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Wann besteht ein Anspruch auf Mindestlohn im Praktikum?

Praktikanten und Praktikantinnen haben unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Seit dem 01.10.2022 beträgt dieser 12,00 Euro brutto pro Stunde. Das bedeutet, dass Praktikanten für ihre Arbeit im Betrieb korrekt entlohnt werden müssen. Was hinter dem Mindestlohn steckt und welche Voraussetzungen du erfüllen musst, findest du hier.

Was ist der gesetzliche Mindestlohn?

Hinter dem gesetzlichen Mindestlohn steckt die Idee der Bundesregierung, dass jeder Mensch, der Vollzeit arbeitet, von seiner Arbeit leben kann. Den gesetzlichen Mindestlohn gibt es seit dem Jahr 2015 und er erfasst neben Arbeitnehmer:innen auch Praktikanten und Praktikantinnen. Der Mindestlohn ist im Mindestlohngesetz (MiLoG) geregelt. Das Gesetz soll vermeiden, dass Praktikanten und Praktikantinnen als billige Arbeitskräfte im Betrieb missbraucht werden.

Fakten zum Mindestlohn

  • Gesetzlicher Mindestlohn gilt seit 2015
  • Soll sicherstellen, dass Arbeitende von ihrem Job leben können
  • Gilt auch für Praktikanten unter bestimmten Voraussetzungen
  • Für alle Arbeitnehmer:innen ab 18 Jahren

Kein Anspruch auf Mindestlohn besteht, wenn es sich um eine ehrenamtliche oder freiwillige Tätigkeit handelt oder die Tätigkeit im Rahmen einer Arbeitsförderungsmaßnahme stattfindet. Auch Selbstständige haben keinen Anspruch auf einen Mindestlohn.

Mindestlohn im Praktikum

Jetzt weißt du, warum es einen allgemeinen Mindestlohn gibt und in welchem Gesetz du nachschauen kannst. Um im Praktikum den Mindestlohn zu erhalten, musst du die folgenden Voraussetzungen erfüllen.

Praktikum Mindestlohn für Erwachsene

Einen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn haben nur erwachsene Arbeitnehmer:innen. Eine Ausnahme bilden Minderjährige, die bereits eine Berufsausbildung abgeschlossen haben. Diese haben ebenfalls einen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Damit du den Mindestlohn im Praktikum beanspruchen kannst, musst du mindestens 18 Jahre alt sein.

Mindestlohn für Praktikum länger als 3 Monate

Ein weiteres Kriterium für den Anspruch auf Mindestlohn im Praktikum ist, dass das Praktikum mindestens 3 Monate andauert. Bei kürzeren Praktika ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, dir einen Praktikum-Mindestlohn zu bezahlen.

Kein Mindestlohn für Pflichtpraktikum

Während deiner schulischen und beruflichen Ausbildung wirst du immer wieder Praktika absolvieren müssen. Diese dienen entweder deiner beruflichen Orientierung oder gehören zu deiner Ausbildung oder zu deinem Studium. Falls es sich bei deinem Praktikum um solch ein Pflichtpraktikum handelt, hast du keinen Anspruch auf Bezahlung eines Praktikum-Mindestlohnes.

Auch bei einer Einstiegsqualifizierung oder einer Berufsausbildungsvorbereitung hast du keinen Anspruch auf Bezahlung des gesetzlichen Mindestlohns.

Kein Mindestlohn, aber trotzdem wichtig!

Selbst wenn du jetzt feststellst, dass du für dein geplantes Praktikum keinen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn hast, solltest du deine Pläne trotzdem nicht über Bord werfen. Der Sinn eines Praktikums ist, dass du einen Beruf oder auch einen Betrieb kennenlernen kannst, bevor du dich für eine Berufsausbildung oder ein Studium entscheidest.

Bereits auf der Suche nach einem Praktikumsplatz kannst du dir ein genaueres Bild von einem Beruf machen. Wenn du dich für ein Praktikum entscheidest, welches über mehrere Monate geht, kannst du bereits Berufserfahrung sammeln. Diese Erfahrung kommt dir in einer Ausbildung oder einem Studium wiederum zu gute.

Vielleicht ist ein Auslandspraktikum auch eine Möglichkeit für dich. Du erhältst Einblicke in andere Kulturen und lernst nebenbei noch eine Fremdsprache kennen. Wenn der Praktikumsvertrag bei einem deutschen Unternehmen nach deutschem Recht abgeschlossen wurde, dann hast du vielleicht sogar einen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn im Auslandspraktikum. Viele große Unternehmen bieten die Möglichkeit eines Praktikums in einer Außenstelle im Ausland an.

Unser Tipp!
Bevor du einen Praktikumsvertrag unterschreibst, prüfe, ob die Voraussetzungen zur Zahlung eines Mindestlohnes im Praktikum gegeben sind. Falls nicht, dann solltest du trotzdem ein Praktikum absolvieren, um Berufserfahrung zu sammeln und dich gegebenenfalls auf deine weitere Laufbahn vorzubereiten.

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Bildnachweis: „Junge Frau mit Sparschwein" © Nattakorn - stock.adobe.com