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Berufsbildungsgesetz

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Das BBiG: Berufsbildungsgesetz

Zu Beginn einer Berufsausbildung gehen dein Ausbildungsbetrieb und du gleichermaßen Rechte und Pflichten ein. Diese Rechte und Pflichten innerhalb einer Ausbildung sind im Berufsbildungsgesetz eindeutig geregelt, deshalb nennen viele das Gesetz Berufsausbildungsgesetz. Alle für dich wichtigen Punkte haben wir auf dieser Seite zusammengefasst.

Welchen Zweck hat das Berufsbildungsgesetz?

Das Berufsbildungsgesetz, kurz BBiG, legt in Deutschland Regeln für die betrieblichen Berufsausbildungen, die Vorbereitung zur Berufsausbildung, die Fortbildung sowie die Umschulung fest. Das Gesetz entstand im Jahr 1969 mit dem Ziel, die qualitative Berufsausbildung in Deutschland zu sichern und die Chancen junger Menschen auf eine Berufsausbildung zu verbessern.

Wann gilt das BBiG nicht?

Das BBiG gibt vor allem Regelungen für die duale Ausbildung vor. Das BBiG gilt nicht für:

  • Schulische Berufsausbildungen
  • Studiengänge an Hochschulen
  • Ausbildungen bei öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen
  • Ausbildungen auf Handelsschiffen, die die Bundesflagge führen (außer kleine Hochseefischerei oder Küstenfischerei)

Beachte: Für Berufe der Handwerksordnung ist das BBiG nur teilweise entscheidend.

Was beinhaltet das Berufsbildungsgesetz?

Das Berufsbildungsgesetz enthält neben vielen Regelungen zur Berufsausbildung Grundlagen für die vertragliche Gründung eines Ausbildungsverhältnisses und Vorgaben zum Prüfungswesen einer Berufsausbildung. Die für dich wichtigen Abschnitte findest du hier zusammengefasst und kurz erklärt:

  • Allgemeines zur Berufsausbildung
  • Pflichten der Auszubildenden
  • Pflichten des Ausbildungsbetriebes
  • Vergütung
  • Beginn und Beendigung des Ausbildungsverhältnisses

Allgemeines zur Berufsausbildung

§ 5 Ausbildungsordnung

Das Gesetz schreibt für jeden Beruf eine Ausbildungsordnung vor, um die Berufsausbildung bundeseinheitlich, das heißt in allen Betrieben gleich, durchzuführen. Die Ausbildungsordnung enthält:

  • Die Bezeichnung des anerkannten Ausbildungsberufes
  • Die Ausbildungsdauer
  • Die zu vermittelnden Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten
  • Eine sachliche und zeitliche Gliederung der Ausbildungsinhalte (Ausbildungsrahmenplan)
  • Die Prüfungsanforderungen

§ 11 Vertragsniederschrift

Im BBiG ist eindeutig geregelt, dass ein Ausbildungsvertrag schriftlich geschlossen werden muss. Die Inhalte des Vertrags sind hier ebenfalls deutlich vorgegeben.

Pflichten der Auszubildenden

§ 13 Verhalten während der Berufsausbildung

Als Auszubildender / Auszubildende bist du verpflichtet, alles in deiner Macht Stehende zu tun, um deinen Berufsabschluss zu erreichen. Insbesondere verpflichtet dich das BBiG:

  • Dir aufgetragenen Aufgaben sorgfältig auszuführen
  • An Ausbildungsmaßnahmen teilzunehmen
  • Weisungen von Ausbildern und Ausbilderinnen zu folgen
  • Die Betriebsordnung zu beachten
  • Arbeitsmittel wie Werkzeuge oder Maschinen pfleglich zu behandeln
  • Über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu schweigen
  • Ein Berichtsheft zu führen

Pflichten des Ausbildungsbetriebes

§ 14 Berufsausbildung

Ausbildende Betriebe haben ebenso Pflichten zu erfüllen, wie du als Auszubildender oder Auszubildende. Nach dem BBiG sind Ausbildungsbetriebe dazu verpflichtet:

  • Sämtliche Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsausbildung zu vermitteln
  • Einen Ausbilder oder eine Ausbilderin zu beauftragen
  • Ausbildungsmittel wie Werkzeuge oder Fachliteratur zur Verfügung zu stellen
  • Auszubildende zum Berufsschulbesuch anzuhalten
  • Auszubildende zu fördern und nicht zu gefährden

§ 15 Freistellung, Anrechnung

Das Berufsbildungsgesetz verpflichtet deinen Ausbildungsbetrieb, dich für den Besuch der Berufsschule von der Arbeit freizustellen und bei einem Schulbeginn vor 9 Uhr nicht zu beschäftigen.

§ 16 Zeugnis

Der Ausbildungsbetrieb ist dazu verpflichtet, dir nach Beendigung der Berufsbildung ein schriftliches Arbeitszeugnis auszustellen. Was das Ausbildungszeugnis enthalten sollte, erfährst du in unserem Artikel dazu.

Vergütung

§ 17 Vergütungsanspruch und Mindestvergütung

Dieser Abschnitt regelt dein Einkommen während der Ausbildung. Hier ist der Anspruch auf eine Mindest-Ausbildungsvergütung gesetzlich festgeschrieben.

§ 19 Fortzahlung der Vergütung

In diesem Paragrafen ist geregelt, dass du unter anderem dann einen Anspruch auf Fortzahlung deines Ausbildungsgeldes hast, wenn du für die Berufsschule oder ähnliche Ausbildungsmaßnahmen freigestellt bist.

Beginn und Beendigung des Ausbildungsverhältnisses

§ 20 Probezeit

Hier ist beschrieben, dass die Probezeit in einer Berufsausbildung mindestens einen Monat lang sein sollte und maximal 4 Monate lang sein darf.

In diesem Abschnitt des BBiG erhältst du weitere Informationen über

§ 21 Beendigung des Ausbildungsverhältnisses

§ 22 Kündigung

§ 23 Schadensersatz bei vorzeitiger Beendigung

Diese Abschnitte des Berufsbildungsgesetzes sind für dich und deine Berufsausbildung wichtig, deshalb solltest du sie auch kennen. Du vermisst jetzt sicher einen Abschnitt oder Paragrafen zur Arbeitszeit im BBiG. Regelungen dazu findest du im Arbeitszeitgesetz oder im Jugendarbeitsschutzgesetz, nicht im BBiG.

Wer überwacht die Einhaltung der Gesetze und was droht bei einem Verstoß gegen das BBiG?

Zuständig für die Einhaltung des BBiG innerhalb der Betriebe sind für die Ausbildung zuständige Stellen wie etwa die Industrie- und Handelskammern. Diese sind auch deine Ansprechpartner, falls es betriebliche Probleme in deiner Ausbildung gibt. Sollte sich herausstellen, dass Betriebe gegen das BBiG verstoßen, drohen Strafen. Kleine Ordnungswidrigkeiten werden beispielsweise mit einem Bußgeld bis zu 5.000 Euro geahndet.

Das BBiG stellt einen gesetzlichen Rahmen für dich als Azubi und für deinen Ausbildungsbetrieb zur Verfügung. Neben den Regelungen oben findest du in dem Gesetz noch weitere Regelungen wie die Berufsausbildung für besondere Personengruppen oder die Anerkennung der Berufsausbildung innerhalb der EU. Das gesamte BBiG findest du hier: BBiG - Berufsbildungsgesetz

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