Bewerbungskosten absetzen und erstatten lassen
Bewerbung » Bewerbungskosten: Erstattung für Schüler
Bewerbungen können teuer werden – von Druckkosten bis hin zu Fahrtkosten für Vorstellungsgespräche. Doch zum Glück gibt es Möglichkeiten, sich diese Bewerbungskosten erstatten zu lassen oder steuerlich geltend zu machen. Erfahre hier, welche Kosten übernommen werden können und wie du deine Bewerbungskosten richtig absetzt.
Was sind Bewerbungskosten?
Bewerbungskosten sind alle Ausgaben, die im Zusammenhang mit einer Bewerbung entstehen. Darunter fallen zum Beispiel die Kosten für Bewerbungsfotos, Beglaubigungen der Zeugnisse oder Bewerbungsmappen.
Hier ein Überblick über die typischen Bewerbungskosten:
- Druck- und Kopierkosten für Bewerbungsunterlagen
- Versandkosten, insbesondere für Bewerbungsmappen
- Bewerbungsfotos vom Fotografen
- Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen oder Einstellungstests
- Übernachtungskosten, wenn der Ort des Gesprächs weiter entfernt ist
- Gebühren für beglaubigte Kopien von Zeugnissen
Allgemein gilt: Es muss dazu dienen, die Bewerbung zu meistern. Gerade für Schüler, Azubis und Berufseinsteiger können diese Kosten eine finanzielle Belastung darstellen, da sie oft noch kein eigenes Einkommen haben.
Wer zahlt die Fahrtkosten für das Bewerbungsgespräch?
Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (670 BGB) muss der Arbeitgeber grundsätzlich die Fahrtkosten erstatten, wenn er Bewerber zum Vorstellungsgespräch einlädt. Allerdings kann er dies vorher ausschließen. Daher lohnt es sich, vorab nachzufragen, ob eine Erstattung möglich ist.
Falls der Arbeitgeber die Kosten nicht übernimmt, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Erstattung durch die Agentur für Arbeit beantragt werden. Zudem sollte man prüfen, ob man die Reisekosten zum Vorstellungsgespräch steuerlich geltend machen kann.
Wie hoch sind Bewerbungskosten im Durchschnitt?
Die Höhe der Bewerbungskosten hängt von der Anzahl der Bewerbungen und den individuellen Ausgaben ab. Durchschnittlich fallen pro Bewerbung zwischen 5 und 10 Euro pro Bewerbung für Material und Versand an. Bei digitalen Bewerbungen entfallen diese Kosten, allerdings können trotzdem Fahrtkosten zu Gesprächen anfallen. Hier spielt es keine Rolle, ob du öffentliche Verkehrsmittel oder dein eigenes Auto nutzt – eine Erstattung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Wie kann ich meine Bewerbungskosten in der Steuererklärung absetzen?
Bewerbungskosten können als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Das bedeutet, dass du die entstandenen Kosten von deinem zu versteuernden Einkommen abziehen kannst, wodurch sich die Steuerlast reduziert. Dabei ist es wichtig, alle Belege sorgfältig aufzubewahren, um die Nachweise gegenüber dem Finanzamt erbringen zu können. Auch wenn du derzeit noch kein Einkommen hast, können die Kosten in zukünftigen Steuererklärungen berücksichtigt werden.
Falls du keine Belege hast, kannst du Bewerbungskosten pauschal mit 2,50 Euro pro Bewerbung ansetzen. Hast du jedoch Nachweise, solltest du die tatsächlichen Kosten angeben, da diese oft höher sind. Es lohnt sich also, alle Rechnungen und Quittungen zu sammeln, um eine möglichst hohe Erstattung zu erhalten. Beachte zudem, dass du unter bestimmten Voraussetzungen auch Fahrtkosten zusätzlich geltend machen kannst.
Falls du Schüler oder Arbeitssuchender bist, kannst du bei der Agentur für Arbeit eine Erstattung beantragen. Die Behörde erstattet beispielsweise 5 Euro pro schriftlicher Bewerbung und übernimmt Fahrtkosten für Vorstellungsgespräche, sofern du den Antrag auf Erstattung vorher stellst. Zudem können in einigen Fällen auch Kosten für Unterkunft oder Verpflegung übernommen werden, wenn ein Vorstellungsgespräch weit entfernt stattfindet. Wichtig ist, dass du dich frühzeitig über die genauen Bedingungen informierst, um keine Fristen zu verpassen.
Welche Bewerbungskosten übernimmt die Agentur für Arbeit?
Wenn du auf der Suche nach einem neuen Job bist, können bei der Bewerbung viele Kosten anfallen. Besonders Schüler und Arbeitssuchende sollten wissen, welche Unterstützungsmöglichkeiten es gibt, um finanzielle Belastungen zu minimieren.
Die Agentur für Arbeit kann verschiedene Bewerbungskosten erstatten:
- Pauschale Erstattung für schriftliche Bewerbungen
- Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen (günstigste Reisemöglichkeit oder 30 Cent pro gefahrenem Kilometer)
- Kosten für mehrtägige Bewerbungsverfahren inklusive Übernachtung
Wichtig ist, dass du den Antrag stellst, bevor die Kosten entstehen, und alle Belege aufbewahrst. Die Erstattung kann sich besonders bei hohen Reisekosten zum Vorstellungsgespräch lohnen.
Bewerbungskosten müssen nicht alleine getragen werden. Ob durch eine Erstattung von der Agentur für Arbeit oder durch das Werbungskosten absetzen in der Steuererklärung – es gibt mehrere Möglichkeiten, sich finanzielle Unterstützung zu sichern. Informiere dich rechtzeitig und stelle die notwendigen Anträge, um keine Möglichkeit zur Kostenerstattung zu verpassen.
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Bildnachweis: „Bewerbungskosten erstatten – Schülerin füllt Antrag aus“ ©Wayhome Studio – stock.adobe.com