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Studiengebühren in Deutschland

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Studiengebühren in Deutschland

Was kostet eigentlich ein Studium in Deutschland? Die gute Nachricht ist: Eigentlich ist das Studium in Deutschland seit der Abschaffung der Studiengebühren 2014 kostenlos, abgesehen von den Semesterbeiträgen. Die schlechte Nachricht ist: Nicht in allen Bundesländern ist jedes Studium komplett kostenfrei möglich. In welchen Bundesländern du kostenlos studieren kannst und wo Gebühren unter bestimmten Voraussetzungen anfallen können, haben wir dir hier übersichtlich zusammengestellt.

Studiengebühren der einzelnen Bundesländer

Hier erfährst du, welche Gebühren im Laufe des Studiums in verschiedenen Bundesländern auf dich zukommen. Grundsätzlich gilt: In einigen Bundesländern gibt es noch Ausnahmen bezüglich der Studiengebühren. Dies betrifft allerdings nur Langzeitstudierende, Senioren, Ausländer oder Menschen, die berufsbegleitend studieren.

Für das Erststudium werden also in der Regel in Deutschland keine Gebühren erhoben. Anders sieht es in manchen Bundesländern bereits bei einem zweiten Studienberuf aus. Wer berufsbegleitend studiert, sollte sich also direkt bei der jeweiligen Hochschule über eventuelle Gebühren ausreichend informieren.

Für berufsbegleitende Studiengänge zahlst du in sowohl in Bayern als auch in Baden-Württemberg – bis über 2.000 Euro. Auch in Sachsen-Anhalt kann es zu Kosten kommen.

Die häufigsten Gebühren in Deutschland sind die Kosten für Langzeitstudierende: In Sachsen und Sachsen-Anhalt wirst du ab dem 5. Semester über der Regelstudienzeit mit bis zu 500 Euro zur Kasse gebeten. In Niedersachsen musst du diese Kosten erst tragen, wenn du 6 Semester über der Regelstudienzeit studierst. Und auch in Baden-Württemberg, dem Saarland oder Thüringen sind Gebühren für Langzeitstudierende anfällig. Auch für ein Zweitstudium können Gebühren anfallen – das ist z. B. in Baden-Württemberg oder Rheinland-Pfalz der Fall.

Neben den Studiengebühren gibt es dann aber noch die Semesterbeiträge, die je nach Hochschule und Bundesland variieren können. Im Schnitt liegen sie bei ca. 390 Euro – Abweichungen sind möglich.

Entscheidest du dich für ein Studium an einer privaten Hochschule, gelten für dich andere Bedingungen. In jedem Fall gilt: Vorher informieren!

Für Aufbau-, Ergänzungs- oder Zusatzstudiengänge können weitere Gebühren anfallen. Solltest du dich für einen dieser Studiengänge interessieren, solltest du dich am besten direkt an die betreffende Hochschule wenden.

Berlin


Berufsbegleitendes Studium

-


Langzeit- oder Zweitstudium

-


Verwaltung

50 Euro

Bayern


Berufsbegleitendes Studium

Bis zu 2.000 Euro


Langzeit- oder Zweitstudium

-


Verwaltung

-

Baden-Württemberg


Berufsbegleitendes Studium

ca. 2.500 Euro


Langzeit-oder Zweitstudium

650 Euro


Verwaltung

70 Euro

Brandenburg


Berufsbegleitendes Studium

-


Langzeit- oder Zweitstudium

-


Verwaltung

51 Euro

Bremen


Berufsbegleitendes Studium

-


Langzeit- oder Zweitstudium

-


Verwaltung

50 Euro

Hamburg


Berufsbegleitendes Studium

-


Langzeit- oder Zweitstudium

-


Verwaltung

50 Euro

Hessen


Berufsbegleitendes Studium

-


Langzeit- oder Zweitstudium

-


Verwaltung

50 Euro

Mecklenburg-Vorpommern


Berufsbegleitendes Studium

-


Langzeit- oder Zweitstudium

-


Verwaltung

bis 50 Euro

Niedersachsen


Berufsbegleitendes Studium

-


Langzeit- oder Zweitstudium

bis zu 500 Euro


Verwaltung

75 Euro

Nordrhein-Westfalen


Berufsbegleitendes Studium

-


Langzeit- oder Zweitstudium

-


Verwaltung

-

Rheinland-Pfalz


Berufsbegleitendes Studium

-


Langzeit- oder Zweitstudium

700 Euro


Verwaltung

-

Saarland


Berufsbegleitendes Studium

-


Langzeit- oder Zweitstudium

Bis zu 500 Euro


Verwaltung

bis 50 Euro (je nach Hochschule)

Sachsen


Berufsbegleitendes Studium

-


Langzeit- oder Zweitstudium

500 Euro


Verwaltung

-

Sachsen-Anhalt


Berufsbegleitendes Studium

Individuell festgelegt


Langzeit- oder Zweitstudium

Bis 500 Euro


Verwaltung

50 Euro

Schleswig-Holstein


Berufsbegleitendes Studium

-


Langzeit- oder Zweitstudium

-


Verwaltung

Einmalige Kosten in Höhe von bis zu 100 Euro

Thüringen


Berufsbegleitendes Studium

-


Langzeit- oder Zweitstudium

500 Euro


Verwaltung

-

Duale Studiengänge

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Was können Studenten steuerlich geltend machen?

Viele Kosten rund um das Studium können Studentinnen und Studenten bei der Steuer angeben und sich so einen Teil davon zurückholen.

In deinem ersten Studium kannst du grundsätzlich bis zu 6.000 Euro pro Jahr als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Im Zweitstudium kannst du prinzipiell die völligen Studienkosten als Werbungskosten ausgeben.

Wer allerdings genauer hinschaut, merkt schnell, dass es in der steuerlichen Absetzbarkeit der Studiengebühren auf Kleinigkeiten ankommt. Welche Studiengebühren du absetzen kannst und auf welche Weise das funktioniert, findest du hier ausführlich erklärt: Steuererklärung Studenten.

Seit dem Wintersemester 2014/2015 sind allgemeine Studiengebühren in den deutschen Bundesländern abgeschafft worden. Dennoch werden in einigen Bundesländern unterschiedliche Gebühren für zweite Studiengänge oder Langzeitstudierende erhoben. Bei der Studienplanung lohnt es sich auf jeden Fall, einen Vergleich zwischen den einzelnen Bundesländern zu ziehen.

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