Lassen Sie Ihre Zukunft wachsen!
Die Kreisstadt Neunkirchen, zweitgrößte Stadt des Saarlandes, möchte zum 1. August 2026 folgende Stelle(n) besetzen:
zwei Auszubildende für den Beruf der Gärtnerin/des Gärtners, Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau (m/w/d).
Das bringen Sie mit:
- Mindestens den Hauptschulabschluss
- Interesse an der Gestaltung von Gärten und Parkanlagen
- Geschicklichkeit und gute Auge-Hand-Koordination
- Motivation und Spaß am Lernen
- Umsicht, Sorgfalt und Verantwortungsbewusstsein sowie Teamfähigkeit
Warum Sie sich für uns entscheiden sollten:
- Es erwarten Sie vielfältige, abwechslungsreiche und verantwortungsvolle Aufgaben.
- Wir bieten ein gutes Arbeitsklima und geregelte Arbeitszeiten.
- Die Kreisstadt Neunkirchen fördert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf als zertifizierte „Familiengerechte Kommune“.
- Wir vergüten nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes TVAöD.
- Sicherheit des öffentlichen Dienstes und Standortsicherheit sind gewährleistet.
- Unseren Beschäftigten bieten wir Sozialleistungen wie z.B. Versicherung in der Zusatzversorgungskasse des Saarlandes zum Erwerb eines Zusatzrentenanspruchs, vermögenswirksame Leistungen.
Die Ausbildung dauert 3 Jahre. Eine Übernahme nach abgeschlossener Ausbildung ist möglich, kann aber nicht zugesichert werden.
Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen sind uns willkommen und werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Die Gleichberechtigung von Frauen und Männern ist uns wichtig, daher streben wir in den Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind eine Erhöhung des Frauenanteils an. Bewerbungen von Frauen sind besonders erwünscht.
Wir würden uns freuen, wenn sich auch Menschen mit Migrationshintergrund von dieser Ausschreibung angesprochen fühlen.
Neugierig geworden?
Dann bewerben Sie sich direkt über unser Online-Bewerbungsportal bis zum 31.12.2025.
Bitte beachten Sie, dass wir unvollständige Bewerbungsunterlagen nicht berücksichtigen können.
Schriftlich übermittelte Bewerbungsunterlagen finden keine Berücksichtigung.
Die im Zusammenhang mit der Bewerbung oder einem späteren Vorstellungsgespräch entstehenden Kosten können nicht erstattet werden.
Neunkirchen, 07.10.2025
gez. Aumann
Oberbürgermeister der Kreisstadt Neunkirchen