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Maler-Mindestlohn: Was verdienst du nach der Ausbildung?

Geschafft! Du hast 3 Jahre Berufsausbildung als Maler oder Malerin hinter dir und willst jetzt richtig ins Berufsleben einsteigen. Der Maler-Mindestlohn spielt dabei selbstverständlich eine große Rolle. Mit welchem Mindestlohn du als Maler oder Malerin rechnen kannst und welche Einkommens-Varianten möglich sein können, erfährst du auf dieser Seite.

Wie hoch ist der Mindestlohn für die gesamte Maler-Branche?

Für alle Beschäftigten, die in Deutschland als Maler und Lackierer arbeiten, galt bis Mai 2022 ein Branchen-Mindestlohn, der allgemein als Maler Mindestlohn bekannt ist. Dieser regelte die Lohnuntergrenze für alle Beschäftigten in der Branche.

Beim Tarifvertrag war egal, ob jemand den Beruf erlernt hat oder nicht. Für ungelernte Beschäftigte, die in der Hauptsache Hilfstätigkeiten ausführen, betrug der Maler-Mindestlohn 2021 11,40 € brutto in der Stunde. Für Beschäftigte, die selbstständig Facharbeiten ausführen, betrug der Maler-Mindestlohn 13,80 € brutto pro Stunde. Schau dir zu einem besseren Verständnis unsere Beispiele an:

Beachte: Aktuell liegt noch keine Tarifeinigung über einen neuen Tarifvertrag vor. Die folgenden Informationen beziehen sich auf den Tarifvertrag, der zum 31.05.2022 außer Kraft trat.

Maler Mindestlohn für ungelernte Beschäftigte

Hilfsarbeiter/innen
Wer in einem Maler oder Lackierbetrieb als Hilfskraft arbeitet, führt in der Regel keine Facharbeiten durch. Malerhelfer und Malerhelferinnen arbeiten unter Aufsicht und werden angeleitet. Sie übernehmen Aufgaben wie etwa:

  • Entsorgung von Bauschutt und Müll
  • Entfernen von Tapeten und alten Anstrichen
  • Anmischen von Farben
  • Vorbehandeln von Oberflächen

Für diese Tätigkeiten unter Aufsicht und Anleitung einer Fachkraft bestand der Anspruch auf den Maler-Mindestlohn von 11,40 € brutto pro Stunde.

Facharbeiter/innen ohne Gesellenbrief
Wenn Arbeiter/innen in einem Maler- und/oder Lackierbetrieb keinen Gesellenbrief vorzeigen können, allerdings über Fachkenntnisse verfügen und diese in ihrem Betrieb einsetzen, hatten sie trotzdem einen Anspruch auf den Maler Mindestlohn. Facharbeiter Tätigkeiten sind zum Beispiel:

  • Ausführen von Spachtel- und Glättarbeiten
  • Ausführung von Dekorationsarbeiten in Räumen und an Fassaden
  • Pflege und Konservierung von Oberflächen
  • Tapezier-, Verlege- und Klebearbeiten

Wer diese und mehr Tätigkeiten in einem Maler- und/oder Lackierbetrieb ausführt, hatte den Anspruch auf den höheren Maler-Mindestlohn und verdiente mindestens 13,80 € brutto pro Stunde.

Maler Mindestlohn 2021

  • Ungelernte Hilfsarbeiter/innen mindestens 11,40 € pro Stunde
  • Facharbeiter/innen mit und ohne Gesellenbrief mindestens 13,80 € pro Stunde

Der Maler Mindestlohn gilt als Lohnuntergrenze für die gesamte Bundesrepublik Deutschland. Er gilt für alle Betriebe, die innerhalb Deutschlands Dienstleistungen des Maler- und Lackiererhandwerks leisten. Die Regelung schließt ausländische Betriebe, die in Deutschland arbeiten, ebenfalls ein. Maler und Malerhelfer, die in einer Zeitarbeitsfirma arbeiten, hatten ebenfalls Anspruch auf den Maler Mindestlohn 2022.

Wer kontrolliert den Maler-Mindestlohn?

Damit gewährleistet ist, dass alle Maler und Malerinnen ihren Mindestlohn erhalten, gibt es in den Betrieben regelmäßige staatliche Kontrollen. Die Kontrollen führt der Zoll im Auftrag der Bundesregierung durch. Zollbeamte überprüfen bei diesen Kontrollen die Arbeitszeiten der Beschäftigten anhand einer Dokumentation. Die Betriebe sind verpflichtet, Zeitnachweise ihrer Beschäftigten zu führen und über einen bestimmten Zeitraum aufzubewahren. Stellt sich bei den Kontrollen heraus, dass ein Betrieb keinen Mindestlohn bezahlt, drohen dem Arbeitgeber hohe Strafen. Bis zu 500.000 € Geldstrafe und ein Ausschluss für die Teilnahme an öffentlichen Aufträgen sind dabei möglich.

Zusammenfassung

Der Maler-Mindestlohn ersetzte den gesetzlichen Mindestlohn und wurde an alle Beschäftigten bezahlt, die Maler- und Lackierarbeiten ausführen. Die Höhe des Mindestlohns hing davon ab, ob selbstständig Facharbeiten ausgeführt werden oder ein Gesellenbrief vorliegt. Der Maler-Mindestlohn war zunächst gültig bis zum 31. Mai 2022.

Gut zu wissen: Der Maler-Mindestlohn Anspruch hing auch von der Tätigkeit ab. Büroarbeiten oder Reinigungstätigkeiten unterlagen nicht dem Maler-Mindestlohn.

Und was jetzt? Aktuell gibt es für das Maler- und Lackierer-Handwerk keinen eigenen Mindestlohn. Zwar sind Tarifverhandlungen geplant, eine Tarifeinigung liegt aber nicht vor. Maler und Lackierer können aber seit dem 01.10.2022 mit dem gesetzlichen Mindestlohn von 12,00 Euro rechnen.

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Bildnachweis: „Malerin vor grauer Wand" © deagreez - stock.adobe.com