Azubiyo Logo
Ausbildungsstart

Azubi-Wissen » Ausbildungsstart

Erfolgreicher Ausbildungsstart

Endlich ist es soweit! Du hast dich erfolgreich für eine Berufsausbildung beworben und der Ausbildungsvertrag ist unterschrieben. Vielleicht sind es noch wenige Wochen oder sogar nur ein paar Tage bis zum ersten Tag deiner Ausbildung? Was du im Vorfeld noch erledigen solltest und wie du am ersten Tag einen positiven Eindruck hinterlässt, verraten wir dir hier.

Was muss ich vor der Berufsausbildung noch erledigen?

Bevor es so richtig für dich losgeht, triffst du am besten noch ein paar Vorbereitungen und holst ein paar Informationen zu deinem Ausbildungsstart ein. Wichtig ist zum Beispiel, dass du weißt, wann du am Arbeitsplatz sein musst und bei wem du dich meldest.

Dein Arbeitgeber benötigt sicher auch noch Unterlagen von dir. Diese solltest du vor dem Ausbildungsstart zusammen haben und an deinem ersten Tag mitbringen. Auf jeden Fall benötigt dein Ausbildungsbetrieb:

  • Steueridentifikationsnummer
  • Gesundheitsbescheinigung bei Auszubildenden unter 18
  • Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse
  • Konto bzw. Bankverbindung

Achte darauf, die genannten Punkte unbedingt zu erfüllen. Hast du beispielsweise kein Konto oder teilst du deinem Betrieb deine Bankverbindung nicht mit, kann dir die Ausbildungsvergütung nicht überwiesen werden. Da du mit Beginn der Ausbildung nicht mehr über deine Eltern krankenversichert sein kannst, musst du dich auch um eine Krankenversicherung kümmern.

In manchen Ausbildungsbetrieben ist es außerdem notwendig, ärztliche Bescheinigungen oder ein polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen.

Ausbildungsstart: Der erste Tag deiner Berufsausbildung

Je nach Größe und Branche des Ausbildungsbetriebes verläuft der erste Tag der Berufsausbildung unterschiedlich. In großen Unternehmen lernen sich Azubis und Ausbilder und Ausbilderinnen häufig auf einer Veranstaltung kennen und gehen im Anschluss gemeinsam an den Arbeitsplatz. In kleineren Betrieben, insbesondere im Handwerk, lernst du deinen Ausbilder oder deine Ausbilderin meistens als erste Person im Betrieb kennen. Vielleicht habt ihr euch schon beim Bewerbungsgespräch getroffen.

Damit du den positiven Eindruck, den du während des Bewerbungsverfahrens hinterlassen hast, vertiefen kannst, haben wir ein paar Tipps für dich:

Achte auf deine Kleidung!
Je nach Ausbildungsbetrieb ist die Kleidung unterschiedlich wichtig. Vielleicht bekommst du Arbeitskleidung zur Verfügung gestellt. Wenn nicht, dann passe dein Outfit an das Unternehmen und die Branche an. Wenn du unsicher über die Kleiderordnung bist, dann frage einfach ein paar Tage vor deinem ersten Arbeitstag nach. Achte in jedem Fall auf ein gepflegtes Äußeres. Passt alles? Dann auf zum ersten Arbeitstag.

Sei pünktlich!
Schau dir genau an, wie du an deinen Arbeitsplatz kommst. Wann fahren Busse und Bahnen und wie lang ist der Fußweg von der Haltestelle zum Arbeitsplatz? Kalkuliere in deinen Arbeitsweg mögliche Staus oder Verspätungen der öffentlichen Verkehrsmittel mit ein.

Sei freundlich und höflich!
Bestimmt lernst du an deinem ersten Arbeitstag deine zukünftigen Kolleginnen und Kollegen kennen. Begrüße sie freundlich und stelle dich vor. Du kannst auf diese Weise einen guten Eindruck hinterlassen. Wahrscheinlich hast du im Laufe der Ausbildung mit diesen Personen noch zu tun.

Zeige Interesse, frage nach und mache dir Notizen
Der erste Tag einer Berufsausbildung kann schon sehr aufregend sein. Alles ist neu und sicher wirst du dir nicht alles merken können. Wenn du etwas nicht verstanden hast, dann frag einfach noch einmal nach. Das zeigt anderen, dass du Interesse an deinen zukünftigen Aufgaben hast. Nimm dir auch etwas zum Schreiben mit, damit du dir die wichtigsten Dinge direkt notieren kannst.

Rechte und Pflichten in der Ausbildung

Mit der Unterschrift auf dem Ausbildungsvertrag gehst du gemeinsam mit deinem Ausbildungsbetrieb Rechte und Pflichten ein. Das heißt, dass sich beide Vertragspartner an bestimmte Regeln halten müssen. Diese Regeln werden entweder von deinem Ausbildungsbetrieb gemacht oder sind gesetzlich festgelegt.

Grundsätzlich darfst du als Auszubildender oder Auszubildende keine Geschäftsgeheimnisse an andere Personen verraten. Die Bekanntgabe von Betriebsgeheimnissen sehen Unternehmen gar nicht gerne. In gravierenden Fällen kann der Ausbildungsbetrieb deine Berufsausbildung sogar beenden.

Du bist dazu verpflichtet, deine Berufsausbildung sorgfältig und mit bestem Gewissen auszuführen. Das ist sogar im Berufsbildungsgesetz (BBiG) festgelegt. Dazu gehört auch, ein Berichtsheft zu schreiben und regelmäßig die Berufsschule zu besuchen.

Natürlich musst du als Auszubildender oder Auszubildende Weisungen Folge leisten. Das bedeutet, dass du zugeteilte Arbeitsaufträge erledigen musst, sofern sie deiner Berufsausbildung entsprechen. Existiert im Betrieb eine Betriebsordnung, worin zum Beispiel Pausen festgelegt sind, bist du verpflichtet, dich daran zu halten.

Selbstverständlich hast du nicht nur Pflichten, sondern als Azubi auch Rechte – das Recht auf die Zahlung einer angemessenen Ausbildungsvergütung zum Beispiel. Dein Ausbildungsbetrieb hat die Pflicht, dich nach Lehrplan in deinem gewählten Beruf ordentlich auszubilden. Außerdem muss dir das Unternehmen Ausbildungsmittel, Werkzeuge und Werkstoffe, die du für die Ausbildung benötigst, kostenfrei zur Verfügung stellen und dich für Ausbildungsmaßnahmen freistellen.

Mit unseren Tipps zum Ausbildungsstart bist du nun gut vorbereitet und kannst am ersten Tag voll durchstarten!

Zum nächsten Schritt

Das könnte dich auch interessieren

{{headlineColumn1}}

{{headlineColumn2}}

{{headlineColumn3}}

{{headlineColumn4}}

Diese Seite empfehlen

Bildnachweis: „Notizbuch, Kaffee und Stift“ © laplateresca - stock.adobe.com