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Dein Ausbildungszeugnis

Ein Ausbildungszeugnis wird von deinem Ausbildungsbetrieb ausgestellt, wenn du deine Berufsausbildung beendet hast. Auf keinen Fall solltest du auf das Zeugnis verzichten, denn es ist deine Eintrittskarte in die Berufswelt nach Abschluss deiner Ausbildung. Alle wichtigen Informationen rund um das Ausbildungszeugnis findest du auf dieser Seite.

Muss der ausbildende Betrieb ein Ausbildungszeugnis ausstellen?

Dein Anspruch auf ein Ausbildungszeugnis ist in § 16 Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt. Darin heißt es:

  • (1) Ausbildende haben den Auszubildenden bei Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses ein schriftliches Zeugnis auszustellen.

In den meisten Fällen händigt dein Ausbildungsbetrieb dir das Zeugnis nach der Ausbildung automatisch aus, dennoch gibt es Betriebe, bei denen die Zeugnisausstellung nicht selbstverständlich ist. In diesen Fällen musst du dein Ausbildungszeugnis anfordern. Das solltest du auf jeden Fall schriftlich per Mail oder per Post erledigen und deinem Ausbildungsbetrieb eine Frist mitteilen.

Weiter heißt es im § 16 des Berufsbildungsgesetzes:

  • … Die elektronische Form ist ausgeschlossen. Haben Ausbildende die Berufsausbildung nicht selbst durchgeführt, so soll auch der Ausbilder oder die Ausbilderin das Zeugnis unterschreiben.

Das bedeutet, dass ein Ausbildungszeugnis schriftlich verfasst und von den Personen unterschrieben werden sollen, die dich in der Ausbildung begleitet haben. Im Ausbildungszeugnis geht es darum, deine Leistung und dein Verhalten zu beurteilen und das kann schlecht von jemanden bescheinigt werden, der mit deiner Ausbildung nicht betraut gewesen ist. Idealerweise ist das Zeugnis mit dem Unternehmenslogo versehen, damit keine Zweifel an der Echtheit des Ausbildungszeugnisses aufkommen. Ein Zeugnis per E-Mail ist nicht aussagekräftig und nach Berufsbildungsgesetz ausgeschlossen.

Was muss im Ausbildungszeugnis stehen?

Das Ausbildungszeugnis soll einem neuen Arbeitgeber einen Überblick über deinen Kenntnisstand und den Verlauf deiner Berufsausbildung vermitteln. Außerdem gilt ein Ausbildungszeugnis als Nachweis deiner beruflichen Ausbildung und Praxiserfahrung innerhalb der Ausbildung. Was mindestens in einem Ausbildungszeugnis stehen muss, schreibt ebenfalls das Berufsbildungsgesetz vor:

  • (2) Das Zeugnis muss Angaben enthalten über Art, Dauer und Ziel der Berufsausbildung sowie über die erworbenen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten des Auszubildenden. Auf Verlangen Auszubildender sind auch Angaben über Verhalten und Leistung aufzunehmen.

Das bedeutet, dass du einen gesetzlichen Anspruch auf ein einfaches und auf ein qualifiziertes Ausbildungszeugnis hast. Schaue dir die Unterschiede zwischen den beiden Zeugnisarten an.

Einfaches Ausbildungszeugnis
Bei einem einfachen Ausbildungszeugnis handelt es sich weniger um eine Beurteilung, sondern mehr um einen Nachweis deiner Ausbildung. Hierin sind nur die Mindestanforderungen zu finden, die ein Ausbildungszeugnis laut Berufsbildungsgesetz enthalten muss. Das heißt, es beinhaltet persönliche Daten des Azubis, die Dauer der Ausbildung, den Ausbildungsberuf und -ort sowie Informationen zu den erreichten Ausbildungszielen und Kenntnissen.

Qualifiziertes Ausbildungszeugnis
Das qualifizierte Ausbildungszeugnis ist wesentlich detaillierter. Es enthält nicht nur die Mindestanforderungen an ein Ausbildungszeugnis, sondern es enthält Bewertungen deiner Kenntnisse, Leistungen und deines Sozialverhaltens. Dieses Ausbildungszeugnis stellt eine echte Bewertung dar und hilft einem neuen Arbeitgeber oder einer neuen Arbeitgeberin, sich ein erstes Bild von dir machen zu können. Deshalb solltest du genau darauf achten, was in deinem Ausbildungszeugnis steht. Dein Ausbildungsbetrieb darf keine Unwahrheiten hineinschreiben, muss wohlwollend urteilen, darf aber bei der Bewertung nicht lügen.

Um das Zeugnis zu überprüfen, stehen dir im Internet viele Möglichkeiten zur Verfügung. Wird dir in deinem Ausbildungszeugnis eine Note 5 oder 6 gegeben, kannst du die Korrektur deines Ausbildungszeugnisses verlangen und im schlimmsten Fall sogar ein besseres Zeugnis einklagen.

Gut zu wissen: Dein Ausbildungsbetrieb darf dir kein Zeugnis ausstellen, welches dich hindert, eine neue Anstellung nach der Ausbildung zu finden. Das Ausbildungszeugnis muss wohlwollend sein und muss der Wahrheit entsprechen. Nicht aufgeführt werden darf außerdem einmaliges Fehlverhalten oder Verhalten im Privatbereich.

Damit du ein qualifiziertes Arbeitszeugnis bekommst, musst du dieses anfordern. Viele Unternehmen stellen für ihre Azubis automatisch einfache Ausbildungszeugnisse aus. Damit du bei deinen Bewerbungen um einen Arbeitsplatz bessere Chancen hast, ist es hilfreich, ein qualifiziertes Ausbildungszeugnis vorzeigen zu können.

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Bildnachweis: „Junge Frau hält Daumen nach oben" © Andrei Kuchmiy - stock.adobe.com