Machen Sie Wellen mit Ihrer Zukunft!
Die Kreisstadt Neunkirchen, zweitgrößte Stadt des Saarlandes, möchte zum 1. August 2026 folgende Stelle(n) besetzen:
zwei Auszubildende für den Beruf der/des Fachangestellten für Bäderbetriebe (m/w/d).
Das bringen Sie mit:
- Mindestens den Hauptschulabschluss sowie das Jugendschwimmabzeichen in Silber oder die Bereitschaft dieses Abzeichen vor Ausbildungsbeginn zu erwerben.
- Handwerkliches Geschick und Körperbeherrschung
- Konzentration, Beobachtungsgenauigkeit und Aufmerksamkeit
- Motivation und Spaß am Lernen
- Konfliktfähigkeit und Durchsetzungsvermögen
Warum Sie sich für uns entscheiden sollten:
- Es erwarten Sie vielfältige, abwechslungsreiche und verantwortungsvolle Aufgaben.
- Wir bieten ein gutes Arbeitsklima und geregelte Arbeitszeiten.
- Die Kreisstadt Neunkirchen fördert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf als zertifizierte „Familiengerechte Kommune“.
- Wir vergüten nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes TVAöD.
- Sicherheit des öffentlichen Dienstes und Standortsicherheit sind gewährleistet.
- Unseren Beschäftigten bieten wir Sozialleistungen wie z.B. Versicherung in der Zusatzversorgungskasse des Saarlandes zum Erwerb eines Zusatzrentenanspruchs, vermögenswirksame Leistungen.
Die Ausbildung dauert 3 Jahre. Eine Übernahme nach abgeschlossener Ausbildung ist möglich, kann aber nicht zugesichert werden. In Deutschland fehlen sehr viele Fachangestellte für Bäderbetriebe in den Bädern - ein Beruf mit Zukunft und guten Beschäftigungschancen.
Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen sind uns willkommen und werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Wir würden uns freuen, wenn sich auch Menschen mit Migrationshintergrund von dieser Ausschreibung angesprochen fühlen.
Neugierig geworden?
Dann bewerben Sie sich direkt über unser Online-Bewerbungsportal bis zum 31.12.2025.
Bitte beachten Sie, dass wir unvollständige Bewerbungsunterlagen nicht berücksichtigen können.
Schriftlich übermittelte Bewerbungsunterlagen finden keine Berücksichtigung.
Die im Zusammenhang mit der Bewerbung oder einem späteren Vorstellungsgespräch entstehenden Kosten können nicht erstattet werden.
Neunkirchen, 07.10.2025
gez. Aumann
Oberbürgermeister der Kreisstadt Neunkirchen