Azubiyo Logo
Kurzarbeit

Azubi-Wissen » Kurzarbeit

Kurzarbeit

Bestimmt hast du bereits gehört, dass einige Betriebe Kurzarbeit angemeldet haben. Vielleicht ist dein Ausbildungsbetrieb auch von Kurzarbeit betroffen? Alles, was du über Kurzarbeit wissen musst und welche Regelungen für dich als Azubi gelten, zeigen wir dir auf dieser Seite.

Was ist Kurzarbeit?

Wenn es plötzlich zu Arbeitsausfällen kommt, nutzen Unternehmen die Kurzarbeit, um Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter weiter zu beschäftigen und Entlassungen zu vermeiden. Durch Kurzarbeit können Unternehmen ihre Kosten für Personal vorübergehend senken und damit Arbeitsplätze erhalten. Die Mitarbeiter arbeiten in diesem Fall weniger oder überhaupt nicht.

Mögliche Gründe für Kurzarbeit sind:

  • vorübergehend schlechte Auftragslage
  • gesetzliche Anordnung zur Schließung eines ganzen Betriebes oder Berufszweiges (zum Beispiel während der Covid-19-Pandemie)

Kurzarbeit ist vorübergehend und findet in der Regel für höchstens 12 Monate statt (in Ausnahmefällen bis zu 24 Monate).

Kurzarbeit hat für beide Seiten Vorteile. Unternehmen behalten ihre erfahrenen Mitarbeiter. Mitarbeiter bleiben angestellt, anstatt sich arbeitslos zu melden. Bevor Betriebe Kurzarbeit anordnen, müssen sie zuerst bei der Agentur für Arbeit einen Antrag auf Kurzarbeitergeld stellen, damit der übliche Lohn durch das Kurzarbeitergeld ausgeglichen werden kann.

Folgende Voraussetzungen müssen für die Kurzarbeit erfüllt werden:

  • unvermeidbarer und vorübergehender Arbeitsausfall mitsamt Entgeltausfall aufgrund von wirtschaftlichen Gründen oder unabwendbaren Ereignissen
  • betriebliche Voraussetzungen
  • persönliche Voraussetzungen
  • Antrag bei der Agentur für Arbeit

Kurzarbeit kann die ganze Belegschaft oder einzelne Abteilungen betreffen.

Kurzarbeitergeld, Arbeitszeit und Überstunden

Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen erhalten während der Kurzarbeit kein Gehalt von ihrem Arbeitgeber, sondern ein Ersatz-Einkommen. Sie erhalten Kurzarbeitergeld. Der Arbeitnehmer lässt sich das bezahlte Geld von der Agentur für Arbeit erstatten. Damit ist er finanziell entlastet und muss niemanden entlassen.

Während der Kurzarbeit arbeiten Mitarbeiter entweder weniger Stunden oder gar nicht. Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen erhalten 60 % oder 67 % der Nettoentgeltdifferenz (Unterschied zwischen Soll-Nettoentgelt und Ist-Nettoentgelt) als Kurzarbeitergeld.

Bevor ein Unternehmen jedoch Mitarbeiter in die Kurzarbeit schicken kann, dürfen keine Überstunden vorhanden sein. Plusstunden auf dem Zeitkonto werden abgebummelt und bestehende Minusstunden eingefroren. Bis auf eine Ausnahme sind Überstunden während der Kurzarbeit verboten.

Überstunden während Kurzarbeit

Grundsätzlich sind Überstunden während der Kurzarbeit nicht erlaubt. Falls während der Kurzarbeit sehr dringende Aufträge eintreffen, dürfen Mitarbeiter ausnahmsweise Überstunden machen. Die geleisteten Stunden muss der Arbeitgeber zusätzlich zum Kurzarbeitergeld bezahlen.

Können Azubis in Kurzarbeit gehen?

Das ist die wohl wichtigste Frage, die dich interessiert. Neben Minijobbern und Rentnern können Azubis nicht in die Kurzarbeit gehen. Eigentlich – denn auch hier gibt es Ausnahmen.

Für Azubis gilt, dass für sie keine Kurzarbeit angeordnet werden kann. Dein Ausbildungsbetrieb hat die Pflicht, dich innerhalb der vorgesehenen Ausbildungszeit so weit auszubilden, dass du dein Ausbildungsziel erreichen kannst. Dein Ausbildungsziel ist der Berufsabschluss. Eine angeordnete Kurzarbeit kann dazu führen, dass du bestimmte Inhalte nicht lernen kannst, da diese in deinem Betrieb vorübergehend oder gar nicht zur Verfügung stehen. Der ausbildende Betrieb muss dafür sorgen, diese Inhalte für dich zugänglich zu machen, dabei bestehen mehrere Möglichkeiten:

  • Umstellung des Ausbildungsplans durch Verschiebung der Lerninhalte
  • Versetzung in eine andere Abteilung
  • Versetzung in einen anderen Betrieb ohne Kurzarbeit oder in eine Lehrwerkstatt
  • Prüfen alternativer Lernmethoden und Ausbildungsveranstaltungen

Erst, wenn es keine anderen Alternativen mehr gibt, kann dein Betrieb dich als Azubi in die Kurzarbeit schicken.

Sollte ein ganzer Berufszweig plötzlich nicht mehr arbeiten können, dann kannst du als Auszubildender natürlich ohne Prüfung dieser Maßnahmen in die Kurzarbeit gehen. Das beste Beispiel ist der Berufszweig der Friseure, die während der Covid-19-Pandemie gar nicht arbeiten durften. Friseur-Azubis waren ebenso von der Kurzarbeit betroffen wie ihre ausgelernten Kolleginnen und Kollegen.

Anspruch auf Kurzarbeitergeld für Azubis

Als Azubi in Kurzarbeit erhältst du erst nach 6 Wochen Arbeitsausfall Kurzarbeitergeld. In den ersten 6 Wochen muss dein Arbeitgeber dir die im Ausbildungsvertrag vereinbarte Vergütung bezahlen.

Fazit

Wenn dein Betrieb aus unterschiedlichen Gründen Kurzarbeit anmelden muss, besteht für dich kein Grund zur Panik! Als Azubi hast du Anspruch auf die Lerninhalte deiner Ausbildung und auch 6 Wochen lang auf deine Ausbildungsvergütung.

Zum nächsten Schritt

Das könnte dich auch interessieren

{{headlineColumn1}}

{{headlineColumn2}}

{{headlineColumn3}}

{{headlineColumn4}}

Diese Seite empfehlen

Bildnachweis: „Kurzarbeit" © Erwin Wodicka - stock.adobe.com