Welche Vorteile bringt der neue Beruf 'Pflegefachkraft'?
Sie können in allen Einrichtungen der Pflege arbeiten, von ambulanten Diensten, Heimen bis zu Krankenhäusern. Mit der Ausbildung zur Pflegefachkraft können Sie ältere Menschen betreuen sowie akut kranken Erwachsene und Kinder pflegen. Sie werden zu einem*r ganzheitlichen Experten*in für den Gesundheitszustand-und Pflegebereich ausgebildet und sind in der Lage Menschen in allen Lebensphasen pflegerisch zu betreuen! Das bedeutet, dass Sie im Laufe Ihres Berufslebens in vielen Bereichen interessante Erfahrungen sammeln können und es somit niemals langweilig wird.
Es besteht außerdem die Möglichkeit ins europäische Ausland gehen, denn hier ist der neue Beruf jetzt anerkannt. Flexibilität auf allen Ebenen!
Mit diesem Berufsabschluss können Sie als Pflegefachkraft die Pflegemaßnahme für Bewohner*innen und Patient*innen eigenverantwortlich planen, durchführen und evaluieren. Die Gestaltung des Pflegeprozesses wurde als Vorbehaltstätigkeit, die nur Pflegefachkräfte ausführen dürfen, festgeschrieben.
Wie ist die neue Ausbildung aufgebaut?Auch die neue Ausbildung dauert drei Jahre, mit insgesamt mindestens 2100 Stunden Theorie und 2500 Stunden Praxis in den Bereichen Akut- und Langzeitpflege, ambulante Pflege, Psychiatrie und Pädiatrie.
Die Ausbildung in einer Teilzeitform wird auf 4 Jahre gestreckt. Sie arbeiten 30 Stunden pro Woche. Damit haben Sie weniger Schul- und Praxiszeit pro Woche und mehr Zeit für die eigene Familie oder auch zum Lernen, wenn Sie beispielsweise die Ausbildung mit dem Sprachniveu Level B2 beginnen und Sie Ihre Deutschkenntnisse noch verbessern möchten.
Hierfür bietet Campus auch zusätzlichen Deutschförderunterricht an.
Wer sich doch nur für die Pflege von älteren Menschen oder die Kinderheilkunde interessieren sollte, der kann sich im 3. Jahr darauf spezialisieren. Diese Abschlüsse sind dann aber nicht europaweit anerkannt.
Gibt es eine Ausbildungsvergütung?Es wird kein Schulgeld geben und Du erhältst eine Ausbildungsvergütung von deinem Praxisbetrieb. Das Gehalt wird sich etwa in folgender Höhe pro Monat bewegen:
1.Jahr: 1000€
2.Jahr: 1100€
3.Jahr: 1200€
Ja! Nach dem neuen Ausbildungsgesetz muss jede Praxiseinrichtung für der/die Schüler eine/n extra fortgebildeten Praxisanleiter*in haben, und jede/r Schüler*in hat ein Recht auf Anleitung im Umfang von 10% der Praktikumszeit. Bei einer Praktikumszeit von 6 Wochen mit 40 Stunden Wochenarbeitszeit wären das 24 Stunden Anleitungszeit. Die Anleitungen werden in einem Nachweisheft für die Schule protokolliert und die Schule kann die vorgeschrieben Anleitung vom Betrieb einfordern.