Lernen Sie eine einzigartige Hochschule kennen
Die Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung (HS Bund) hat in der praxisnahen, akademischen Ausbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes seit 1979 eine zentrale Rolle. Außergewöhnliche Studiengänge führen zu Bachelor, Diplom oder Master. Die zukünftigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im gehobenen und höheren nichttechnischen Dienst auf Bundesebene werden an der HS Bund auf einem hohen Niveau ausgebildet.
Organisation
Überblick über eine besondere Hochschule
Die Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung (HS Bund) ist einzigartig in der Behörden- und Hochschullandschaft. Als "verwaltungsinterne" Hochschule bildet sie den Nachwuchs für den gehobenen nichttechnischen Dienst in der Bundesverwaltung aus.
Die HS Bund ist dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat zugeordnet, das gegenüber der Hochschule die Aufsicht wahrnimmt. Gleichwohl hat die HS Bund als Hochschule das Recht auf Selbstverwaltung, das zeigt sich in den u.a. durch Wahl besetzten Organen wie dem Senat, den Fachbereichsräten und dem Zentralbereichsrat.
Eine Überblick über die Organisation der HS Bund gibt der Organisationsplan (PDF, 123KB, Datei ist nicht barrierefrei).
Rechtliches
Ordnungen, Regelungen, Vorschriften
Ordnungen regeln das erfolgreiche Zusammenwirken, sie sind aber auch Ausdruck der Vielfalt der HS Bund.
Zu den wichtigsten Regelungen zählt die Grundordnung der Hochschule: Sie definiert die Zielsetzung und den organisatorischen Rahmen. Mit der Novelle der Grundordnung im Jahr 2014 wurden die hochschulischen Strukturen angepasst: u. a. wurde aus der ehemaligen Fachhochschule die Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung. Mit der jüngsten Novelle, die zum 1. September 2018 in Kraft trat, wurde die Basis für eine stetige Weiterentwicklung der Hochschule gelegt.
Daneben gibt es eine Reihe weiterer Vorschriften, die den Rahmen komplettieren und damit ein lebendiges Bild der heutigen HS Bund zeichnen. Sollten Sie eine Vorschrift vermissen, z.B. eine ältere Fassung, wenden Sie sich bitte via E-Mail an Referat H.