In der Bayerischen Steuerverwaltung werden Sie im Rahmen einer dualen Ausbildung am Finanzamt in nur 2 Jahren zum Steuerprofi ausgebildet und werden Teil einer wirklich großen und wichtigen Sache: Denn ohne Steuern läuft in Bayern nichts.
Ausbildungsinhalte und Dauer:
Der Schwerpunkt liegt auf dem Steuerrecht, wie z.B. Einkommen-, Lohn-, Körperschaft- und Umsatzsteuer. Daneben werden u.a. auch Buchführung, Vollstreckungsrecht, Kassen- und Rechnungswesen, Privatrecht sowie Staats- und Verwaltungsrecht unterrichtet. Am Finanzamt wird dann das erlernte Wissen in der Praxis angewendet.
Die Theorie dauert 8 Monate, die praktische Ausbildung 16 Monate.
Ort:
Theoretische Ausbildung: Landesfinanzschule Bayern, in Ansbach oder Dinkelsbühl mit kostenloser Unterkunft
Praktische Ausbildung: an jedem bayerischen Finanzamt (sofern noch Plätze frei)
Wir bieten:
Voraussetzungen:
Ablauf der Bewerbung:
Bringst Du die oben genannten Voraussetzungen mit? Dann melde Dich bis Juni 2025 unverbindlich für das Auswahlverfahren des Bayerischen Landespersonalausschusses an.
Wähle bei der Anmeldung die Ausbildungsrichtung Finanzwirt/-in in der Steuerverwaltung (m/w/d) aus.
Nachdem Du den Test bestanden hast, erhältst Du unaufgefordert ein Einstellungsangebot für einen Ausbildungsplatz an einem heimatnahen bayerischen Finanzamt vom Bayerischen Landesamt für Steuern.
Außerdem teilt Dir das Bayerische Landesamt für Steuern mit, wie es mit Deiner Bewerbung weitergeht. Deine Bewerbungsunterlagen kannst Du dann ganz einfach mittels Online-Bewerbungsformular übersenden.
Ein Bewerbungsanschreiben ist nicht nötig! Die Bewerbungsfrist endet im Juni 2025.
Weitere Informationen: Finanzwirt/-in - Bayerisches Landesamt für Steuern (bayern.de)
Ansprechpersonen:
Frau Schreiner, Telefon 0911/991-1915 und Frau Koch, Telefon 0911/991-1914
Wir begrüßen Bewerbungen aller Interessierten, unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung und sexueller Identität. Schwerbehinderte werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Einstellungen können nur bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Einstellungsvoraussetzungen erfolgen.
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