Starten Sie voller Energie in Ihre Zukunft!
Die Kreisstadt Neunkirchen, zweitgrößte Stadt des Saarlandes, möchte zum 1. August 2026 folgende Stelle(n) besetzen:
eine/einen Auszubildende/n für den Beruf der Elektronikerin/des Elektronikers, Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik (m/w/d).
Das bringen Sie mit:
- Mindestens den mittleren Bildungsabschluss
- Motivation und Spaß am Lernen
- Technisches Verständnis
- Geschicklichkeit und eine gute Auge-Hand-Koordination
- Umsicht, Sorgfalt und Verantwortungsbewusstsein
Warum Sie sich für uns entscheiden sollten:
- Es erwarten Sie vielfältige, abwechslungsreiche und verantwortungsvolle Aufgaben
- Wir bieten ein gutes Arbeitsklima und geregelte Arbeitszeiten.
- Die Kreisstadt Neunkirchen fördert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf als zertifizierte „Familiengerechte Kommune“.
- Wir vergüten nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes TVAöD.
- Wir bieten die Sicherheit des öffentlichen Dienstes, die Standortsicherheit ist gewährleistet.
- Unseren Beschäftigten bieten wir Sozialleistungen wie z.B. einer Versicherung in der Zusatzversorgungskasse des Saarlandes zum Erwerb eines Zusatzrentenanspruchs sowie vermögenswirksame Leistungen.
Die Ausbildung dauert 3,5 Jahre. Eine Übernahme nach abgeschlossener Ausbildung ist möglich, kann aber nicht zugesichert werden.
Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen sind uns willkommen und werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Die Gleichberechtigung von Frauen und Männern ist uns wichtig, daher streben wir in den Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind eine Erhöhung des Frauenanteils an. Bewerbungen von Frauen sind besonders erwünscht.
Wir würden uns freuen, wenn sich auch Menschen mit Migrationshintergrund von dieser Ausschreibung angesprochen fühlen.
Neugierig geworden?
Dann bewerben Sie sich direkt über unser Online-Bewerbungsportal bis zum 31.12.2025.
Bitte beachten Sie, dass wir unvollständige Bewerbungsunterlagen nicht berücksichtigen können.
Schriftlich übermittelte Bewerbungsunterlagen finden keine Berücksichtigung.
Die im Zusammenhang mit der Bewerbung oder einem späteren Vorstellungsgespräch entstehenden Kosten können nicht erstattet werden.
Neunkirchen, 07.10.2025
gez. Aumann
Oberbürgermeister der Kreisstadt Neunkirchen