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Bewerbungskosten: Erstattung auch für Schüler

In der Bewerbungsphase können je nach Bewerbungsweg verschiedene Kosten entstehen. Gerade für junge Bewerber kann das bei einer größeren Menge an Bewerbungen teuer werden. Aber welche Bewerbungsunterlagen verursachen überhaupt Kosten und in welchen Fällen können sich Bewerber ihre Bewerbungskosten erstatten lassen? Und was bringt eine Steuererklärung? Tipps und Informationen dazu findest du hier.

Allgemeine Informationen zu Bewerbungskosten

Wird die klassische Form der Bewerbung – nämlich postalisch mit Bewerbungsmappe – verlangt, so können sich die Kosten pro Bewerbung schnell auf mehrere Euro aufsummieren. Und da man meistens mehr als eine Bewerbung schreibt, multiplizieren sich die Bewerbungskosten schnell über das normale Taschengeldbudget hinaus.

Viele Unternehmen haben ihre Bewerbungsverfahren auf Online-Bewerbungen umgestellt, sodass Bewerber und das Unternehmen selbst keine Kosten für Papier, Porto, Kopien und Umschläge haben.

Bei welchen Unterlagen das Thema Bewerbungskosten relevant ist, zeigen wir dir im Folgenden.

Welche Kosten können während der Bewerbung anfallen?

Deine Bewerbungsunterlagen werden je nach Bewerbungsform entweder zusammengefasst als PDF-Datei oder in einer Bewerbungsmappe mit Umschlag und Briefmarke versendet. Bis dahin können für dich als Bewerber verschiedene Ausgaben entstehen. Eine Bewerbung besteht in der Regel aus folgenden Bestandteilen:

Bewirbst du dich online, entstehen meist lediglich Kosten für dein Bewerbungsfoto. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn du sie von einem Fotografen schießen lässt. Da du deine Qualifikationen und Zeugnisse einscannst und in eine PDF-Datei umwandelst, brauchst du weder eine Kopie noch eine Beglaubigung.

Bei einer postalischen Bewerbung musst du in der Regel mit höheren Kosten rechnen. Deine Bewerbung musst du per Post verschicken. Das bedeutet für dich als Bewerber: Kosten für Briefpapier, Briefumschläge, Briefporto und Kopien. Außerdem fallen bei mehreren Bewerbungen Kosten für Kopien und Beglaubigungen von verschiedenen Dokumenten wie deinen Zeugnissen an.

Welche Kosten zählen zu den Bewerbungskosten?

Zu den Bewerbungskosten zählen grundsätzlich alle Ausgaben, die du für die Jobsuche tätigst. Darunter fallen zum Beispiel die Kosten für Bewerbungsfotos, Beglaubigungen der Zeugnisse oder Bewerbungsmappen. Daneben zählen bei der postalischen Bewerbung auch Briefpapier, Briefumschläge, Briefmarken und die Bewerbungsmappe selbst zu den Bewerbungskosten. Allgemein gilt: Es muss dazu dienen, die Bewerbung zu meistern.

Wer zahlt die Fahrtkosten für das Bewerbungsgespräch?

Wirst du zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen, kommen meist auch Fahrtkosten auf dich zu. Grundsätzlich gilt hier: Du musst die Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch nicht selbst tragen, denn der Arbeitgeber ist nach § 670 BGB verpflichtet, die Fahrtkosten der Bewerber zu übernehmen. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Arbeitgeber die Kostenübernahme bereits zugesagt hat oder sie nicht ausgeschlossen hat.

Die Übernahme der Fahrtkosten hängt nicht davon ab, ob du dich online beworben hast, eine Initiativbewerbung verschickt hast oder dich postalisch auf eine Stellenanzeige beworben hast. Außerdem werden Fahrtkosten auch dann übernommen, wenn du das Unternehmen nicht von dir überzeugt hast und den Job leider nicht bekommen hast. Nötig ist nur die Einladung zum Vorstellungsgespräch, diese solltest du am besten schriftlich oder digital aufbewahren.

Beachte: Ausnahmen bestätigen die Regel. Unter gewissen Umständen musst du für deine Bewerbung selbst zahlen. Gibt das Unternehmen beispielsweise ausdrücklich an, die Bewerbungskosten nicht zu übernehmen werden, musst du als Bewerber selbst für die Fahrtkosten aufkommen oder einen Antrag bei der Agentur für Arbeit stellen. Wie die Erstattung funktioniert, zeigen wir dir im folgenden Abschnitt.

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Informationen zur Erstattung der Bewerbungskosten

Wie du siehst, können mehrere Bewerbungen schnell teuer werden. Als Schüler oder Schülerin hast du aber unter verschiedenen Bedingungen die Möglichkeit, die Kosten erstatten zu lassen. Wir zeigen dir, was du darüber wissen musst.

Antrag stellen und Bewerbungskosten erstatten lassen

Von der Agentur für Arbeit kannst du finanzielle Unterstützung bekommen, sofern du dich a) als „arbeitssuchend“ meldest, b) vorher einen Antrag stellst und c) die verlangten Nachweise erbringst.

Wichtig: Bevor du etwas erstattet bekommst, musst du den „Antrag auf Erstattung von Bewerbungskosten“ stellen. Es gilt das Datum, das auf dem Antrag steht. Alles, was du vorher für die Bewerbungen bereits ausgegeben hast, wirst du in der Regel nicht mehr abrechnen können (lieber einmal mehr nachfragen als zu wenig, vielleicht klappt es ja doch!).

Am besten du triffst dich mit deinem zuständigen Berufsberater und fragst ihn nach dem „Antrag auf Erstattung von Bewerbungskosten“ und wie du dich arbeitssuchend meldest. Er wird dir ganz genau sagen können, was du einreichen musst (Quittungen, Nachweise, Zu- oder Absageschreiben der Arbeitgeber), oder ob du von der Agentur für Arbeit pauschal für jede Bewerbung 5 Euro (max. 260 Euro im Jahr, also 52 Bewerbungen) bekommst. Hier ein Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten:

Bewerbungskosten per Pauschale erstatten lassen

Lässt du dir die Bewerbungskosten pauschal erstatten, erhältst du nicht den eigentlichen Betrag, sondern eine im Vorhinein festgelegte Summe. In der Regel zahlt die Agentur für Arbeit 5 Euro pro Bewerbung.

Bewerbungskosten per Belege erstatten lassen

Hast du pro Bewerbung deutlich mehr als 5 Euro ausgegeben, lohnt es sich, deine tatsächlichen Kosten erstatten zu lassen. Um diese Möglichkeit zu nutzen, musst du aber jeden Cent durch Quittungen nachweisen können.

Tipp: Online wirst du den Antrag nicht finden, da das Datum auf dem Antrag entscheidend ist und er daher nur von der Arbeitsagentur herausgegeben wird. Beachte außerdem: Du musst dich als „arbeitssuchend“ melden, damit du diesen Antrag überhaupt stellen kannst. Das „arbeitssuchend“ bezieht sich auf die Zeit nach dem Schulabschluss, für die du eine Ausbildung bzw. einen Job suchst. Daher kannst du den Antrag auf Erstattung der Bewerbungskosten nicht stellen, wenn du dich für ein Schülerpraktikum bewirbst, da du auch nach dem Praktikum weiterhin Schüler sein wirst.

Welche Bewerbungskosten werden vom Arbeitsamt übernommen? Die Kosten für deine Bewerbungsunterlagen! Wie bereits erwähnt, kannst du pauschal bis zu 5 Euro pro Bewerbung von der Agentur für Arbeit zurückbekommen. Aber auch deine Fahrtkosten können übernommen werden. Übernimmt der Arbeitgeber die Reisekosten ausdrücklich nicht, heißt das nämlich nicht automatisch, dass du die Ausgaben tragen musst. Hat die Agentur für Arbeit dich zu einem potenziellen Arbeitgeber bzw. Unternehmen vermittelt, werden deine Fahrtkosten oftmals übernommen. Beachte jedoch: Stelle bereits vor deinem Vorstellungsgespräch einen entsprechenden Online-Antrag zur Kostenübernahme und lade nach dem Vorstellungsgespräch notwendige Nachweise hoch.

Tipps: Die Agentur für Arbeit übernimmt die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel und Fahrten mit der Bahn (2. Klasse). Das heißt für dich als Bewerber: Behalte Belege und insbesondere deinen Fahrschein. Fährst du mit dem Auto, kannst du mit 20 Cent pro gefahrenem Kilometer rechnen.

Informationen zum Absetzen der Bewerbungskosten

Neben der Erstattung ist auch das steuerliche Absetzen der Bewerbungskosten möglich. Wie du bis zu 1.000 Euro Werbungskosten absetzen kannst, zeigen wir dir im Folgenden.

Welche Kosten kann ich als Bewerbungskosten absetzen?

Grundsätzlich kannst du alle vorher genannten Bewerbungskosten von der Steuer absetzen. Reiche dazu deine Steuererklärung bis zum 31. Juli beim Finanzamt ein. Du kannst aber nicht nur die Bewerbungsmaterialien wie Bewerbungsmappen, Briefmarken und Stifte, sondern auch Bewerbungsdesigns, Bewerbungsvideos und teilweise sogar Telefonkosten und deinen Internetzugang absetzen.

Kosten, die bei Recherchen oder bei der Vorbereitung entstehen, kannst du zudem auch von der Steuer absetzen. Dabei kann es sich beispielsweise um Bücher, Seminare, Trainings oder Bewerbungsratgeber handeln.

Tipps: Auch bei der Online-Bewerbung kannst du Bewerbungskosten absetzen. Diese betreffen dann natürlich nicht Briefmarken oder Briefumschläge, sondern vielmehr Recherche- oder Vorbereitungskosten. Wichtig ist nur, dass sie dir bei der Jobsuche bzw. Bewerbung geholfen haben.

Tipps: Du kannst die Bewerbungskosten auch pauschal absetzen. Aber wie hoch ist die Pauschale für Bewerbungskosten? Das Finanzamt zahlt Arbeitnehmern grundsätzlich eine Pauschale, sog. Werbungskosten, von 1.000 Euro pro Jahr. Gerade wenn deine Kosten unter 1.000 Euro liegen, lohnt sich diese Option für dich als Bewerber. Möchtest du die Kosten einzeln absetzen, musst du nämlich alle Quittungen und Belege am Ende zusammenrechnen.

Beim Thema Steuererklärung brauchst du noch Hilfe? Keine Sorge! Unter Steuererklärung als Azubi haben wir die wichtigsten Informationen zusammengefasst.

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