Der Landkreis Neuburg-Schrobenhausen bietet zum 1. September 2026
Ausbildungsplätze zum Verwaltungswirt (m/w/d)
(Kennziffer: 2025_02_Ausbildung)
für den Einstieg in der zweiten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen, fachlicher Schwerpunkt nichttechnischer Verwaltungsdienst an.
Die zweijährige Ausbildung wird im dualen System durchgeführt und gliedert sich in praktische Ausbildungsabschnitte im Landratsamt (ca. 14 Monate), welche im Wechsel mit Fachlehrgängen bei der Bayerischen Verwaltungsschule (ca. 10 Monate) stattfinden.
Wir erwarten von Ihnen:
- Einen guten mittleren Bildungsabschluss oder einen guten qualifizierenden Abschluss der Mittelschule
- Deutsche Staatsangehörigkeit oder Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union, der Schweiz, Liechtensteins, Norwegens oder Irlands
- Erfolgreiche Teilnahme am Auswahlverfahren des Bayerischen Landespersonalausschusses für die Ausbildung der Beamten (m/w/d) für den Einstieg in die zweite Qualifikationsebene
- Interesse an rechtlichen Vorgängen in der Verwaltung
- Sehr gutes mündliches und schriftliches Ausdrucksvermögen
- Lernbereitschaft, Leistungswillen und Verantwortungsbewusstsein
- Kontaktfreudigkeit und eine ausgeprägte Teamfähigkeit
- Freude am Umgang mit Bürgern
Wir bieten Ihnen:
- Faire Vergütung
- Flexible Arbeitszeiten
- Finanzielle Unterstützung
- Lernnachmittage & Prüfungsvorbereitungen
- Eigene Projekte
- Hohe Übernahmechancen
- Gute Karrieremöglichkeiten
- Intensive Ausbildungsbetreuung
- Fokus Mensch
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann freuen wir uns auf Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen, die Sie uns gerne über unser Online-Bewerberportal oder den WhatsApp-Button bis spätestens 13.10.2025 zukommen lassen.
Bei Fragen zum Bewerbungsverfahren steht Ihnen Frau Zeka vom Personal- und Organisationsmanagement unter Tel. 08431/57-468 zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie unter: https://karriere.neuburg-schrobenhausen.de/
Schwerbehinderte Bewerber (m/w/d) werden bei wesentlich gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.