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Berufsbildungsgesetz (BBiG): Wichtige Paragraphen, Rechte und Pflichten für Azubis

Was ist das Berufsbildungsgesetz (BBiG)?

Das Berufsbildungsgesetz, kurz BBiG, ist das wichtigste Gesetz für alle Auszubildenden in Deutschland. Es legt fest, wie eine Berufsausbildung abläuft, welche Rechte du als Azubi hast und welche Pflichten dein Ausbildungsbetrieb erfüllen muss. Das Berufsbildungsgesetz ist die also gesetzliche Grundlage für deine gesamte Ausbildung.

Das Gesetz gilt für alle anerkannten Ausbildungsberufe im dualen System – also für die duale Ausbildung im Betrieb und in der Berufsschule gleichzeitig. Es schützt dich als Azubi und sorgt dafür, dass deine Ausbildung bestimmten Qualitätsstandards entspricht.

Das BBiG wurde erstmals 1969 verabschiedet und seitdem mehrfach aktualisiert. Die bislang größte Reform trat am 1. Januar 2020 in Kraft. Seitdem gibt es unter anderem eine gesetzliche Mindestausbildungsvergütung für alle Azubis.

Was sind die Vorteile des Berufsbildungsgesetzes für Auszubildende?

Für Auszubildende bietet das Berufsbildungsgesetz viele Vorteile. Es sichert die hohe Qualität der Ausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen. Durch klare Regelungen wird der Besuch der Berufsschule sichergestellt und somit wichtige Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt.

Zudem schützt das Gesetz die Rechte der Auszubildenden und bietet ihnen dadurch Sicherheit. Diese Vorteile tragen dazu bei, dass sich sowohl die Auszubildenden als auch die Ausbilder auf eine wertvolle Lernumgebung verlassen können.

Was regelt das BBiG in der Ausbildung?

Das Berufsbildungsgesetz stellt sicher, dass Auszubildende in ihrem anerkannten Ausbildungsberuf gründlich unterrichtet werden und dass Standards in der Ausbildung eingehalten werden. Es gliedert sich in vier Bereiche: Berufsausbildungsvorbereitung, Berufsausbildung, berufliche Fortbildung und Umschulung. Für dich als Azubi ist dabei vor allem die Berufsausbildung relevant, denn hier sind alle wichtigen Regelungen für deinen Ausbildungsalltag festgehalten.

  • Berufsausbildungsvorbereitung: Maßnahmen, die Jugendliche auf eine Ausbildung vorbereiten – zum Beispiel berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen.
  • Berufsausbildung: Der Kern des BBiG. Hier sind Ausbildungsvertrag, Rechte und Pflichten, Vergütung, Probezeit und Kündigung geregelt.
  • Berufliche Fortbildung: Regelungen für Weiterbildungen nach der Ausbildung, zum Beispiel Meister- oder Fachwirtprüfungen.
  • Berufliche Umschulung: Regelt die Umschulung von Personen, die einen neuen Beruf erlernen möchten.

Wann gilt das BBiG nicht?

Das BBiG gilt nicht für rein schulische Ausbildungen, wie zum Beispiel die Ausbildung zur Erzieherin oder zum Physiotherapeuten. Auch Beamtenausbildungen fallen nicht unter Gesetz, da für sie eigene beamtenrechtliche Regelungen gelten. Duale Studiengänge sind ebenfalls vom Geltungsbereich ausgenommen. Für diese Bereiche gelten stattdessen eigene Gesetze auf Bundes- oder Landesebene.

Das BBiG regelt zudem nicht alles rund um deine duale Ausbildung. Themen wie Arbeitszeiten oder Urlaubsanspruch für minderjährige Azubis sind im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) geregelt.

Was droht bei einem Verstoß gegen das BBiG?

Bei einem Verstoß gegen das BBiG können ernsthafte Konsequenzen folgen. Zum Beispiel können den Betrieben Sanktionen drohen, wenn die festgelegte Ausbildungsdauer nicht eingehalten wird.

Auch fehlen bestimmte Kenntnisse und Fähigkeiten nach der Ausbildung. Die zuständigen Stellen haben das Recht, Verstöße zu ahnden, was bis hin zur Geldstrafe gehen kann.

Was sind die wichtigsten Punkte im Berufsbildungsgesetz?

Das BBiG umfasst viele wichtige Punkte, aber nicht alle Paragraphen sind für deinen Alltag als Azubi gleich relevant. Die wichtigsten Regelungen betreffen deine Pflichten und die deines Ausbilders, deine Freistellung für die Berufsschule sowie deine Ausbildungsvergütung. Alle diese Punkte sind darauf ausgerichtet, die Qualität der Ausbildung zu sichern.

Deine Rechte als Azubi nach dem Berufsbildungsgesetz

Das Berufsbildungsgesetz sichert dir als Azubi konkrete Rechte, von der monatlichen Vergütung bis hin zum Schutz vor betriebsfremden Tätigkeiten. Diese Rechte sind gesetzlich verankert und gelten für alle Auszubildenden in Deutschland, unabhängig vom Betrieb oder der Branche.

  • Ausbildungsvergütung: Du hast Anspruch auf eine monatliche Vergütung (§ 17 BBiG).
  • Freistellung: Für Berufsschule und Prüfungen wirst du freigestellt (§ 15 BBiG).
  • Kostenlose Ausbildungsmittel: Dein Betrieb muss dir alle nötigen Materialien kostenfrei bereitstellen (§ 14 BBiG).
  • Ausbildungszeugnis: Nach der Ausbildung hast du Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis (§ 16 BBiG).
  • Schutz vor betriebsfremden Tätigkeiten: Du darfst nicht dauerhaft für Aufgaben eingesetzt werden, die nichts mit deiner Ausbildung zu tun haben.

Pflichten von Azubi und Ausbilder

Das Berufsbildungsgesetz regelt nicht nur deine Rechte, sondern legt auch klar fest, was du als Azubi leisten musst und was dein Ausbilder dir schuldet.

Deine Pflichten als Azubi (§ 13 BBiG)

  • Du musst alle Aufgaben sorgfältig und gewissenhaft ausführen.
  • Du bist verpflichtet, an der Berufsschule und an Prüfungen teilzunehmen.
  • Bei Fehlzeiten musst du dich rechtzeitig beim Betrieb entschuldigen.
  • Über Betriebsgeheimnisse musst du Stillschweigen bewahren.

Pflichten deines Ausbilders (§ 14 BBiG)

  • Dein Ausbilder muss dich planmäßig und zielgerichtet ausbilden.
  • Er muss dir alle notwendigen Ausbildungsmittel kostenlos zur Verfügung stellen.
  • Er muss dich zum Berufsschulbesuch anhalten und dein Berichtsheft kontrollieren.
  • Er darf dich nicht mit Aufgaben beschäftigen, die nichts mit deiner Ausbildung zu tun haben.

Freistellung für die Berufsschule

Laut § 15 Berufsbildungsgesetz hat dein Ausbildungsbetrieb dich für den Berufsschulunterricht freizustellen. Das gilt unabhängig davon, ob du noch schulpflichtig bist oder nicht. Auch für Prüfungen wie die Zwischen- oder Abschlussprüfung hast du einen gesetzlichen Anspruch auf Freistellung.

Seit der BBiG-Reform 2020 gilt außerdem: Jugendliche und erwachsene Azubis werden bei der Anrechnung von Berufsschul- und Prüfungszeiten auf die Ausbildungszeit gleichgestellt. Das bedeutet, dass diese Zeiten für alle Azubis gleichermaßen als Arbeitszeit angerechnet werden.

Ausbildungsvergütung und Mindestlohn

Du hast als Azubi laut § 17 BBiG Anspruch auf eine angemessene Ausbildungsvergütung. Das Berufsbildungsgesetz legt seit 2020 außerdem eine gesetzliche Mindestausbildungsvergütung fest. Diese steigt jedes Jahr an und gilt für alle Azubis, für die kein Tarifvertrag gilt. Die Vergütung muss mit jedem Ausbildungsjahr steigen – mindestens um folgende Prozentwerte gegenüber dem ersten Lehrjahr:

  • 2. Lehrjahr: mindestens 18 % mehr
  • 3. Lehrjahr: mindestens 35 % mehr
  • 4. Lehrjahr: mindestens 40 % mehr

Gilt in deinem Betrieb ein Tarifvertrag, hat dieser Vorrang vor der gesetzlichen Mindestausbildungsvergütung. In der Regel sind Tarifgehälter sogar höher.

Fazit: So hilft dir das BBiG während deiner Ausbildung

Das Berufsbildungsgesetz ist die rechtliche Grundlage für deine gesamte Ausbildung. Es regelt alles – vom Ausbildungsvertrag über deine Vergütung bis hin zur Kündigung. Als Azubi profitierst du von klaren Schutzrechten: Du hast Anspruch auf eine faire Vergütung, kostenlose Ausbildungsmittel und Freistellung für die Berufsschule. Gleichzeitig bist du verpflichtet, sorgfältig zu lernen, Anweisungen zu folgen und dein Berichtsheft zu führen.

Wer seine Rechte und Pflichten kennt, ist für den Ausbildungsalltag gut gewappnet. Bei Fragen oder Problemen helfen dir die zuständige Kammer, die Gewerkschaft oder die Agentur für Arbeit weiter.

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Bildnachweise: „Berufsbildungsgesetz – Auszubildende lächelt“ ©jirapong – stock.adobe.com
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