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Wie geht es nach der Ausbildung weiter?

Herzlichen Glückwunsch! Du hast deine Ausbildung erfolgreich bestanden und dein Abschlusszeugnis in der Hand. Hast du schon Pläne, wie es für dich weitergeht? Arbeitest du als vollwertige Arbeitskraft in deinem Ausbildungsbetrieb weiter oder strebst du eine Weiterbildung oder ein Studium an? Möglichkeiten gibt es einige. Informationen, wie es nach der Ausbildung weitergehen kann, findest du auf dieser Seite.

Übernahme vom Ausbildungsbetrieb

Viele Auszubildende hoffen, nach der Ausbildung von ihrem Betrieb übernommen zu werden. Hast du Glück und hat es geklappt, müssen du und dein Arbeitgeber ein paar Dinge beim Abschluss des Arbeitsvertrages beachten.

Übrigens: Nach § 24 BBiG (Berufsbildungsgesetz) bist du nach Abschluss deiner Ausbildung automatisch in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis, wenn dich dein Betrieb weiter beschäftigt und ihr keinen gesonderten Vertrag vereinbart. Voraussetzung dafür, dass dieses Gesetz greift, ist aber, dass du und dein Betrieb davon wissen, dass du deine Ausbildung erfolgreich beendet hast und nun weiter beschäftigt wirst.

Probezeit nach der Ausbildung

Die Probezeit in der Ausbildung dient dazu, sich gegenseitig kennenzulernen und herauszufinden, ob Beruf und Betrieb zu dir passen. Dementsprechend macht es eigentlich keinen Sinn, eine erneute Probezeit zu vereinbaren. Du kennst den Beruf und den Betrieb und andersherum ist es genauso. Trotzdem hat dein Arbeitgeber die Möglichkeit, eine neue Probezeit von maximal 6 Monaten zu vereinbaren. Das liegt daran, dass es sich bei einem Ausbildungsverhältnis nicht um ein reguläres Arbeitsverhältnis handelt. Allerdings kann der Arbeitgeber nur eine Probezeit vereinbaren, wenn der Arbeitsvertrag unbefristet ausgestellt wird.

Die Vereinbarung einer erneuten Probezeit nach der Ausbildung hat jedoch auch Vorteile für dich. Bisher konntest du deinen Arbeitgeber nur durch die Berufsausbildung beurteilen. Jetzt arbeitest du in einer festen Abteilung mit festgelegten Aufgaben. Wenn es nicht passt, dann kannst du das Arbeitsverhältnis unter Probezeit-Bedingungen beenden.

Befristeter Arbeitsvertrag

Alternativ kannst du mit deinem Arbeitgeber nach der Ausbildung ein befristetes Arbeitsverhältnis abschließen. Viele Unternehmen übernehmen ihre Azubis standardgemäß für 6 Monate und entscheiden erst danach über eine endgültige Übernahme.

Neues Unternehmen nach der Ausbildung

Ein Großteil der Auszubildenden sucht sich nach der Berufsausbildung einen anderen Arbeitgeber. Das hat den Vorteil, dass du weitere Erfahrungen sammeln kannst, denn es ist alles ein wenig anders als in deinem Ausbildungsbetrieb. Vielleicht kannst du sogar mit Ideen aus deiner Ausbildung bei deinem neuen Arbeitgeber punkten.

Außerdem giltst du in einem neuen Betrieb nicht als „ewiger Azubi“. Bei einem Wechsel zu einem neuen Arbeitgeber musst du auf jeden Fall eine Probezeit absolvieren und häufig mit einem vorerst befristeten Arbeitsvertrag rechnen.

Bewerbung nach der Ausbildung

Falls du nicht von deinem Ausbildungsbetrieb übernommen wirst, solltest du unbedingt rechtzeitig Bewerbungen schreiben. Neben dem Anschreiben ist auch der Lebenslauf nach der Ausbildung wichtig. Du findest viele Muster über einen Lebenslauf nach der Ausbildung im Downloadbereich. Am besten lässt du dich von den Vorlagen inspirieren und bewirbst dich erfolgreich um einen Arbeitsplatz nach deiner Ausbildung.

Tipp: Beginne etwa 6 Monate vor den Abschlussprüfungen mit deinen Bewerbungen.

Arbeitslos nach der Ausbildung

Falls du nicht von deinem Ausbildungsbetrieb übernommen wirst und auch woanders keinen Arbeitsvertrag unterschrieben hast, musst du dich arbeitslos melden, sobald du deine Abschlussprüfung bestanden hast. Selbst wenn du bei deinen Eltern lebst und bei ihnen in der Krankenversicherung mitversichert bist, ist deine Meldung beim Arbeitsamt wichtig.

Fast immer besteht ein Anspruch auf Arbeitslosengeld nach der Ausbildung. Dazu musst du innerhalb von 30 Monaten vor der Arbeitslosigkeit für mindestens 12 Monate pflicht- oder freiwillig versichert gewesen sein. Das ist in den meisten Berufsausbildungen der Fall. Dein Arbeitslosengeld 1 beträgt etwa 60 Prozent deines letzten Brutto-Jahreseinkommens (mit Kind 67 Prozent). Da du während deiner Ausbildung meistens noch nicht allzu viel verdienst, fällt dein Arbeitslosengeld also eher niedrig aus. Informiere dich dann, ob du nicht einen möglichen Anspruch auf Arbeitslosengeld 2 hast.

Neben dem Arbeitslosengeld nach der Ausbildung hast du einen Anspruch auf Berufsberatung. Das Arbeitsamt unterstützt dich aktiv bei der Suche nach einem Arbeitsplatz nach der Ausbildung.

Weiterbildung, Studium und Auslandsaufenthalt

Alternativen nach der Ausbildung gibt es genug. Wenn dir deine bisherige Ausbildung nicht ausreicht, kannst du noch eine Weiterbildung zum Meister, Techniker oder im Kaufmännischen zum Fach- oder Betriebswirt machen. Mit einer Berufsausbildung stehen dir ebenfalls einige Studiengänge offen, für die du dich nach der Ausbildung ohne Abitur eintragen kannst. Eine hervorragende Möglichkeit, deinen Lebenslauf aufzupeppen, ist ein Auslandsaufenthalt. Hier sammelst du nicht nur Berufs-, sondern auch Lebenserfahrung, die du auf deinem späteren Karriereweg gut nutzen kannst.

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Bildnachweis: „Gruppe von Auszubildenden freut sich über erfolgreichen Abschluss“ © Daniel Ernst – stock.adobe.com