Du hast einen sozialen Assistenzberuf gewählt? In der Ausbildung zum*r Sozialassistent*in erwirbst du grundlegende Kenntnisse, um Menschen im Alltag fachgerecht Unterstützung zu leisten.
BeschreibungAusbildung und berufliche Perspektiven
Während deiner Ausbildung als Sozialassistentin oder Sozialassistent erhältst du grundlegende Kenntnisse in den folgenden Bereichen:
- Kinder- und Jugendhilfe
- Behindertenhilfe
- Pflege
- Waschen
- Betten
- Lagern
- Eltern
- Erzieher*innen
- sozialpädagogischen Fachkräften
Nach Abschluss deiner Berufsausbildung kannst du in verschiedenen Bereichen tätig werden, darunter:
- Einrichtungen der Behindertenhilfe
- Pflegeeinrichtungen
- sozialpädagogischen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche
- Privathaushalten
Deutsch (1), Englisch (1), Sport (1), Politische Bildung, Mathematik und Ergänzungsunterricht Mathematik
Lernfelder (LF) Theorie
- LF 1 Entwicklung eines beruflichen Selbstverständnisses
- LF 2 Lernprozesse strukturieren und organisieren
- LF 3 Menschen in ihrer Lebenswelt wahrnehmen, in ihrer Entwicklung verstehen und Beziehungen aufbauen
- LF 4 Gruppen pädagogisch begleiten
- LF 5 Bildungs- und Aktivierungsprozesse begleiten und anleiten
- LF 7 Eine gesunde Lebensweise unterstützen
- LF 8 Mit Angehörigen und Institutionen zusammenarbeiten
- LF 9 Lernfeldübergreifende Projekte
- LF 6 Betreuungs-, Versorgungs- und Pflegemaßnahmen durchführen (1)
2 Jahre
Zugangsvoraussetzungen- Realschulabschluss bzw. gleichwertiger Bildungsabschluss
- Ärztliches Attest zur gesundheitlichen Eignung
- Nachweisheft für Beschäftigte im Umgang mit Lebensmitteln (nicht älter als drei Monate)
- Erweitertes Führungszeugnis
- Impfungen, z. B. Masern, Mumps, Röteln, Keuchhusten, Hepatitis
In der berufspraktischen Ausbildung absolvierst du Pflichtpraktika in sozialpädagogischen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche oder in Kinder- und Jugendeinrichtungen der Behindertenhilfe bzw. Pflegeeinrichtungen.
Abschluss- Der erfolgreiche Abschluss der Ausbildung berechtigt zum Führen der Berufsbezeichnung "Staatlich geprüfte Sozialassistentin" oder "Staatlich geprüfter Sozialassistent".
- Sie haben die Möglichkeit, die Fachhochschulreife im Rahmen dieser Ausbildung zu erwerben.
Der Abschluss "Staatlich geprüfter Sozialassistent" oder "Staatlich geprüfte Sozialassistentin" ermöglicht den Zugang zur weiterführenden beruflichen Qualifizierung an einer Fachschule im Fachbereich Sozialwesen. Du kannst dich zum*zur "Staatlich anerkannten Erzieher*in" oder "Staatlich anerkannten Heilerziehungspfleger*in" weiterqualifizieren.