    • Landwirtschaftskammern für landwirtschaftliche Berufe
    • Rechtsanwalts-, Patentanwalts-, Notarkammern und Notarkassen für Berufe im Bereich der Rechtspflege
    • Wirtschaftsprüfer- und Steuerberaterkammern für Berufe im Bereich der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung
    • Ärzte-, Zahnärzte-, Tierärzte- und Apothekerkammern für den Bereich des Gesundheitsdienstes
  • Im Öffentlichen Dienst bestimmen Bundes- und Landesbehörden, Gemeinden und Gemeindeverbände die für ihren Bereich zuständigen Stellen.
  • Betriebe können sowohl der Industrie- und Handelskammer als auch der Handwerkskammer angehören. Dann werden sie als Mischbetriebe bezeichnet.
  • Das wäre beispielsweise bei einer Autofirma der Fall, die Autos verkauft und auch repariert. Würdest du dort eine kaufmännische Ausbildung beginnen, dann wäre deine zuständige Stelle die IHK. Würdest du in der Werkstatt den Beruf des Kfz-Mechatronikers erlernen, wäre deine zuständige Stelle für die Ausbildung die Handwerkskammer.

Aufgaben der zuständigen Stellen in der Ausbildung

  • In den jeweiligen Kammern haben sich die Unternehmen und Betriebe einer Region nach Industrie, Handel, Handwerk, freien Berufen oder Landwirtschaft organisiert, damit ihre Interessen vertreten werden und um Service und Unterstützung in vielen Bereichen zu erhalten.
  • Die Kammern haben zudem vom Staat wichtige Aufgaben im Bereich der Berufsausbildung übertragen bekommen, die sie im Sinne des Berufsbildungsgesetzes durchzuführen, zu überwachen und zu fördern haben.
  • Die Ausbildungsberater der Kammern kommen in die Betriebe, informieren und beraten sie (und auch dich) über die Berufsausbildung. Sie prüfen und überwachen die Eignung der Ausbildungsstätte und des Ausbildungspersonals.
  • Die Kammern sind also in erster Linie Ansprechpartner für die Betriebe. Aber auch für dich sind sie im Rahmen der Berufsausbildung sehr wichtig:
    • Sie registrieren deinen Ausbildungsvertrag in einem Verzeichnis, erst dann wird deine Ausbildung „amtlich“. Im Handwerk heißt dieses Verzeichnis „Lehrlingsrolle“. Auch Änderungen und das Löschen im Verzeichnis nehmen sie vor.
    • Sie führen die Zwischen- und Abschlussprüfungen bzw. Gesellenprüfungen (bei einem Handwerksberuf), die du ablegen musst, durch und erlassen die dafür erforderlichen Prüfungsvorschriften.
    • Zu den Prüfungen musst du bei der für dich zuständigen Kammer angemeldet werden. Sie entscheidet, wer zur Abschlussprüfung zugelassen wird.
    • Wenn du deine Ausbildungszeit verkürzen bzw. verlängern oder vorzeitig zur Abschlussprüfung zugelassen werden willst, musst du dort zur Genehmigung einen Antrag stellen.
  • Um diese Aufgaben wahrnehmen zu können, haben sie Berufsausbildungsausschüsse eingerichtet, die dafür Rechtsvorschriften und Verwaltungsgrundsätze erlassen, die für deinen Ausbildungsbetrieb und für dich bindend sind.
  • Nähere Informationen über Aufgaben, (Prüfungs-)Termine, Ausbildungsverkürzung sowie Antrags- und Vertragsformulare usw. stehen in unterschiedlicher Ausführlichkeit auf den Internetseiten der Kammern. Die findest du leicht, wenn du „IHK“ oder „Handwerkskammer“ oder die entsprechende Kammer der freien Berufe (z. B. „Ärztekammer“) – am besten in Verbindung mit deiner Stadt oder Region – suchst.

Zuständige Stellen in der Ausbildung | Industrie- und Handelskammer (IHK)

  • Wenn deine Ausbildung nicht in einem Handwerksbetrieb, bei einem Freiberufler (z.B. Arzt, Rechtsanwalt), in einem landwirtschaftlichen Betrieb oder im Öffentlichen Dienst stattfindet, dann ist deine zuständige Stelle die Industrie- und Handelskammer.
  • Dein Ausbildungsbetrieb ist gesetzlich zur Mitgliedschaft verpflichtet und muss einen Pflichtbeitrag zahlen.
  • Die Industrie- und Handelskammern sind regional gegliedert (z.B. IHK München und Oberbayern, IHK Berlin, IHK Frankfurt am Main) und haben zahlreiche und vielfältige Aufgaben.
  • Sie sind für ihre Region die Interessenvertreter ihrer Mitglieder und informieren, beraten und unterstützen sie u. a. in betriebswirtschaftlichen, steuerrechtlichen und juristischen Angelegenheiten.
  • Sie sind vom Gesetzgeber beauftragt, die Berufsausbildung im Sinne des Berufsausbildungsgesetztes zu überwachen und zu fördern. Diese Aufgabe der Industrie- und Handelskammern betrifft auch dich. Und sie kümmern sich um die Fort- und Weiterbildung.

Zuständige Stellen in der Ausbildung | Handwerkskammer (HWK)

  • Beginnst du in einem Handwerksbetrieb deine Ausbildung, dann ist deine zuständige Stelle in der Regel die Handwerkskammer.
  • Dein Ausbildungsbetrieb ist gesetzlich zur Mitgliedschaft verpflichtet und muss einen Pflichtbeitrag bezahlen.
  • Die Handwerkskammern sind regional gegliedert (z.B. Handwerkskammer für München und Oberbayern, Handwerkskammer Berlin, Handwerkskammer Rhein-Main).
  • Sie vertreten und fördern die Interessen des Handwerks ihrer Region und informieren, beraten und unterstützen ihre Mitglieder in technischen, betriebswirtschaftlichen, steuerrechtlichen und juristischen Angelegenheiten.
  • Sie führen die Handwerksrolle (in ihr sind alle Mitgliedsbetriebe erfasst) und die Lehrlingsrolle (in der du als Auszubildender registriert bist), regeln die Ausbildung zum Meister, organisieren Fortbildung und Umschulung und fördern die technische und betriebswirtschaftliche Fortbildung der Gesellen und Meister. Sie haben die Rechtsaufsicht über die Handwerksinnungen.
  • Ihre Aufgaben sind in der Handwerksordnung (HwO), die einem Bundesgesetz entspricht, geregelt. Der Gesetzgeber hat sie beauftragt, die Berufsausbildung im Sinne des Berufsausbildungsgesetzes bzw. der Handwerksordnung zu überwachen und zu fördern. Diese Aufgabe der Handwerkskammern betrifft auch dich.

Zuständige Stellen in der Ausbildung | Kammern der freien Berufe

  • Sie sind ebenso wie die Industrie- und Handelskammern und die Handwerkskammern die Selbstverwaltungsorganisationen ihrer Berufsstände und die Interessenvertreter ihrer Mitglieder. Sie sind regional, oft nach Bundesländern gegliedert.
  • Es gibt u. a. Ärzte-, Tierärzte-, Zahnärzte-, Apotheker-, Rechtsanwalts-, Notar-, Steuerberater- und Wirtschaftsprüferkammern.
  • Wie die Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern sind die Kammern der freien Berufe vom Gesetzgeber beauftragt, die Berufsausbildung in ihren Bereichen im Sinne des Berufsausbildungsgesetzes zu überwachen und zu fördern.
  • Sie legen aufgrund von Verordnungen Ausbildungsdauer, Ausbildungsvergütung, Urlaub, Ausbildungsverkürzungen usw. fest und führen die Zwischen- und Abschlussprüfungen durch.

Zuständige Stellen in der Ausbildung | Landwirtschaftskammern

  • Die Landwirtschaftskammern fördern und vertreten die Interessen der Land- und Forstwirtschaft, dazu gehören u. a. auch Garten- und Obstbau, Weinbau und Molkereiwirtschaft. Sie sind als Selbstverwaltungseinrichtungen Körperschaften des öffentlichen Rechts.
  • In einigen Bundesländern, z. B. in Bayern, gibt es keine Landwirtschafskammern, die Aufgaben sind dort staatlichen Stellen – den Landwirtschaftsämtern – übertragen.
  • Zu ihren Aufgaben gehört auch die Berufsausbildung im Sinne des Berufsausbildungsgesetzes.

Innungen

  • Die Handwerksordnung (HwO) regelt die Organisation und die Aufgaben der Handwerksinnungen.
  • Inhaber von gleichen oder ähnlichen Handwerksbetrieben können sich freiwillig zusammenschließen, um ihre gemeinsamen Interessen zu fördern.
  • Innungen sind regional innerhalb eines Bezirks einer Handwerkskammer gegliedert, zum Beispiel für einen Landkreis. Sie obliegen der Rechtsaufsicht der Handwerkskammer.
  • Beispiele für Innungen sind: Elektro-Innung, Kfz-Innung, Bäcker-Innung, Metallbauer-Innung, Schreiner-Innung.
  • Die Handwerksordnung bestimmt die Aufgaben einer Innung. Die für dich wichtige Aufgabe ist, dass sie entsprechend den Vorschriften der Handwerkskammer für die Berufsausbildung zu sorgen, zu regeln und zu überwachen hat.
  • Sie nimmt die Gesellenprüfung für die Handwerksberufe, für die sie zuständig ist, ab, wenn sie dafür von der Handwerkskammer ermächtigt ist. Dadurch können also auch Innungen die zuständige Stelle für deine Ausbildung sein.
Beruf
Start
Eignung
Bäckereifachverkäuferin
Bäckermeisterei Meier (Maximilianstr. 2; Starnberg)
01.09.2012
?%
Ausbildung zur Fachkraft für Lagerlogistik
Lekkerland Deutschland GmbH & Co. KG (Mögglingen bei Stuttgart)
01.08.2012
?%
Ausbildung Fachmann/Fachfrau für Systemgastronomie
McDonald's Deutschland Inc. (Magdeburg)
01.08.2012
?%
30.07.2012
?%
01.08.2012
?%
Beruf
Start
Eignung
01.10.2012
?%
Duales Studium – Bachelor of Arts (m/w) Studiengang BWL Versicherung (Ausrichtung Vertrieb)
WWK Lebensversicherung a. G. (Düsseldorf und Ort der Hochschule)
01.10.2012
?%
Duales Studium – Bachelor of Arts (m/w) Studiengang BWL Versicherung (Ausrichtung Vertrieb)
WWK Lebensversicherung a. G. (Hannover und Ort der Hochschule)
01.10.2012
?%
01.10.2012
?%
01.10.2012
?%
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