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Krank in der Ausbildung

Krank in der Ausbildung

Was muss du bei einer Krankmeldung in der Ausbildung beachten?

Wenn du während der Ausbildung krank wirst, informiere unverzüglich deinen Betrieb. Ab dem vierten Krankheitstag musst du eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen, einige Firmen verlangen diese jedoch bereits ab dem ersten Tag. Auch in der Berufsschule ist eine Entschuldigung nötig.

Bei Krankheit im Urlaub informiere deinen Betrieb und die Krankenkasse, die Tage zählen nicht als Urlaub. Während der ersten sechs Wochen erhältst du volle Vergütung, danach Krankengeld. Bei häufigen Krankheiten suche das Gespräch mit deinem Betrieb.

Wie melde ich mich in der Ausbildung krank?

In der Ausbildung ist es entscheidend, bei Krankheit sofort eine Krankmeldung vorzunehmen. So können Missverständnisse direkt vermieden werden.

  • Unverzügliche Information des Ausbildungsbetriebs bei Krankheit
  • Meldung beim Schulsekretariat vor Unterrichtsbeginn
  • Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erforderlich ab dem dritten Krankheitstag
  • Weiterzahlung der Ausbildungsvergütung bis zu sechs Wochen, danach Möglichkeit der Beantragung von Krankengeld
  • Notwendigkeit einer sorgfältigen Dokumentation aller Krankmeldungen zur Vermeidung rechtlicher Komplikationen

Eine sorgfältig geführte Dokumentation hilft zudem dabei, den Überblick über die Krankheitszeiten zu bewahren und mögliche rechtliche Schwierigkeiten zu verhindern.

Welche Ansprüche hast du als Azubi, wenn du in der Ausbildung krank werde?

Als Azubi bist du bei Krankheit dazu verpflichtet, einige wichtige Schritte zu beachten, um deine Rechte in vollem Umfang in Anspruch nehmen zu können. Auf diese Weise stellst du sicher, dass du korrekt geschützt bist und alle Formalitäten eingehalten werden.

  • Informiere deinen Ausbildungsbetrieb umgehend über deine Erkrankung.
  • Stelle nach mehr als drei Tagen Arbeitsunfähigkeit eine ärztliche Bescheinigung bereit.
  • Informiere auch die Berufsschule über deine Abwesenheit.
  • Du erhältst bis zu sechs Wochen Lohnfortzahlung, sofern dein Ausbildungsverhältnis mehr als vier Wochen bestanden hat.
  • Bei längerer Erkrankung gibt es Krankengeld.
  • Selbstverschuldete Arbeitsunfähigkeit bietet keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung.

Es ist unerlässlich, dass du immer darauf achtest, umfassend über alle Regelungen informiert zu sein. So kannst du sicherstellen, dass deine Ansprüche bei Krankheit gewahrt bleiben.

Was passiert wenn ich in der Ausbildung zu viele Fehltage habe?

Regelmäßige Anwesenheit während der Ausbildung ist essenziell, um alle notwendigen Fertigkeiten zu erwerben. Zu viele Fehltage bergen das Risiko, nicht zur Abschlussprüfung zugelassen zu werden, insbesondere wenn mehr als 10 Prozent der Arbeitstage fehlen – das entspricht bei drei Jahren ca. 66 Tagen.

Dies kann zur Verlängerung der Ausbildungszeit führen, die bei der zuständigen Kammer beantragt werden muss. Darüber hinaus besteht bei unentschuldigtem oder häufigem entschuldigtem Fehlen die Gefahr einer Kündigung des Ausbildungsverhältnisses.

Wie kann ich meine Fehltage in der Ausbildung nachweisen?

Um Fehltage während der Ausbildung korrekt zu dokumentieren, ist es wichtig, ein detailliertes Berichtsheft zu führen, in dem sämtliche Abwesenheiten festgehalten werden. Bei krankheitsbedingten Fehltagen sollten Sie unbedingt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von Ihrem Arzt vorlegen.

Informieren Sie sowohl Ihren Ausbildungsbetrieb als auch Ihre Berufsschule unverzüglich über Ihre Abwesenheit und legen Sie die erforderlichen Nachweise vor. Falls die Fehlzeiten die zulässige Grenze überschreiten, besteht die Möglichkeit, eine Verlängerung der Ausbildungszeit zu beantragen, um versäumte Inhalte nachzuholen.

Wie kann ich Fehltage in der Ausbildung vermeiden?

Um Fehltage während der Ausbildung zu reduzieren, ist es entscheidend, auf die Gesundheit zu achten. Regelmäßige Gesundheitschecks können dabei hilfreich sein. Ein effektives Zeitmanagement hilft, die Balance zwischen Ausbildung und persönlichen Verpflichtungen zu halten.

Offene Kommunikation mit Ausbildern und Kollegen schafft ein unterstützendes Umfeld, das frühzeitiges Handeln bei Problemen ermöglicht. Es ist zudem wichtig, die Regelungen zu Krankmeldungen zu kennen. Ein wöchentlicher Zeitplan bietet Überblick über Aufgaben und Techniken zur Stressbewältigung, wie Meditation oder Bewegung, unterstützen die Gesundheit. Achte zudem auf ausreichenden Schlaf.

Fazit: So gehst du mit Fehltagen in der Ausbildung um

Im Krankheitsfall ist es entscheidend, den Ausbildungsbetrieb schnellstmöglich zu benachrichtigen und eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen. Während der ersten sechs Wochen zahlt der Arbeitgeber das gewöhnliche Gehalt weiter.

Sollte die Krankheit länger andauern, übernimmt die Krankenkasse die Zahlung von Krankengeld. Es ist wichtig, auf die Anzahl der Fehltage zu achten, da diese die Prüfungszulassung beeinträchtigen können. Bei über 10 % Fehlzeiten prüft die zuständige Kammer die Zulassung zur Abschlussprüfung. Sorge daher dafür, Krankheitstage zu minimieren und halte deinen Betrieb immer informiert.

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Bildnachweis: „Frau liegt krank im Bett“ © Diana_Drubig – stock.adobe.com