Ausbildung zum Finanzwirt (m/w/d) bei der Bayerischen Steuerverwaltung
In der Bayerischen Steuerverwaltung werden Sie im Rahmen einer dualen Ausbildung am Finanzamt in nur 2 Jahren zum Steuerexperten ausgebildet und werden Teil einer wirklich großen und wichtigen Sache: Denn ohne Steuern läuft in Bayern nichts.
Wir bieten noch freie Ausbildungsplätze mit Beginn am 02.09.2024 an!
Ausbildungsinhalte und Dauer:
Der Schwerpunkt liegt auf dem Steuerrecht, wie z.B. Einkommen-, Lohn-, Körperschaft- und Umsatzsteuer. Daneben werden u.a. auch Buchführung, Vollstreckungsrecht, Kassen- und Rechnungswesen, Privatrecht sowie Staats- und Verwaltungsrecht unterrichtet. Am Finanzamt wird dann das erlernte Wissen in der Praxis angewendet.
Die Theorie dauert 8 Monate, die praktische Ausbildung 16 Monate.
Ort:
Theoretische Ausbildung: Landesfinanzschule Bayern, in Ansbach oder Dinkelsbühl mit kostenloser Unterkunft
Praktische Ausbildung: an jedem bayerischen Finanzamt (sofern noch Plätze frei)
Wir bieten:
- 2-jährige duale Ausbildung im Beamtenverhältnis auf Widerruf
- Ausbildungsvergütung in Höhe von 1.350 € brutto im Monat und Weihnachtsgeld
- 30 Tage Urlaub im Jahr
- einen interessanten und krisensicheren Arbeitsplatz
- Gleitzeit, Home-Office- und Teilzeitmöglichkeiten
- nach bestandener Prüfung grundsätzlich eine Übernahmegarantie
Voraussetzungen:
- mittlerer Bildungsabschluss oder qualifizierender Abschluss der Mittelschule
- in den Fächern Deutsch und Mathematik/Rechnungswesen mindestens die Note „ausreichend“
- nicht älter als 45 Jahre
Ablauf der Bewerbung:
Senden Sie uns einfach eine kurze E-Mail mit Ihren Kontaktdaten und Ihrem letzten Zeugnis an [email protected].
Ein Bewerbungsanschreiben ist nicht nötig! Die Bewerbungsfrist endet am 14.06.2024.
Weitere Informationen: www.steuer.bayern.de/Finanzwirt
Ansprechpersonen:
Frau Schreiner, Telefon 0911/991-1915 und Frau Walpert, Telefon 0911/991-1914
Wir begrüßen Bewerbungen aller Interessierten, unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung und sexueller Identität. Schwerbehinderte werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Einstellungen können nur vorbehaltlich des Inkrafttretens der gesetzlichen Regelungen zum Zweite-Chance-Verfahren und bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Einstellungsvoraussetzungen erfolgen.