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Steuererklärung als Student

Studierende können die Kosten rund um das Studium steuerlich geltend machen und sich auf diese Weise einen Teil der Studienkosten vom Staat zurückholen. Informationen darüber, wann es Sinn ergibt, als Studentin oder Student eine Steuererklärung abzugeben und wie die Kosten steuerlich bewertet werden, findest du auf dieser Seite.

Was ist eine Steuererklärung?

Die Steuererklärung umfasst dein erworbenes Vermögen, Einkommen bzw. Gehalt eines Jahres. Die Erklärung darüber reichst du beim Finanzamt ein. Darauf basierend wird die Höhe der Steuern, die du zahlen musst, festgelegt.

Muss ich als Student eine Steuererklärung abgeben?

In der Regel musst du als Student oder Studentin keine Steuererklärung abgeben. Du hast aber die Möglichkeit, die Steuererklärung freiwillig abgeben.

Es gibt Ausnahmen: Als Student bzw. Studentin bist du verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, wenn dein jährliches Einkommen den Grundfreibetrag von 10.347 Euro übersteigt, oder du mehrere Arbeitgeber hast. Eine Steuererklärung musst du außerdem abgeben, wenn du Einnahmen aus Mieten oder Kapitaleinkünfte hast, die den Grundfreibetrag übersteigen.

Wann sollte man als Student eine Steuererklärung abgeben?

Bist du nicht dazu verpflichtet, eine Steuererklärung beim Finanzamt einzureichen, kannst du dir trotzdem überlegen, ob es Sinn machen könnte. Hast du beispielsweise einen Ferienjob oder ein bezahltes Praktikum gemacht, kann es sich lohnen, die Steuererklärung einzureichen. In diesem Fall hast du nur über einen bestimmten Zeitraum viel verdient und daher meist Lohnsteuer bezahlt. Hast du im Jahr insgesamt unter dem Grundfreibeitrag verdient, kannst du dir die gesamte Lohnsteuer zurückholen.

Auch Ausbildungs- bzw. Studienkosten kannst du zurückbekommen. Dies funktioniert durch die sogenannten Werbungskosten. Mehr dazu erfährst du im nächsten Abschnitt.

Welche Studienkosten können Studierende absetzen?

Grundsätzlich gilt, dass Studierende die Kosten rund um das Studium steuerlich geltend machen können. Dabei kommt es erst einmal nicht darauf an, ob es sich um ein Erst- oder Zweitstudium handelt. Viel wichtiger ist, dass Studentinnen und Studenten diese Kosten selbst getragen haben. Für Studierende sind von der Steuer beispielsweise absetzbar:

  • Arbeitsmittel (wie Fachbücher, Laptop, Kopien, Büromaterial)
  • Gebühren und Fahrtkosten (wie Semestergebühren, Anmeldegebühren, Entfernungspauschale)
  • Studienreisen (wie Eintrittsgelder, Teilnahmegebühren, Übernachtungskosten)
  • Zweitwohnung (wenn der Lebensmittelpunkt und eine eigene Wohnung in der Heimat besteht)
  • Zinsen für Studienkredite (auch nach dem Studium)

Sonderausgaben oder Werbungskosten?

Ob Kosten als Sonderausgaben oder Werbungskosten angesehen werden, hängt davon ab, ob es sich bei dem Studium um eine Erst- oder Zweitausbildung handelt. Während bei einer Erstausbildung die Kosten als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden, werden in einem zweiten Studium die anfallenden Kosten als Werbungskosten geltend gemacht. Werbungskosten können unbegrenzt angegeben werden, Sonderausgaben für ein Erststudium dagegen sind bis maximal 6.000 Euro absetzbar.

Als Erstausbildung nach dem Steuerrecht zählt jede Ausbildung und jedes Studium, wenn zuvor keine berufliche oder akademische Ausbildung absolviert wurde.

Als Zweitausbildung gilt jedes Studium und jede Ausbildung nach einer abgeschlossenen Erstausbildung. Dazu gehört auch der Masterabschluss nach dem Bachelorstudium oder ein berufsbegleitendes Studium nach dem Abschluss einer Berufsausbildung.

Duale Studiengänge

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Keine Steuern bezahlen, aber trotzdem als Student eine Steuererklärung abgeben?

Auch ohne Einkommen kann es sich für Studierende lohnen, eine Steuererklärung abzugeben. Sobald Studentinnen und Studenten über weniger Einnahmen als Ausgaben verfügen, entsteht ein Verlust, der Studierenden als eine Art Bonus auf kommende Steuererklärungen angerechnet werden. Dieser Steuerbonus nennt sich Verlustvortrag.

Verlustvortrag

Studierende, die über kein regelmäßiges Einkommen verfügen und folglich keine Steuern zahlen, können sich ihre Studienausgaben über den sogenannten Verlustvortrag in den kommenden Jahren teilweise zurückholen. Der Betrag wird zwar nicht direkt ausbezahlt, aber mit der Einkommenssteuer in den folgenden Jahren verrechnet. Dadurch reduziert sich das zu versteuernde Einkommen in den ersten Berufsjahren nach dem Studium.

Welche Steuerpauschalen gibt es für Studierende?

Bei der Studenten-Steuererklärung verlangt das Finanzamt in den wenigsten Fällen Belege. Das meiste läuft über pauschale Erstattungen. Studierende können auf diese Weise feste Beträge in der Steuererklärung angeben. Beispiele für Pauschalen sind:

  • 24 € pro Tag Verpflegungspauschale im Praktikum
  • 240 € jährlich für Telefon und Internet
  • 730 € für notwendige Umzüge in eine andere Stadt
  • 0,30 € pro gefahrenem Kilometer zur Bibliothek, Uni oder Nebenjob
  • 110 € jährlich für Arbeitsmittel wie Ordner oder Fachbücher

Beachte bei der Angabe von Pauschalbeträgen immer deine tatsächlichen Kosten. Es ist nicht sinnvoll, pauschale Beträge anzugeben, wenn deine tatsächlichen Ausgaben wesentlich höher als die möglichen Pauschalbeträge ausfallen.

Andere Kosten wie deine Studierendenwohnung und eventuelle Studiengebühren kannst du in voller Höhe in deiner Studenten-Steuererklärung angeben.

Studenten-Steuererklärung ja oder nein?

Studentinnen und Studenten sind nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, können sich aber auf diesem Weg einen Teil der Kosten rund um das Studium zurückholen. Ob der Betrag direkt mit dem Steuerbescheid ausbezahlt wird oder ein Verlustvortrag entsteht, ist abhängig von der aktuellen Steuerpflicht von Studierenden.

Gut zu wissen! Studierende können ihre Studenten-Steuererklärung bis zu 4 Jahre rückwirkend einreichen.

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Bildnachweis: „Pinkes Sparschwein mit Abschlusshut steht auf Unterlagen" © Andrey Popov – stock.adobe.com