Der Ausbildungsberuf Industriemechaniker / Industriemechanikerin wird staatlich anerkannt.
Die Ausbildung dauert 3 ½ Jahre.
Gegenstand der Berufsausbildung in der Fachrichtung Betriebstechnik sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- Aufbau und Organisation des Betriebes, Grundlagen der Berufsbildung, des Arbeitsschutzes, der Arbeitssicherheit, des Umweltschutzes, des Arbeits- und Tarifrechts
- Lesen, Anwenden und Erstellen von technischen Unterlagen
- Unterscheiden, Zuordnen und Handhaben von Werk- und Hilfsstoffen
- Planen und Steuern von Arbeits- und Bewegungsabläufen, Kontrollieren und Beurteilen der Ergebnisse
- Warten und Instandsetzen von Betriebsmitteln
- Prüfen, Anreißen und Kennzeichnung von Werkstücken
- spanabhebende Werkstoffbearbeitung von Hand
- Drehen, Fräsen, Bohren, Senken und Reiben von Metallen
- Kleben und Bearbeiten von Kunststoffen
- Trennen und Biegen von Werkstoffen
- Verbinden von Bauteilen durch Hartlöten, Schweißen, Schrauben, Stiften und Bolzen
- Montieren von Baugruppen
- Beachten der Sicherheit und Umgang mit Schutzgeräten und -einrichtungen
- Prüfen, Einstellen und Inbetriebnahme von verketteten Baugruppen
- Montieren und Installieren von Baugruppen nach technischen Unterlagen
Zusätzlich werden folgende Fertigkeiten und Kenntnisse zum Gegenstand der Ausbildung
- Thermisches Trennen
- Warmumformen
- Aufbau und Prüfen von Hydraulikschaltungen sowie von elektronischen Komponenten bei Steuerungstechnik
- Aufstellen, Einbauen und Anschließen von Maschinen, Geräten und Baugruppen
- Feststellen, Eingrenzen und Beheben von Fehlern und Störungen
Inbetriebnahme von Maschinen oder Anlagen sowie Erhalten ihrer Betriebsfähigkeit