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Kündigung in der Probezeit: Rechte, Fristen & Ablauf

Was bedeutet Kündigung in der Probezeit?

Die Kündigung in der Probezeit beschreibt die Beendigung eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses während der ersten Monate im neuen Betrieb. Die Probezeit ist eine festgelegte Zeit, in der Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich gegenseitig kennenlernen können. In dieser Phase geht es darum, herauszufinden, ob die Zusammenarbeit für beide Seiten passt. Sie wird im Arbeitsvertrag festgelegt, das heißt, die Probezeit wird vereinbart und kann unterschiedlich lange dauern. Wenn du merkst, dass der Beruf oder das Team nicht zu dir passen, kannst du den Vertrag ebenso schnell beenden wie dein Arbeitgeber.

Die Länge der Probezeit und die Kündigungsfrist ist im Paragraph 622 Abs. 3 BGB geregelt. Der Paragraph des bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) schützt sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber, indem er eine flexible Beendigung des Arbeitsverhältnisses ermöglicht.

Probezeit in der Ausbildung

Die Probezeit in der Ausbildung liegt, wie in § 20 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) geregelt, zwischen 1 und 4 Monaten, während sie in anderen Arbeitsverhältnissen bis zu 6 Monate betragen kann. In dieser Phase gelten besondere Regeln: Sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer können das Arbeitsverhältnis ohne Angabe eines speziellen Kündigungsgrundes in der Probezeit beenden. Die Kündigung ist einfacher und schneller, weil es keine gesetzlich vorgeschriebene Kündigungsfrist gibt.

In der Ausbildung ist die Probezeit besonders wichtig, da sie beiden Seiten die Chance gibt, zu prüfen, ob der gewählte Beruf oder der Betrieb passt. Während dieser Zeit gelten keine Kündigungsschutzbestimmungen, was bedeutet, dass die ordentliche Kündigung jederzeit möglich ist.

Für Auszubildende gilt: Innerhalb dieser Zeit kann das Ausbildungsverhältnis ohne Angabe von Gründen und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist beendet werden. Das betrifft sowohl den Betrieb als auch den Azubi. Sollte die Kündigung am letzten Tag der Probezeit erfolgen, ist sie noch gültig, solange sie fristgerecht eingereicht wurde.

Welche Fristen gelten bei einer Kündigung in der Probezeit?

Bei einer Kündigung in der Probezeit müssen bestimmte gesetzliche Fristen eingehalten werden, die sich je nach Vertragsart unterscheiden. Während dieser Testphase gelten andere Regeln als im späteren Berufsleben, damit beide Seiten flexibel auf Veränderungen reagieren können:

  • Für normale Arbeitnehmer gilt bei einer Kündigung in der Probezeit eine gesetzliche Frist von 2 Wochen. Das bedeutet, dass das Arbeitsverhältnis genau 14 Tage nach dem Zugang des Kündigungsschreibens offiziell endet.
  • Die Kündigung in der Probezeit während einer Ausbildung ist an keine Frist gebunden. Wenn du dich noch in deiner Probezeit der Ausbildung befindest, kann das Ausbildungsverhältnis von heute auf morgen beendet werden.

Eine fristlose Kündigung in der Probezeit kann von dir und deinem Ausbildungsbetrieb gleichermaßen ausgesprochen werden. Außerhalb der Probezeit kann dich dein Arbeitgeber nur kündigen, wenn du dir etwas zuschulden kommen lassen hast. Du hingegen kannst die Kündigung jederzeit aussprechen, musst aber eine vorab vereinbarte Frist einhalten.

Braucht man einen Grund für die Kündigung in der Probezeit?

Nein, für eine ordentliche Kündigung in der Probezeit ist die Angabe von Gründen gesetzlich nicht vorgeschrieben. Sowohl der Arbeitgeber als auch du als Arbeitnehmer oder Azubi können das Arbeitsverhältnis ohne jegliche Erklärung beenden. Das erleichtert den Trennungsprozess in der Testphase erheblich und verhindert unnötige Konflikte zwischen den Parteien. Erst nach dem Ende der Probezeit greift das Kündigungsschutzgesetz, womit du einen konkreten und gerechtfertigten Grund brauchst.

Welche Gründe gibt es für eine Kündigung in der Probezeit?

Die Kündigung in der Probezeit kann aber natürlich aus verschiedenen Gründen erfolgen. Obwohl du keinen speziellen Grund angeben musst, gibt es typische Situationen, die zu einer Kündigung führen können:

  • Nicht passende Berufsvorstellung: Vielleicht stellst du während der Probezeit fest, dass der Beruf nicht deinen Erwartungen entspricht oder du dir den Arbeitsalltag anders vorgestellt hast.
  • Schwierigkeiten im Betrieb: Probleme mit Kollegen oder Vorgesetzten können ebenfalls Gründe sein, warum eine Kündigung in der Probezeit in Erwägung gezogen wird.
  • Leistung und Verhalten: Arbeitgeber achten in der Probezeit besonders darauf, wie du dich einbringst und ob du die geforderten Leistungen bringst. Fehlverhalten, unentschuldigtes Fehlen oder mangelnde Motivation können Gründe für eine Kündigung sein.

Wichtig ist, dass beide Seiten sich darüber im Klaren sind, dass die Probezeit eine Möglichkeit bietet, herauszufinden, ob die Ausbildung oder Job langfristig Sinn macht. Eine Kündigung ist in der Probezeit zwar einfacher, sollte aber immer gut überlegt sein.

Wie läuft die Kündigung während der Probezeit ab?

Wenn du dich entschlossen hast, deinen Ausbildungsvertrag in der Probezeit zu beenden, dann musst du ein paar Regeln einhalten. Es reicht nicht aus, zu deinem Vorgesetzten oder deiner Vorgesetzten zu gehen und mündlich zu kündigen. Eine Kündigung muss schriftlich formuliert sein, damit sie rechtlich gültig ist. Wenn du nicht weißt, was du in die Kündigung innerhalb der Probezeit hineinschreiben sollst, ist das kein Problem. Im Internet findest du viele Muster, mit denen du arbeiten kannst.

Hier ein Überblick über weitere wichtige Regeln und Tipps, die du befolgen solltest:

  • Ganz wichtig ist deine originale Unterschrift auf der Kündigung. Du kannst die Kündigung auf dem PC oder handschriftlich verfassen, deine Unterschrift muss in jedem Fall im Original auf die Kündigung. Wenn du noch minderjährig bist, dann müssen deine Eltern die Kündigung ebenfalls unterschreiben.
  • Wenn du bis hierhin alles erledigt hast, dann musst nur noch deinen Ausbildungsbetrieb über die Kündigung informieren. Das bedeutet, die Kündigung muss zugestellt werden. Am besten übergibst du die Kündigung persönlich an deinen Ausbilder oder deine Ausbilderin. Es gibt sicherlich bessere Situationen. Allerdings kannst du dir so sicher sein, dass die Kündigung die richtige Person im Betrieb auch erreicht.
  • Wenn du dich nicht traust, dann nimm einfach einen Freund oder eine Freundin oder deine Eltern mit zu dem Gespräch. Alternativ kannst du die Kündigung auch direkt in den Briefkasten des Betriebes werfen oder per Einschreiben schicken. In jedem Fall solltest du auf eine Kündigungsbestätigung und auf ein Ausbildungszeugnis bestehen.

Was passiert nach der Kündigung in der Probezeit?

Wenn du selbst deinen Ausbildungsvertrag innerhalb der Probezeit kündigst, hast du im besten Fall schon eine Alternative gefunden. Vielleicht hast du bereits einen neuen Ausbildungsplatz gefunden oder gehst noch weiter zu Schule.

Hat dein Ausbildungsbetrieb die Kündigung ausgesprochen, steht für dich eine Neu-Orientierung auf dem Plan. Unter anderem ist es nun wichtig, ob du einen Anspruch auf Arbeitslosengeld hast und welche Möglichkeiten sich dir noch eröffnen könnten.

Hinweis: Anspruch auf Arbeitslosengeld nach einer Kündigung in der Probezeit hast du, wenn du innerhalb der letzten 30 Monate insgesamt 12 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt warst.

Auf jeden Fall musst du dich direkt nach dem Erhalt der Kündigung arbeitslos melden. Das bedeutet, dass du einen Termin bei der Agentur für Arbeit vereinbarst. Dort arbeiten Berufsberater, die auf das Thema Berufsausbildung spezialisiert sind. Diese unterstützen dich bei der Suche nach einem neuen Ausbildungsplatz und beraten dich ebenfalls in allen anderen Fragen rund um das Thema Ausbildung.

Fazit: So läuft die Kündigung in der Probezeit ab

Eine Kündigung in der Probezeit ist rechtlich oft leichter möglich als später, aber sie folgt trotzdem klaren Regeln. Für Azubis ist besonders wichtig, dass in der Ausbildung während der Probezeit schriftlich und ohne Frist gekündigt werden kann. In normalen Jobs gilt häufig eine Zwei-Wochen-Frist, wenn sie im Vertrag vereinbart wurde. Entscheidend ist deshalb immer, ob du in einer Ausbildung oder in einem normalen Arbeitsverhältnis bist. Eine Kündigung in der Probezeit fühlt sich zwar hart an, sie kann aber auch der Start in einen Betrieb sein, der besser zu dir passt. Hol dir im Zweifel früh Unterstützung. Dank der kurzen oder nicht vorhandenen Fristen kannst du dich schnell aus einer unpassenden Situation lösen und deine Energie in einen echten Neuanfang stecken. Mit der richtigen Vorbereitung, der Einhaltung aller Fristen und der Unterstützung der Arbeitsagentur bist du bestens für deinen weiteren Weg auf dem Arbeitsmarkt gerüstet.

Tipp: Bei der Suche nach einem neuen Ausbildungsplatz hilft dir auch der Azubiyo-Berufswahltest. Dieser gleicht deine Stärken und Wünsche mit konkreten Ausbildungsbetrieben und freien Stellen ab und schlägt dir die am besten passenden Angebote vor.

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Bildnachweis: „Azubi ist besorgt wegen Kündigung in der Probezeit“ © Leonid Yastremskiy/pixel-shot.com – stock.adobe.com