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Sozialabgaben in der Ausbildung

Du bist als Auszubildender sozialversicherungspflichtig, d.h. du darfst von deiner Ausbildungsvergütung nicht alles behalten und musst Sozialabgaben abführen. Zu den Sozialabgaben gehören die Renten-, Pflege-, Kranken-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung.

Brutto ist nicht gleich netto

Deine Brutto-Vergütung ist dein unbereinigtes Gehalt. Dieser Betrag steht auch im Ausbildungsvertrag. Was letztendlich auf deinem Konto ankommt, ist das Netto-Gehalt. Dieser Betrag ist das, was übrig bleibt, wenn alle Sozialabgaben (und evtl. auch Steuern) abgezogen wurden.

Wenn du im Internet zum Beispiel „Brutto-Netto-Gehaltsrechner“ suchst, findest du Links, unter denen du deine Sozialabgabenbelastung – und auch die Höhe der Steuern, die evtl. abgezogen werden, – ausrechnen lassen kannst.

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325-EURO-Regelung (Geringverdienergrenze Auszubildende)

Diese Regelung gilt nur, wenn du nicht mehr als 325 Euro Brutto-Ausbildungsvergütung im Monat verdienst. Bis zu 325 Euro giltst du als Geringverdiener und musst keine Sozialabgaben bezahlen. Deine Beiträge werden von deinem Ausbildungsbetrieb übernommen. Da du bei dieser Höhe auch keine Steuern zahlen musst, kannst du voll über deine Ausbildungsvergütung verfügen, d.h. brutto = netto.

Dieser Fall wird aber in Zukunft wohl nur noch in Ausnahmefällen auftreten, da seit 2020 Auszubildende in nicht-tarifgebundenen Ausbildungsbetrieben laut Berufsbildungsgesetz Anspruch auf eine Mindestausbildungsvergütung von mindestens 515 Euro im ersten Ausbildungsjahr haben.

Höhe der Sozialabgaben in der Ausbildung

Sozialabgaben sind Beiträge für die Renten-, Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung. Das sind zurzeit (2020) rund 40 % deiner Brutto-Ausbildungsvergütung. Dein Ausbildungsbetrieb und du teilt euch aber die Kosten. Für dich gilt, dass du etwas über 20 % deiner Ausbildungsvergütung zahlen musst. Eine Ausnahme ist die Unfallversicherung. Die Kosten dafür übernimmt der Arbeitgeber komplett.

Es ist etwas mehr als die Hälfte für dich, weil du bei der Krankenversicherung einen höheren Anteil zahlen musst als dein Ausbildungsbetrieb.

Deinen Anteil von etwas über 20 % zieht dir dein Ausbildungsbetrieb von deiner Brutto-Ausbildungsvergütung ab und überweist ihn zusammen mit seinem Anteil an deine Krankenkasse, die dann die Beiträge an die Deutsche Rentenversicherung und an die Bundesagentur für Arbeit (Arbeitslosenversicherung) weiterleitet.

Dir wird auf dein Bankkonto von deinem Ausbildungsbetrieb der sogenannte Netto-Betrag überwiesen: Brutto-Ausbildungsvergütung minus die etwas über 20 % Sozialabgaben minus eventueller Steuern.

Rentenversicherung

Die Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung ist für dich Pflicht und soll dir im Alter ein ausreichendes Einkommen sichern. Du solltest aber trotzdem über eine weitere zusätzliche Absicherung für das Alter nachdenken (private Altersvorsorge).
Der Beitrag zur Rentenversicherung beträgt zurzeit (2020) 18,6 % von der Brutto-Ausbildungsvergütung. Davon musst du die Hälfte, also 9,3 %, zahlen.

Dein zukünftiger Ausbildungsbetrieb meldet dich bei der Rentenversicherung an. Du bekommst einen Sozialversicherungsausweis mit einer Rentenversicherungsnummer. Wenn du schon mal gearbeitet hast, dann bist du bereits im Besitz des Ausweises. Du bist verpflichtet, zu Beginn deiner Ausbildung deinem Arbeitgeber den Sozialversicherungsausweis vorzulegen.

Krankenversicherung

Als Auszubildender musst du in einer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert sein. Wenn du bisher mit deinen Eltern familienversichert warst, dann erlischt dieses Anrecht mit Ausbildungsbeginn. Du hast ab Beginn deiner Ausbildung noch 14 Tage Zeit, dich bei einer Krankenkasse deiner Wahl zu versichern. Versäumst du diese Frist, muss dich dein Ausbildungsbetrieb bei der Krankenkasse weiterversichern, bei der du bisher versichert warst (z.B. die deiner Eltern).

Die Krankenversicherung übernimmt die Kosten im Krankheitsfall. Das sind Behandlungs- und Krankenhauskosten, Medikamente und Krankengeld ab der 7. Woche einer Krankheit. Für die ersten 6 Wochen zahlt dein Ausbildungsbetrieb die Ausbildungsvergütung (netto) weiter an dich aus, danach erhältst du von der Krankenkasse das – niedrigere – Krankengeld.

Der Beitrag zur Krankenversicherung ist gesetzlich festgelegt und beträgt zurzeit (2020) 14,6% von der Brutto-Ausbildungsvergütung, egal, bei welcher Krankenkasse du dich versicherst. Du musst die Hälfte von 14,6% zahlen plus einen zusätzlichen Eigenanteil von 1,1%, also zusammen 8,4%.

Da die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen in den letzten Jahren immer mehr gekürzt worden sind, können bei bestimmten Behandlungen (z.B. Zahnersatz) hohe Zuzahlungen durch dich erforderlich werden. Dieses finanzielle Risiko kann man durch den Abschluss einer Zusatzversicherung abmildern.

Wenn du bis zu deiner Ausbildung über deine Eltern privat krankenversichert warst, kann es sinnvoll sein, diese Privatversicherung auf Anwartschaft zu setzen.

Pflegeversicherung

Damit wird eine mögliche Pflegebedürftigkeit im Alter finanziell abgesichert. Da du in deiner Krankenkasse pflichtversichert bist, verpflichtet dich das Gesetz auch zu Beiträgen in die Pflegeversicherung.

Der Beitrag zur Pflegeversicherung beträgt zurzeit (2020) 3,05 % von der Brutto-Ausbildungsvergütung. Davon musst du die Hälfte, also 1,525 %, bezahlen. In Sachsen gibt es eine Ausnahme. Hier zahlen die Arbeitnehmer einen höheren Anteil als die Arbeitgeber, nämlich 2,025 %.

Ab deinem 23. Geburtstag musst du zusätzlich einen Zuschlag von 0,25 % leisten, wenn du keine Kinder hast. Dann bezahlst du 1,775 % von deiner Brutto-Ausbildungsvergütung (in Sachsen 2,275 %).

Arbeitslosenversicherung

Damit wird das finanzielle Risiko einer drohenden Arbeitslosigkeit gemildert. Du bist zu Beiträgen für die Arbeitslosenversicherung verpflichtet. Leistungen daraus sind u.a. Arbeitslosen- und Kurzarbeitergeld.

Anspruch auf Arbeitslosengeld hast du erst, wenn du mindestens 12 Monate lang Beiträge eingezahlt hast. Dies kann für dich wichtig sein, wenn du während der Ausbildungszeit arbeitslos wirst (weil z.B. dein Ausbildungsbetrieb in Konkurs gegangen ist) oder du nach Abschluss deiner Ausbildung nicht übernommen wirst und nicht gleich Arbeit findest.

Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung beträgt zurzeit (2020) 2,4 % von der Brutto-Ausbildungsvergütung. Davon musst du die Hälfte, also 1,2 % bezahlen.

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