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Diskriminierung am Arbeitsplatz

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Diskriminierung am Arbeitsplatz

Diskriminierung und Mobbing sind an unseren Arbeitsplätzen ein oft diskutiertes und sehr präsentes Thema. Dabei sollte es eigentlich selbstverständlich sein, andere nicht wegen ihrer Herkunft, ihres Geschlechts oder aus anderen Gründen auszugrenzen oder ungleich zu behandeln. Es gibt ein Gesetz, welches eine Ungleichbehandlung am Arbeitsplatz aus bestimmten Gründen verhindert. Hier findest du Informationen über das Thema und einige Verhaltenstipps, falls du selbst oder andere am Arbeitsplatz diskriminiert werden.

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist ein Gesetz in Deutschland, welches Benachteiligungen aus rassistischen Gründen, wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, aufgrund des Alters oder wegen der sexuellen Orientierung verhindern und langfristig beseitigen soll.

Diskriminierung im Sinne des Gesetzes bedeutet die Benachteiligung einer Menschengruppe oder von einzelnen Personen im Alltag und im Berufsleben. Von einer Diskriminierung am Arbeitsplatz wird gesprochen, wenn etwa ein Arbeitnehmer aufgrund seines Alters nicht befördert wird oder aufgrund seines Geschlechts unsittlich belästigt wird. Die häufigsten Fälle von Diskriminierung am Arbeitsplatz sind:

  • Ausschluss vom Bewerbungsverfahren aufgrund des Alters, des Geschlechts, der Nationalität oder der Religion
  • Sexuelle Belästigung
  • Altersdiskriminierung
  • Diskriminierung wegen einer bestehenden Schwangerschaft
  • Diskriminierung aufgrund einer Religionszugehörigkeit und deren Ausübung

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz sieht auch Ausnahmen vor. So darf ein Frauenhaus etwa männliche Bewerber ablehnen und kirchliche Arbeitgeber dürfen eine Religionszugehörigkeit verlangen.

Was ist bei Ungleichbehandlung am Arbeitsplatz zu tun?

Fühlst du dich am Arbeitsplatz ungleich behandelt oder beobachtest, dass jemand in deinem Umfeld diskriminiert wird, solltest du auf jeden Fall handeln. Diskriminierung und Mobbing kann zu gesundheitlichen Folgen führen. Schlaflosigkeit, Magenbeschwerden und sogar Depressionen können durch Diskriminierung am Arbeitsplatz entstehen.

Der erste Schritt ist der Gang zu einer Vertrauensperson. Das kann dein Ausbilder oder deine Ausbilderin sein, aber auch jede andere Person aus deinem Betrieb oder deinem Umfeld. Familienmitglieder oder Freunde sind häufig ebenfalls gute Zuhörer und können wertvolle Tipps geben.

Nimm für den nächsten Schritt all deinen Mut zusammen und sprich die Person an, die dich oder andere diskriminiert. Bitte um ein Gespräch unter 4 Augen und sage direkt, dass du dich selbst schlecht behandelt fühlst oder eine Ungleichbehandlung anderer beobachtet hast. Im besten Fall findest du gemeinsam mit der Person eine Lösung und die Ungleichbehandlung am Arbeitsplatz hört auf.

Bessert sich die Situation nicht, kannst du nur noch beim Chef oder beim Betriebsrat etwas erreichen. Bitte um ein Gespräch und schildere die Situation. Sowohl der Chef als auch der Betriebsrat sind verpflichtet, eine zufriedenstellende Lösung zu finden und die Diskriminierung am Arbeitsplatz abzustellen.

Schadenersatz bei Diskriminierung am Arbeitsplatz

Wenn einer Person oder einer Personengruppe ein Schaden durch eine Benachteiligung am Arbeitsplatz entsteht, dann ist nach § 15 AGG ein Schadenersatz fällig. Wenn etwa eine Arbeitnehmerin wegen ihres Geschlechts nicht befördert wird, dafür aber ein männlicher Arbeitnehmer, der weniger geeignet ist, befördert wird, könnte für die Arbeitnehmerin ein Anspruch auf Schadensersatz bestehen.

Ein Anspruch auf Schadenersatz könnte auch entstehen, wenn Unternehmen „junge Leute“ im Team suchen und dieses in die Stellenanzeige schreiben. Wenn ältere Bewerber und Bewerberinnen beweisen können, dass ihre Bewerbung aufgrund ihres Alters nicht berücksichtigt wurde, kann gegebenenfalls ebenfalls ein Anspruch auf Schadensersatz bestehen.

Die Höhe des Schadensersatzes bei einem Verstoß gegen das Benachteiligungsgebot beträgt in der Regel maximal 3 Monatsgehälter.

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