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Azubi-Wissen » Kündigung der Ausbildung

Kündigung in der Ausbildung

Es kann immer einmal vorkommen, dass ein Ausbildungsverhältnis beendet werden muss. Zum Beispiel, wenn ein Azubi unzufrieden mit seiner Ausbildung ist und lieber etwas anderes machen möchte, oder wenn er sich in der Ausbildung etwas Schlimmes zuschulden kommen lassen hat.

Bei der Kündigung des Ausbildungsverhältnisses ist der Zeitpunkt entscheidend: Befindest du dich noch in der Probezeit oder bereits in der regulären Ausbildungszeit?

Oder bist du gar auf der Suche nach einer neuen Ausbildung? Hier gehts zum Berufswahltest und hier findest du freie Ausbildungsplätze.

Kündigung in der Probezeit

In der Probezeit gelten besondere Kündigungsbedingungen:

  • Das Ausbildungsverhältnis kann jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist (§ 22 Berufsbildungsgesetz) sowohl von dir, als auch von deinem Ausbildungsbetrieb gekündigt werden.
  • Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, Gründe müssen nicht genannt werden.

Hier findest du weitere Informationen zur Kündigung während der Probezeit.

Kündigung während der Ausbildung

Nach der Probezeit gibt es 3 verschiedene Arten die Ausbildung abzubrechen: die fristlose Kündigung, die ordentliche Kündigung und den Aufhebungsvertrag. Die Kündigung muss immer schriftlich erfolgen.

Fristlose Kündigung: Sie ist von beiden Seiten, also Azubi und Ausbilder, möglich, aber nur, wenn ein schwerer Gesetzesverstoß vorliegt. Ein solcher Gesetzesverstoß auf Seiten des Ausbilders wäre zum Beispiel, dass der Azubi ständig beschimpft, beleidigt oder sogar geschlagen wird. Schwere Gesetzesverstöße durch den Azubi sind beispielsweise mehrfaches Schwänzen der Berufsschule oder Diebstahl. Der Ausbilder muss dem Azubi vor der Kündigung eine Abmahnung erteilt haben, um ihm die Chance zur Besserung zu geben. Sind dem Ausbilder die Gründe bereits mehr als 2 Wochen bekannt, ist die Kündigung ungültig.

Ordentliche Kündigung: Du als Azubi hast die Möglichkeit, mit einer Frist von 4 Wochen zu kündigen, wenn du die angefangene Ausbildung aufgeben oder dich für einen anderen Beruf ausbilden lassen willst.

Aufhebungsvertrag: Das ist eigentlich keine Kündigung, sondern eine Vereinbarung zwischen Ausbilder und Azubi, die Ausbildung nicht länger fortzusetzen. Daher ist der Aufhebungsvertrag auch nur dann möglich, wenn dein Ausbildungsbetrieb einverstanden ist, dass du die Ausbildung beendest. Ein Aufhebungsvertrag ist für dich dann sinnvoll, wenn du deine derzeitige Lehrstelle wechseln, d.h. deine Ausbildung in einem anderen Betrieb fortsetzen möchtest.

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Tipps für die Kündigung

Eine Kündigung solltest du dir immer gut überlegen. In jedem Falle solltest du zum Zeitpunkt der Kündigung bereits eine neue Lehrstelle gefunden haben. Bist du dir unsicher, was in deinem Fall die richtige Lösung ist und wie du dich am besten verhalten solltest, wende dich am besten an eine geeignete Stelle. Vielleicht gibt es in deinem Betrieb einen Betriebsrat oder eine Auszubildendenvertretung (JAV). Daneben findest du sicher auch Rat bei deiner zuständigen Kammer, der Ausbildungsberatung der Agentur für Arbeit oder deinen Lehrern.

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Bildnachweis: „Frau zeigt Timeout an“ © MAKAR EVICH NASTIA - stock.adobe.com