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Maler-Mindestlohn: Was verdienst du nach der Ausbildung?

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Geschafft! Du hast 3 Jahre Berufsausbildung als Maler oder Malerin hinter dir und willst jetzt richtig ins Berufsleben einsteigen. Der Maler-Mindestlohn spielt dabei selbstverständlich eine große Rolle. Mit welchem Mindestlohn du als Maler oder Malerin rechnen kannst und welche Einkommens-Varianten möglich sind, erfährst du auf dieser Seite.

Wie hoch ist der Mindestlohn für die gesamte Maler-Branche?

Der Branchenmindestlohn im Maler- und Lackiererhandwerk für Gesellen (gelernte Arbeitnehmer) beträgt seit dem 1. August 2025 bundeseinheitlich 15,55 Euro brutto pro Stunde. Dieser Satz wird zum 1. Juli 2026 auf 16,13 Euro pro Stunde steigen. Neu ist: Der bisherige Mindestlohn I wurde nicht mehr vereinbart. Für ungelernte Hilfskräfte gilt daher künftig der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde.

Dieser tarifliche Mindestlohn gilt weiterhin nicht für Fahrzeug- und Metalllackierer in stationären Werkstätten.

Maler Mindestlohn für ungelernte Beschäftigte

Hilfsarbeiter/innen

Wer in einem Maler oder Lackierbetrieb als Hilfskraft arbeitet, führt in der Regel keine Facharbeiten durch. Malerhelfer und Malerhelferinnen arbeiten unter Aufsicht und werden angeleitet. Sie übernehmen Aufgaben wie etwa:

  • Entsorgung von Bauschutt und Müll
  • Entfernen von Tapeten und alten Anstrichen
  • Anmischen von Farben
  • Vorbehandeln von Oberflächen

Für diese Tätigkeiten unter Aufsicht und Anleitung einer Fachkraft besteht der Anspruch auf den generellen Mindestlohn von 13,90 Euro brutto pro Stunde.

Facharbeiter/innen ohne Gesellenbrief

Wenn Arbeiter/innen in einem Maler- und/oder Lackierbetrieb keinen Gesellenbrief vorzeigen können, allerdings über Fachkenntnisse verfügen und diese in ihrem Betrieb einsetzen, haben sie trotzdem keinen Anspruch auf den Branchenmindestlohn im Maler- und Lackiererhandwerk für Gesellen. Auch sie erhalten den generellen Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde. Facharbeitertätigkeiten sind zum Beispiel:

  • Ausführen von Spachtel- und Glättarbeiten
  • Ausführung von Dekorationsarbeiten in Räumen und an Fassaden
  • Pflege und Konservierung von Oberflächen
  • Tapezier-, Verlege- und Klebearbeiten

Maler Mindestlohn 2026

  • Ungelernte Hilfsarbeiter/innen erhalten 2026 weiterhin mindestens 13,90 Euro pro Stunde
  • Facharbeiter/innen mit Gesellenbrief verdienen mindestens 15,55 Euro pro Stunde

Der Maler Mindestlohn gilt als Lohnuntergrenze für die gesamte Bundesrepublik Deutschland. Er gilt für alle Betriebe, die innerhalb Deutschlands Dienstleistungen des Maler- und Lackiererhandwerks leisten. Die Regelung schließt ausländische Betriebe, die in Deutschland arbeiten, ebenfalls ein. Maler und Malerhelfer, die in einer Zeitarbeitsfirma arbeiten, hatten ebenfalls Anspruch auf den Maler Mindestlohn.

Maler, die nach Tariflohn bezahlt werden, bekommen seit 1. April 2025 erneut mehr Geld. Hierbei wird zwischen dem „Ecklohn (West)“ von 19,42 Euro pro Stunde und dem „Ecklohn (Ost und Berlin)“ von 19,10 Euro pro Stunde unterschieden. Ab dem 1. Juni 2026 steigt dieser auf 20,00 Euro bzw. 19,40 Euro an.

Wer kontrolliert den Maler-Mindestlohn?

Damit gewährleistet ist, dass alle Maler und Malerinnen ihren Mindestlohn erhalten, gibt es in den Betrieben regelmäßige staatliche Kontrollen. Die Kontrollen führt der Zoll im Auftrag der Bundesregierung durch. Zollbeamte überprüfen bei diesen Kontrollen die Arbeitszeiten der Beschäftigten anhand einer Dokumentation.

Die Betriebe sind verpflichtet, Zeitnachweise ihrer Beschäftigten zu führen und über einen bestimmten Zeitraum aufzubewahren. Stellt sich bei den Kontrollen heraus, dass ein Betrieb keinen Mindestlohn bezahlt, drohen dem Arbeitgeber hohe Strafen. Bis zu 500.000 Euro Geldstrafe und ein Ausschluss für die Teilnahme an öffentlichen Aufträgen sind dabei möglich.

Zusammenfassung

Der Maler-Mindestlohn ersetzt den gesetzlichen Mindestlohn und wird an alle Beschäftigten bezahlt, die Maler- und Lackierarbeiten ausführen. Die Höhe des Mindestlohns hängt davon ab, ob selbstständig Facharbeiten ausgeführt werden, ein Gesellenbrief vorliegt oder ob Angestellte sogar unter einem Tarif arbeiten.

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Bildnachweis: „Maler Mindestlohn – zwei Malerinnen arbeiten an der Zimmerdecke“ ©Kadmy – stock.adobe.com