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Ausbildung mit Behinderung: Unterstützung und Anlaufstellen

Für junge Menschen mit Behinderung ist es oft nicht leicht einen Ausbildungsplatz zu bekommen. Grundsätzlich gilt aber: Menschen mit Behinderung und Menschen ohne Behinderung können die gleichen Ausbildungswege einschlagen. Wichtig ist, dass die Anforderungen des Berufes und deine Fähigkeiten übereinstimmen. Manchmal gibt es jedoch Einschränkungen, die nicht ausgeglichen werden können. Aus diesem Grund gibt es viele verschiedene Maßnahmen, die dich bei einer Ausbildung mit Behinderung unterstützen.

1. Ausbildungsvorbereitende Maßnahmen

Schon vor Beginn deiner Ausbildung kannst du Unterstützung erhalten:

Aktivierungshilfe für Jüngere (AhfJ): Erhalten unter 25-Jährige ohne Erstausbildung, die noch nicht genügend für eine Ausbildung vorbereitet sind. Schwerpunkte: Motivierung, berufliche Orientierung, Umgangsformen und Bewerbungstraining.

Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BvB): Sammelbegriff für verschiedene Maßnahmen, wie eine Allgemeinbildung, der Einblick in verschiedene Berufsfelder oder das Erlernen von Schlüsselqualifikationen. Die Förderung ist stark an deine Besonderheiten angepasst.

Einstiegsqualifizierung (EQ): Damit ist ein längeres gefördertes Praktikum gemeint, das dich auf eine Ausbildung vorbereitet. Es dauert zwischen sechs und 12 Monaten und wird von der Agentur für Arbeit mitfinanziert. Das heißt, du verdienst bereits ein wenig dazu und kannst einen Beruf und Betrieb kennenlernen. Mit dem Zertifikat in der Tasche erhöhen sich deine Chancen auf einen Ausbildungsplatz und die Praktikumszeit kann meist auf die anschließende Ausbildung angerechnet werden.

2. Ausbildungsbegleitende Maßnahmen

Auch während der Ausbildung stehen für dich als Azubi zahlreiche Unterstützungen zur Verfügung:

Berufsausbildungsbeihilfe (BAB): Die Höhe der BAB für deine Ausbildung hängt von deinem Gesamtbedarf und der anzurechnenden Einkommen ab. Bei den Einkommen werden dein eigenes, das deiner Eltern und gegebenenfalls das deines Ehepartners bzw. deines eingetragenen Lebenspartners berücksichtigt. Jedoch wird nur der Betrag angerechnet, der die vorgesehenen Freibeträge übersteigt. Bei Azubis mit Behinderung fällt die Voraussetzung, in einer eigenen Wohnung zu leben, weg.

Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH): Sollen Aufnahme, Fortsetzung und Abschluss einer Ausbildung ermöglichen und Ausbildungsabbrüche verhindern. AbH richtet sich an Jugendliche mit Sprach- oder Lernschwierigkeiten oder sonstigen Problemen (etwa im sozialen Umfeld).

Assistierte Ausbildung (AsA): Unterstützt förderbedürftige junge Menschen und deren Ausbildungsbetriebe während der Ausbildung, mit dem Ziel des erfolgreichen Abschlusses.

Außerbetriebliche Berufsausbildung (BaE): Soll dir eine Ausbildung ermöglichen, wenn du trotz abH und AsA nicht im Betrieb ausgebildet werden kannst. BaE ist in erster Linie für lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte junge Menschen gedacht, die die allgemeine Schulpflicht erfüllt aber keine berufliche Erstausbildung haben.

All diese Maßnahmen werden von der Bundesagentur für Arbeit angeboten und sind für den Azubi und den Arbeitgeber kostenlos. In den wenigsten Fällen brauchst du einen (Schwer-)Behindertenausweis, um diese Hilfen in Anspruch zu nehmen.

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3. Anlaufstellen: Hilfe vor und in der Ausbildung

Folgende Einrichtungen können dir bei einer Ausbildung mit Behinderung eine Hilfe sein:

Berufsbildungswerk (BBW): Ein BBW ist Berufsschule, Praxis, Beratung und manchmal auch ein betreutes Internat unter einem Dach. Die Lehrkräfte, Beratungspersonal und Ausbilder kennen die Besonderheiten der jeweiligen Behinderungsart. Als Azubi in einem Betrieb hast du die Möglichkeit, den theoretischen Teil der Ausbildung in einem BBW anstatt in einer Berufsschule zu absolvieren. Ziel ist es jungen Menschen mit Behinderung zu einer Ausbildung oder Weiterbildung zu verhelfen. Teilweise kannst du auch spezielle Berufe für beeinträchtigte Menschen erlernen.

Integrationsfachdienst (IFD): Der IFD ist die Schnittstelle zwischen Agentur für Arbeit, dem Integrationsamt und Rehabilitationsträgern. Er unterstützt Jugendliche mit Behinderung bei der Suche nach passenden Ausbildungsplätzen und berät Unternehmen, die Menschen mit Behinderungen einstellen möchten.

Bundesagentur für Arbeit: Bei der Bundesagentur für Arbeit gibt es spezielle Berater für Menschen mit Behinderung. Diese erklären dir im Einzelgespräch alle Fördermöglichkeiten. Der Vorteil einer persönlichen Beratung ist, dass der Berater optimal auf dich und deine Besonderheiten eingehen kann.

Integrationsamt: Das Integrationsamt fördert behinderungsbedingte Anpassungen und Leistungen am Arbeitsplatz, z.B. Tastaturen für Einhändige. Das Integrationsamt berät außerdem Arbeitgeber und bietet psychosoziale Beratung bei Problemen an.

4. Praktika als Chance

Praktika können für dich, aber auch für deinen möglichen Ausbildungsbetrieb eine gute Möglichkeit für einen Start in die Ausbildung sein. Die meisten Arbeitgeber haben keine Erfahrung mit Angestellten mit Behinderung und scheuen sich deshalb oft diese einzustellen. Mit einem Praktikum in deinem Wunschbetrieb hast du die Chance deinen zukünftigen Chef von deiner Arbeit zu überzeugen. Wenn er sieht, dass du trotz Beeinträchtigungen gute Arbeit leistest, ist er vielleicht eher bereit dich einzustellen. Außerdem hilft dir ein Praktikum bei der Berufsorientierung. Vielleicht ist die Stelle ja doch nicht das Richtige für dich. Dann kannst du es in einem anderen Beruf erneut versuchen.

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