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Über den Ausbildungsbetrieb
Wir, der Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg, planen, bauen und betreiben das Straßennetz im Land Brandenburg. Unsere Mitarbeiter sind im Einsatz, um mehr als 10.000 km Straßennetz für alle Verkehrsteilnehmer nachhaltig verkehrssicher und umweltfreundlich auszubauen und zu erhalten. Zum Betrieb gehört die Zentrale in Hoppegarten sowie 3 Regionalbereiche mit den dazugehörigen Straßennmeistereien.
Wir sind Ausbildungsbetrieb für den Beruf des Straßenwärters / der Straßenwärterin sowie Ausbildungsbehörde für die Laufbahn von Beamtinnen und Beamten des höheren technischen Verwaltungsdienstes im Land Brandenburg. Zusätzlich sind wir betrieblicher Kooperationspartner im dualen Studiengang der Fachrichtung Bauingenieurwesen, Infrastruktursysteme und Siedlungswasserwirtschaft.
Duales Studium - was wir bieten
- Nach Abschluss des Studiums wirst du in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis übernommen und verpflichtest dich für die Dauer von 2 Jahren beim Landesbetrieb Straßenwesen beruflich tätig zu sein.
- Eine attraktive Vergütung während des 4jährigen Studiums (monatlich 1.400,00 EUR) sowie weitere Leistungen nach TVA-L BBiG (z. B. 30 Tage Erholungsurlaub, Jahressonderzahlung, Zusatzversorgung bei der VBL).
- Wir bieten dir unsere Unterstützung bei der Unterbringung im Studentenwohnheim am Studienort Potsdam an.
- Nach erfolgreichem Abschluss deines Studiums erwarten dich vielfältige Einsatz– und Karrieremöglichkeiten bei einem sicheren Arbeitgeber im öffentlichen Dienst mit flexiblen Arbeitszeitmodellen für eine ausgewogene Work-Life-Balance.
Ausbildung Straßenwärter (m/w/d) - was wir bieten
- Erwerb des PKW-Führerscheins
- Erwerb des LKW-Führerscheins (Klasse C und CE)
- Berechtigung zum Führen von Radladern und Motorkettensägen
- 30 Tage Urlaub
- vermögenswirksame Leistungen
- Jahressonderzahlung in Höhe von 95 % v. H. des Gehaltes
- Abschlussprämie in Höhe von 400€
- betriebliche Altersversorgung nach Ausbildungs-Tarifvertrag
- RSA*-Zertifikat (* Richtlinien für Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen)
- teilw. Übernahme von Fahrtkosten (z. T. auch Verpflegungskosten)