Praktikum und Mindestlohn: Das sollest du wissen
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Ein Praktikum bietet wertvolle Einblicke in die Arbeitswelt und hilft bei der Berufswahl. Doch wie sieht es mit der Bezahlung aus? Haben Praktikanten Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn? Ob du während deines Praktikums Anspruch auf den Mindestlohn hast, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Art und Dauer des Praktikums sowie deinem Alter. In diesem Artikel erfährst du, unter welchen Voraussetzungen dir der Mindestlohn zusteht und wann Ausnahmen gelten.
Gibt es einen Praktikum Mindestlohn?
Grundsätzlich gilt auch für Praktika das Mindestlohngesetz – allerdings mit einigen wichtigen Ausnahmen. Nicht jedes Praktikum wird automatisch vergütet. Ob du Anspruch auf Mindestlohn im Praktikum hast, hängt unter anderem davon ab, ob es sich um ein Pflicht- oder freiwilliges Praktikum handelt und wie lange es dauert.
Ein Überblick:
- Pflichtpraktika, z. B. im Rahmen von Schule oder Studium, sind vom Mindestlohn ausgenommen.
- Freiwillige Praktika bis zu drei Monaten müssen ebenfalls nicht vergütet werden.
- Freiwillige Praktika ab drei Monaten unterliegen dem gesetzlichen Mindestlohn.
Diese Regelung soll sicherstellen, dass langfristige Praktika nicht als günstige Arbeitskraft missbraucht werden. Trotzdem: Viele Unternehmen zahlen auch bei kurzen Praktika freiwillig eine Vergütung.
Was ist der gesetzliche Mindestlohn?
Hinter dem gesetzlichen Mindestlohn steckt die Idee der Bundesregierung, dass jeder Mensch, der Vollzeit arbeitet, von seiner Arbeit leben kann. Den gesetzlichen Mindestlohn gibt es seit dem Jahr 2015 und er erfasst neben Arbeitnehmer:innen auch Praktikanten und Praktikantinnen. Der Mindestlohn ist im Mindestlohngesetz (MiLoG) geregelt. Das Gesetz soll vermeiden, dass Praktikanten und Praktikantinnen als billige Arbeitskräfte im Betrieb missbraucht werden.
Fakten zum Mindestlohn
- Gesetzlicher Mindestlohn gilt seit 2015
- Soll sicherstellen, dass Arbeitende von ihrem Job leben können
- Gilt auch für Praktikanten unter bestimmten Voraussetzungen
- Für alle Arbeitnehmer:innen ab 18 Jahren
- liegt seit 01.01.2025 bei 12,82 Euro
Kein Anspruch auf Mindestlohn besteht, wenn es sich um eine ehrenamtliche oder freiwillige Tätigkeit handelt oder die Tätigkeit im Rahmen einer Arbeitsförderungsmaßnahme stattfindet. Auch Selbstständige haben keinen Anspruch auf einen Mindestlohn.
Wann bekomme ich Mindestlohn im Praktikum?
Du bekommst Mindestlohn im Praktikum, wenn dein Praktikum bestimmte Kriterien erfüllt. Das bedeutet konkret:
- Dein Praktikum ist freiwillig und dauert länger als drei Monate.
- Es handelt sich nicht um ein Pflichtpraktikum.
- Es besteht kein Ausbildungsverhältnis oder Duales Studium.
Sobald diese Punkte erfüllt sind, steht dir der gesetzliche Mindestlohn zu – genauso wie regulären Arbeitnehmer. Seit dem 01.01.2025 beträgt dieser 12,82 Euro brutto pro Stunde. Wichtig: Der Mindestlohn steigt regelmäßig, also informiere dich vorab über den aktuellen Stand.
Einen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn haben nur erwachsene Arbeitnehmer:innen. Eine Ausnahme bilden Minderjährige, die bereits eine Berufsausbildung abgeschlossen haben. Diese haben ebenfalls einen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Damit du den Mindestlohn im Praktikum beanspruchen kannst, musst du mindestens 18 Jahre alt sein.
Es gibt mehrere Ausnahmen, bei denen kein Mindestlohn im Praktikum gezahlt werden muss – auch wenn du lange im Unternehmen bist. Dazu zählen:
- Pflichtpraktikum (z. B. im Rahmen der Schule oder Hochschule)
- Freiwillige Praktika unter drei Monaten, die zur Orientierung dienen
- Praktika im Rahmen einer Einstiegsqualifizierung oder eines berufsvorbereitenden Bildungsprogramms
Das heißt: Auch wenn du Vollzeit arbeitest, bekommst du bei diesen Ausnahmen keinen Mindestlohn im Praktikum. Dennoch lohnt es sich oft, nach einer freiwilligen Aufwandsentschädigung zu fragen – viele Unternehmen zeigen sich hier fair.
Während deiner schulischen und beruflichen Ausbildung wirst du immer wieder Praktika absolvieren müssen. Diese dienen entweder deiner beruflichen Orientierung oder gehören zu deiner Ausbildung oder zu deinem Studium. Falls es sich bei deinem Praktikum um solch ein Pflichtpraktikum handelt, hast du keinen Anspruch auf Bezahlung eines Praktikum-Mindestlohnes.
Auch bei einer Einstiegsqualifizierung oder einer Berufsausbildungsvorbereitung hast du keinen Anspruch auf Bezahlung des gesetzlichen Mindestlohns.
Was tue ich, wenn ich keinen Mindestlohn im Praktikum bekomme?
Selbst wenn du jetzt feststellst, dass du für dein geplantes Praktikum keinen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn hast, solltest du deine Pläne trotzdem nicht über Bord werfen. Der Sinn eines Praktikums ist, dass du einen Beruf oder einen Betrieb kennenlernen kannst, bevor du dich für eine Berufsausbildung oder ein Duales Studium entscheidest.
Bereits auf der Suche nach einem Praktikumsplatz kannst du dir ein genaueres Bild von einem Beruf machen. Wenn du dich für ein Praktikum entscheidest, welches über mehrere Monate geht, kannst du bereits Berufserfahrung sammeln. Diese Erfahrung kommt dir in einer Ausbildung oder einem Studium wiederum zu gute.
Vielleicht ist ein Auslandspraktikum auch eine Möglichkeit für dich. Du erhältst Einblicke in andere Kulturen und lernst nebenbei noch eine Fremdsprache kennen. Wenn der Praktikumsvertrag bei einem deutschen Unternehmen nach deutschem Recht abgeschlossen wurde, dann hast du vielleicht sogar einen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn im Auslandspraktikum. Viele große Unternehmen bieten die Möglichkeit eines Praktikums in einer Außenstelle im Ausland an.
Ob dir ein Mindestlohn im Praktikum zusteht, hängt von mehreren Faktoren ab – vor allem von der Art des Praktikums und dessen Dauer. Pflichtpraktika sind grundsätzlich vom Mindestlohn ausgeschlossen, während du bei freiwilligen Praktika über drei Monate Anspruch auf Vergütung hast.
Behalte diese Punkte im Kopf:
- Mindestlohn gibt’s nur bei freiwilligen Praktika über drei Monate
- Pflichtpraktika bleiben unvergütet – rechtlich ist das erlaubt
- Ein Praktikumsvertrag schützt deine Rechte und Pflichten
Wenn du dir unsicher bist, ob dein Praktikum vergütet werden muss, frag direkt beim Unternehmen nach oder informiere dich bei einer Beratungsstelle wie der Gewerkschaft oder dem Studierendenwerk.
Zum nächsten Schritt
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Bildnachweis: „Praktikum Mindestlohn – Logistik-Praktikantin schreibt auf einen Zettel“ ©Monkey Business Images – stock.adobe.com