Das Amtsgericht Dachau
sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Bewerberin (w) für den
Justizwachtmeisterdienst
in Vollzeit.
Justiz: Ich mach' Gerechtigkeit und bewirke etwas für die Gemeinschaft!
Justizwachtmeisterin oder Justizwachtmeister: Dieser Beruf ist Abwechslung pur. Du arbeitest u.a. an Gerichten. Hier sorgst Du für Sicherheit und Ordnung, kümmerst Dich um Gefangene und unterstützt die Verwaltung. Deine Uniform steht für die Würde der
Justiz. Und Dein Team? Steht immer an Deiner Seite!
Deine Ausbildung: In nur 18 Monaten zum Wunschberuf.
• 18-monatige Ausbildung zunächst als Beschäftigte (Justizhelferin) in EG 4 TV-L. Wenn Du erfolgreich abschließt, wirst Du in der Regel in das Beamtenverhältnis auf Probe und dann auf Lebenszeit übernommen.
• Wechsel zwischen 15-monatiger Berufspraxis beim Amtsgericht Dachau und dreimonatiger Theorie an der Bayerischen Justizakademie in Pegnitz.
• Kostenfreie Unterkunft an der Justizakademie in Pegnitz. Für Verpflegung wird gesorgt.
WAS WIR DIR BIETEN
• Attraktive Anwärterbezüge während der Ausbildung (mehr als 2.700 € brutto monatlich, Stand Februar 2025)
• Weihnachtsgeld, Zuschläge (z. B. Orts- und Familienzuschlag) und Zulagen
• Vermögenswirksame Leistungen
•Top auch für den Quereinstieg: Deine Lebenserfahrung zählt!
• Hohe Sicherheit & alle Vorteile der Verbeamtung
• Abwechslung pur: Kein Arbeitstag ist wie der andere!
DAS SOLLTEST DU MITBRINGEN
• Haupt- oder Mittelschulabschluss (oder gleichwertig bzw. höher)
• Deutsche oder EU-Staatsbürgerschaft
• Erfüllung der sonstigen beamtenrechtlichen Voraussetzungen
• Nachweis der körperlichen Leistungsfähigkeit (justizinterne Sportprüfung und amtsärztliches Gesundheitszeugnis)
• Fit in Kommunikation, Teamfähigkeit, Entscheidungsfreude, Verantwortungsbereitschaft
• Führerschein Kl. B erwünscht
Jetzt sofort bewerben!
Für Rückfragen stehen wir unter 08131/705-125 bzw. -126 gerne zur Verfügung.
Mehr Infos unter: Justizwachtmeisterin, Justizwachtmeister - Bayerisches Staatsministerium der Justiz
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber haben bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung Vorrang bei der Einstellung vor nicht schwerbehinderten Bewerberinnen und Bewerbern.
Ein sachlicher Grund gem. § 20 Abs. 1 AGG liegt vor, die Bewerberin wird zur Personenkontrolle bei weiblichen Gerichtsbesuchern eingesetzt.
Die Einstellung erfolgt zunächst als Beschäftigte (Justizhelferin) in EG 4 TV-L. Nach erfolgreicher Ausbildung und dem Ablauf von 18 Monaten kann die Übernahme in ein Beamtenverhältnis erfolgen.