Kurzbeschreibung
Pflegekompetenz anerkennen. Berufsabschluss erwerben. Zukunft gestalten.
Die verkürzte Ausbildung zur Pflegefachassistenzperson richtet sich an Menschen mit einschlägigen Qualifikationen, Berufserfahrungen oder nachweisbaren Kompetenzen im Pflegebereich. Nutze bereits erworbene Kompetenzen und erreiche in verkürzter Zeit einen staatlich anerkannten Berufsabschluss mit hervorragenden Zukunftsperspektiven.
Beschreibung
Die verkürzte Ausbildung zur Pflegefachassistenz bietet qualifizierten Interessierten die Möglichkeit, vorhandene berufliche Erfahrungen gezielt weiterzuentwickeln und den Berufsabschluss in einem verkürzten Ausbildungsweg zu erwerben.
Das Besondere an diesem Ausbildungsweg ist die Möglichkeit, bereits erworbene berufliche Qualifikationen, Ausbildungsanteile, praktische Berufserfahrungen oder andere nachweisbare Kompetenzen auf die Ausbildungsdauer anrechnen zu lassen. Damit trägt die Ausbildung unterschiedlichen Bildungs- und Berufsbiografien Rechnung und eröffnet erfahrenen Pflegekräften attraktive Entwicklungsperspektiven.
Während der Ausbildung entwickelst du deine pflegefachlichen Kompetenzen weiter und vertiefst deine Kenntnisse in der Versorgung und Begleitung von Menschen aller Altersgruppen. Du lernst, pflegerische Maßnahmen professionell umzusetzen, pflegerische Versorgungsprozesse zu unterstützen und verantwortungsvoll in interprofessionellen Teams mitzuwirken.
Dein Lernprozess wird während der gesamten Ausbildung durch engagierte und pädagogisch qualifizierte Lehrkräfte sowie erfahrene Praxisanleiter*innen begleitet. Durch individuelle Förderung, fachliche Anleitung und regelmäßiges Feedback unterstützen wir dich dabei, deine beruflichen Kompetenzen gezielt weiterzuentwickeln und zu festigen.
Die Ausbildung verbindet theoretisches Fachwissen mit vielseitigen Praxiseinsätzen. Von Beginn an stehen die Weiterentwicklung vorhandener Kompetenzen und die Förderung beruflicher Handlungssicherheit im Mittelpunkt.
Nach erfolgreichem Abschluss qualifizierst du dich für Tätigkeiten in stationären Pflegeeinrichtungen, ambulanten Pflegediensten, Krankenhäusern und weiteren Einrichtungen des Pflege- und Gesundheitswesens.
Gleichzeitig bildet der Berufsabschluss eine hervorragende Grundlage für weitere Qualifizierungen und eröffnet unter bestimmten Voraussetzungen den Einstieg in eine anschließende Ausbildung zur Pflegefachfrau bzw. zum Pflegefachmann.
Inhalt
Auch die verkürzte Ausbildung orientiert sich an den bundesweit definierten Kompetenzanforderungen der Pflegefachassistenz und berücksichtigt hierbei bereits vorhandene berufliche Erfahrungen der Teilnehmenden.
Schwerpunkte der Ausbildung sind:
- Pflege und Begleitung von Menschen aller Altersgruppen
- Förderung von Gesundheit, Selbstständigkeit und Lebensqualität
- Beobachtung, Einschätzung und Dokumentation von Pflegesituationen
- Unterstützung bei der Planung, Durchführung und Evaluation pflegerischer Maßnahmen
- Kommunikation und professionelle Beziehungsgestaltung
- Mitwirkung bei diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen
- Hygiene, Infektionsschutz und Patientensicherheit
- Qualitätsorientiertes Handeln in der Pflege
- rechtliche, ethische und berufliche Grundlagen
- digitale Dokumentations- und Kommunikationssysteme
- Zusammenarbeit in interprofessionellen Versorgungsteams
Das schulinterne Curriculum verbindet theoretisches Lernen, praktische Anwendung und reflektierte Berufserfahrung zu einem ganzheitlichen Kompetenzaufbau.
Dauer
Die Ausbildung wird in verkürzter Form durchgeführt und umfasst insgesamt 12 Monate.
Der individuelle Ausbildungsumfang richtet sich nach den gesetzlichen Anrechnungs- und Verkürzungsmöglichkeiten sowie den anerkannten Vorqualifikationen.
Der theoretische Unterricht und die praktische Ausbildung sind eng miteinander verzahnt und fördern den unmittelbaren Transfer in die berufliche Praxis.
Zugangsvoraussetzungen
Für die Aufnahme der verkürzten Ausbildung benötigst du:
- einen Hauptschulabschluss oder einen gleichwertigen Schulabschluss beziehungsweise eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung,
- einen Ausbildungsvertrag mit einem Träger der praktischen Ausbildung sowie
- die Feststellung der Voraussetzungen für die Ausbildungsverkürzung durch die zuständige Behörde.
Die verkürzte Ausbildung richtet sich an Personen, die bereits über einschlägige Qualifikationen, berufliche Erfahrungen oder nachweisbare Kompetenzen im Pflegebereich verfügen. Eine Verkürzung der Ausbildungsdauer kann insbesondere auf Grundlage erfolgreich abgeschlossener Ausbildungen oder Ausbildungsanteile, einer mindestens 18-monatigen Tätigkeit in der Pflege oder anderer nachweisbarer beruflicher Kompetenzen erfolgen.
Auch außerhalb formaler Bildungswege erworbene pflegerische Kompetenzen können berücksichtigt werden, sofern diese im Rahmen eines Kompetenzfeststellungsverfahrens anerkannt werden. Die Entscheidung über die Anrechnung und die Verkürzung der Ausbildungsdauer trifft die zuständige Behörde.
Für eine erfolgreiche Teilnahme am Unterricht, der praktischen Ausbildung und den Prüfungen sind ausreichende deutsche Sprachkenntnisse sowie die gesundheitliche Eignung für die Ausübung des Berufs erforderlich.
Die Arbeit mit pflegebedürftigen Menschen erfordert darüber hinaus ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein, Teamfähigkeit, persönlicher Integrität und Zuverlässigkeit, die mit Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses nachgewiesen wird.
Für die Durchführung der praktischen Ausbildung und die spätere Berufsausübung sind zudem weitere Nachweise zu erbringen. Hierzu zählen insbesondere der Nachweis eines ausreichenden Impfschutzes sowie gegebenenfalls weitere von Behörden oder Praxiseinrichtungen geforderte Unterlagen.
Abweichende oder ergänzende landesrechtliche Regelungen bleiben vorbehalten.
Praktika
- stationäre Langzeitpflege (z. B. Pflegeheim)
- ambulante Pflege (z. B. Pflegedienst)
- stationäre Akutpflege (z. B. Krankenhaus)
- weitere pflegerische Versorgungsbereiche (z. B. Hospiz)
Die praktische Ausbildung wird durch qualifizierte Praxisanleiter*innen begleitet. Ergänzend unterstützen Lehrkräfte der Pflegeschule den Lernprozess durch Praxisbegleitungen, Reflexionsgespräche und individuelle Lernberatung.
Abschluss
Die Ausbildung endet mit der staatlichen Prüfung. Diese umfasst drei Prüfungsteile: schriftlich, mündlich und praktisch.
Nach erfolgreichem Bestehen wird die staatliche Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Pflegefachassistentin" / "Pflegefachassistent" oder "Pflegefachassistenzperson" erteilt.
Lernformat
- angeleitete Selbstlernphasen
- Fall- und Situationsarbeit
- Praxisreflexionen
- Kompetenz- und Skills-Trainings
- individuelle Lernberatung
Aufbauoptionen
Mögliche Versorgungsbereiche, in denen du tätig sein kannst sind: stationären Pflegeeinrichtungen, ambulante Pflegedienste, Kliniken oder auch in vielen anderen Einrichtungen unseres Gesundheits- und Pflegewesens.
Darüber hinaus bestehen Entwicklungsmöglichkeiten durch:
- Einstieg in die generalistische Ausbildung nach PflBG zur Pflegefachfrau /zum Pflegefachmann
- Anrechnung vorhandener Qualifikationen auf weiterführende Bildungswege Spezialisierungs- und Fortbildungsangebote
- Weiterbildung zum*r Praxisanleiter*in
- Entwicklung zu erweiterten Aufgaben innerhalb pflegerischer Versorgungsteams