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Kündigung während der Probezeit

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Kündigung während der Probezeit

Die Probezeit in der Ausbildung beträgt mindestens einen Monat, aber höchstens 4 Monate. Innerhalb dieser Zeit bist du vor einer Kündigung nicht geschützt. Die Probezeit soll dazu dienen, dass du und dein Ausbildungsbetrieb sich kennenlernen können und du dir darüber klar werden kannst, ob du den richtigen Ausbildungsberuf und Ausbildungsbetrieb gefunden hast. Im besten Fall vergeht die Probezeit wie im Flug, du hast Spaß an der Ausbildung und gehst gerne zur Arbeit.

Allerdings kann es auch anders kommen. Manche Auszubildenden merken, dass der gewählte Beruf nicht passt oder gehen ungern an ihren Arbeitsplatz. Ebenso können deine Ausbilder der Meinung sein, dass du nicht in den Beruf oder das Unternehmen passt. In solchen Fällen besteht die Möglichkeit, das Ausbildungsverhältnis innerhalb der Probezeit zu beenden. Alle Informationen, die du zum Thema Kündigung in der Probezeit benötigst, findest du auf dieser Seite.

Welche Kündigungsfrist gilt während der Probezeit?

Während bei einer Kündigung außerhalb der Probezeit besondere Kündigungsfristen gelten, ist die Kündigung innerhalb der Probezeit fristlos möglich. Fristlos bedeutet, dass das Ausbildungsverhältnis von heute auf morgen von beiden Seiten beendet ist.

Das bedeutet: Wenn dein Betrieb dir heute eine Kündigung in der Probezeit überreicht oder zustellt, dann brauchst du morgen nicht mehr in den Ausbildungsbetrieb zu kommen.

Eine fristlose Kündigung in der Probezeit kann von dir und deinem Ausbildungsbetrieb gleichermaßen ausgesprochen werden. Außerhalb der Probezeit kann dich dein Arbeitgeber nur kündigen, wenn du dir etwas zuschulden kommen lassen hast. Du hingegen kannst die Kündigung jederzeit aussprechen, musst aber eine vorab vereinbarte Frist einhalten.

Kündigung während der Probezeit: So geht es richtig!

Wenn du dich entschlossen hast, deinen Ausbildungsvertrag in der Probezeit zu beenden, dann musst du ein paar Regeln einhalten. Es reicht nicht aus, zu deinem Vorgesetzten oder deiner Vorgesetzten zu gehen und mündlich zu kündigen. Eine Kündigung muss schriftlich formuliert sein, damit sie rechtlich gültig ist. Wenn du nicht weißt, was du in die Kündigung innerhalb der Probezeit hineinschreiben sollst, dann schau dich im Internet um. Es gibt viele Seiten im Netz, die eine Kündigung während der Probezeit als Muster kostenlos zur Verfügung stellen.

Ganz wichtig ist deine originale Unterschrift auf der Kündigung. Du kannst die Kündigung auf dem PC oder handschriftlich verfassen, deine Unterschrift muss in jedem Fall im Original auf die Kündigung. Wenn du noch minderjährig bist, dann müssen deine Eltern die Kündigung ebenfalls unterschreiben.

Wenn du bis hierhin alles erledigt hast, dann musst nur noch deinen Ausbildungsbetrieb über die Kündigung informieren. Das bedeutet, die Kündigung muss zugestellt werden. Am besten übergibst du die Kündigung persönlich an deinen Ausbilder oder deine Ausbilderin. Es gibt sicherlich bessere Situationen. Allerdings kannst du dir so sicher sein, dass die Kündigung die richtige Person im Betrieb auch erreicht.

Wenn du dich nicht traust, dann nimm einfach einen Freund oder eine Freundin oder deine Eltern mit zu dem Gespräch. Alternativ kannst du die Kündigung auch direkt in den Briefkasten des Betriebes werfen oder per Einschreiben schicken. In jedem Fall solltest du auf eine Kündigungsbestätigung und auf ein Ausbildungszeugnis bestehen.

Was passiert nach der Kündigung in der Probezeit?

Wenn du selbst deinen Ausbildungsvertrag innerhalb der Probezeit kündigst, hast du im besten Fall schon eine Alternative gefunden. Vielleicht hast du bereits einen neuen Ausbildungsplatz gefunden oder gehst noch weiter zu Schule.

Hat dein Ausbildungsbetrieb die Kündigung ausgesprochen, steht für dich eine Neu-Orientierung auf dem Plan. Unter anderem ist es nun wichtig, ob du einen Anspruch auf Arbeitslosengeld hast und welche Möglichkeiten sich dir noch eröffnen könnten.

Hinweis: Anspruch auf Arbeitslosengeld nach einer Kündigung in der Probezeit hast du, wenn du innerhalb der letzten 30 Monate insgesamt 12 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt warst.

Auf jeden Fall musst du dich direkt nach dem Erhalt der Kündigung arbeitslos melden. Das bedeutet, dass du einen Termin bei der Agentur für Arbeit vereinbarst. Dort arbeiten Berufsberater, die auf das Thema Berufsausbildung spezialisiert sind. Diese unterstützen dich bei der Suche nach einem neuen Ausbildungsplatz und beraten dich ebenfalls in allen anderen Fragen rund um das Thema Ausbildung.

Die Kündigung innerhalb der Probezeit ist kein Beinbruch, aber …!

Bevor du dich selbst dazu entschließt, deine Ausbildung während der Probezeit zu kündigen, versuche vorher eine Alternative zu finden. Mache dir die Gründe bewusst und überlege, ob es in einem anderen Betrieb oder in einem anderen Beruf wirklich anders sein wird.

Wenn du dir sicher bist und kündigen möchtest, dann sind die zuständigen Handels- oder Handwerkskammern sowie die Agentur für Arbeit eine gute Anlaufstelle, um eine Alternative zu finden!

Tipp: Bei der Suche nach einem neuen Ausbildungsplatz hilft dir auch der Azubiyo-Berufswahltest. Dieser gleicht deine Stärken und Wünsche mit konkreten Ausbildungsbetrieben und freien Stellen ab und schlägt dir die am besten passenden Angebote vor.

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Bildnachweis: „Junge Frau wechselt Arbeitsplatz" © Seventyfour - stock.adobe.com