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Ausbildungsvertrag: Inhalte, Rechte & Pflichten

Ausbildungsvertrag – zwei Frauen schuetteln sich die Hand

Was ist ein Ausbildungsvertrag?

Der Ausbildungsvertrag ist sozusagen dein Startticket in die Berufsausbildung. Er regelt die Bedingungen deiner Ausbildung und zeigt dir, was dich in den nächsten Jahren erwartet. Alles, was für dich und den Betrieb wichtig ist – Arbeitszeiten, Urlaub, Geld – wird hier schriftlich festgehalten.

Mit diesem Vertrag bist du offiziell Auszubildender im Betrieb. Das gibt dir Sicherheit, weil du genau weißt, worauf du dich einlässt. Und auch dein Betrieb weiß, welche Regeln für euch beide gelten. Deshalb ist der Ausbildungsvertrag für beide Seiten wichtig.

Was steht im Ausbildungsvertrag?

Was im Ausbildungsvertrag stehen muss, wird vom Berufsbildungsgesetz (BBiG, § 11) ganz genau vorgeschrieben:

In deinem Ausbildungsvertrag findest du viele wichtige Infos, die deinen Ausbildungsalltag betreffen. Bevor du ihn unterschreibst, solltest du dir alles in Ruhe durchlesen. Oft steht mehr drin, als man auf den ersten Blick denkt.

Was darf nicht im Ausbildungsvertrag stehen?

In deinem Ausbildungsvertrag dürfen keine Vereinbarungen stehen, die

  • dich nach Beendigung deiner Ausbildung verpflichten, in deinem Ausbildungsbetrieb weiter zu arbeiten.
  • dir verbieten, deinen erlernten Beruf ganz oder eingeschränkt (z.B. bei der Konkurrenz) auszuüben.
  • von dir eine Zahlung als Entschädigung für die Berufsausbildung fordern.
  • dich zur Zahlung von Vertragsstrafen verpflichten (z.B. wenn du die Ausbildung nicht antrittst oder dein Ausbildungsverhältnis kündigst).
  • Schadensersatzansprüche ausschließen oder beschränken sowie Pauschbeträge vorsehen.

§ 12 Berufsbildungsgesetz bestimmt solche Vereinbarungen als nichtig, d. h. sollten sie in deinem Ausbildungsvertrag aufgeführt sein, dann sind sie nicht gültig.

Wer unterschreibt den Ausbildungsvertrag?

Den Ausbildungsvertrag müssen du als Azubi und dein zukünftiger Betrieb als Ausbilder spätestens vor Beginn der Ausbildung unterschreiben. Der Vertrag kann schriftlich oder elektronisch geschlossen werden. Bei einem digitalen Vertrag muss gewährleistet sein, dass du als Azubi die Möglichkeit hast, den Vertrag zu speichern und auszudrucken. Außerdem musst du deinem zukünftigen Arbeitgeber den digitalen Empfang bestätigen. Das bestimmt § 11 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG).

Wenn du noch nicht 18 Jahre alt bist, müssen auch deine Eltern oder deine gesetzlichen Vertreter mit unterschreiben. Erst dann ist der Vertrag gültig.

Was passiert nach der Unterschrift des Ausbildungsvertrags?

Nachdem alle Beteiligten unterschrieben haben, schickt dein zukünftiger Ausbildungsbetrieb den Ausbildungsvertrag an die zuständige Stelle (z. B. Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer). Dort wird geprüft, ob er den gesetzlichen Anforderungen und Regelungen entspricht.

Anschließend wird er in einem Verzeichnis registriert, abgestempelt und an deinen Ausbildungsbetrieb zurückgeschickt. Du erhältst von deinem Ausbilder den abgestempelten Vertrag zurück. Damit ist für dich sichergestellt, dass dein Vertrag geprüft ist, dein Betrieb für die Ausbildung geeignet ist und die Durchführung deiner Ausbildung von der zuständigen Kammer kontrolliert wird.

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Ärztliche Untersuchungen bei Minderjährigen

Wenn du noch minderjährig bist, dann schreibt das Jugendarbeitsschutzgesetz vor, dass dein Ausbildungsbetrieb nur mit deiner Ausbildung beginnen darf, wenn ihm von deinem Arzt eine Bescheinigung über eine Erstuntersuchung vorliegt.

Diese Bescheinigung darf zu Beginn der Ausbildung nicht älter als 14 Monate sein. Mit dieser Untersuchung soll verhindert werden, dass dir die Art der Beschäftigung gesundheitlich schaden könnte.

Innerhalb der letzten 3 Monate des ersten Ausbildungsjahres musst du, wenn du noch nicht 18 bist, zu einer Nachuntersuchung gehen und anschließend deinem Ausbildungsbetrieb die Bescheinigung deines Arztes vorlegen. Dadurch soll festgestellt werden, ob durch die Beschäftigung gesundheitliche Schäden bei dir aufgetreten sind. Kosten für die Untersuchungen entstehen für dich nicht. Du hast freie Arztwahl.

Welche Rechte hat man als Azubi laut Ausbildungsvertrag?

Mit dem Ausbildungsvertrag hast du bestimmte Rechte – aber auch Pflichten. Das heißt: Du bekommst etwas, musst aber auch etwas dafür tun. Das ist wichtig, damit deine Ausbildung gut funktioniert.

Hier sind typische Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag:

  • Du bekommst eine faire Bezahlung (Ausbildungsvergütung).
  • Du hast Anspruch auf Urlaub.
  • Du wirst nach dem Ausbildungsplan ausgebildet.
  • Du darfst nur Aufgaben machen, die zur Ausbildung passen.
  • Du musst regelmäßig zur Berufsschule gehen.
  • Du musst dich an die Regeln im Betrieb halten.
  • Du führst ein Berichtsheft über deine Ausbildung.
  • Du meldest dich krank, wenn du nicht arbeiten kannst.

Diese Regeln helfen dir und deinem Betrieb dabei, dass alles gut läuft. Wenn du dich an deine Pflichten hältst, kannst du viel lernen und wirst gut auf deinen Beruf vorbereitet.

Was sollte ich bei der Kündigung eines Ausbildungsvertrags beachten?

Manchmal passt eine Ausbildung einfach nicht zu dir. Vielleicht gefällt dir der Beruf nicht oder du fühlst dich im Betrieb unwohl. Dann kannst du deinen Ausbildungsvertrag kündigen. Aber dafür gibt es klare Regeln.

In der Probezeit kannst du den Ausbildungsvertrag jederzeit kündigen – ohne Grund und ohne Fristen. Wichtig ist nur, dass du die Kündigung schriftlich machst. Nach der Probezeit brauchst du einen guten Grund oder musst die Ausbildung ganz aufgeben, um kündigen zu dürfen.

Bevor du kündigst, sprich am besten erst mit deinem Ausbilder oder der IHK. Oft lassen sich Probleme gemeinsam lösen. Wenn du dich trotzdem für die Kündigung entscheidest, achte darauf, dass deine Kündigung alle wichtigen Infos enthält.

Fazit: Das solltest du über den Ausbildungsvertrag wissen

Der Ausbildungsvertrag ist mehr als nur ein Stück Papier – er ist deine Sicherheit für die Zeit der Ausbildung. Alles Wichtige rund um deine Ausbildung steht dort drin. Lies den Vertrag gut durch und frag nach, wenn du etwas nicht verstehst. Sobald alle unterschrieben haben, bist du offiziell Azubi und dein Weg in den Beruf beginnt.

Denk daran: Auch wenn der Ausbildungsvertrag viele Regeln enthält – er schützt dich und gibt dir Rechte. So weißt du genau, worauf du dich einlässt, und kannst gut vorbereitet starten.

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