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Kann ich mit einer Behinderung studieren? Natürlich geht das! Auch Menschen mit Behinderung können ganz normal an regulären Hochschulen studieren. Den meisten fällt ein Studium jedoch schwerer als ihren Kommilitonen (Mitstudierende). Sie studieren im Durchschnitt länger und haben höhere Abbruchquoten. Dabei liegen je nach Behinderung die Hürden woanders. Für einen Rollstuhlfahrer genügt schon ein fehlender Fahrstuhl in der Uni, um ihm ein Studium unmöglich zu machen. Ein Hörgeschädigter kann die Veranstaltungsräume problemlos erreichen, aber nicht ohne weiteres den Professor verstehen. Jede Person bedarf deshalb einer individuellen Hilfestellung.

1. Was zählt als Behinderung?
7% aller Studierenden haben eine sogenannte studienerschwerende Beeinträchtigung. Das geht aus der 20. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks hervor. Als studienerschwerende Beeinträchtigung zählen Beeinträchtigungen der Mobilität, der Sinne (wie Augen oder Gehör) und des Sprechens. Aber auch psychische Erkrankungen, wie Depressionen, chronische Krankheiten, wie Diabetes, Legasthenie, AD(H)S und Autismus fallen darunter. Die meisten beeinträchtigten Menschen werden auf den ersten Blick gar nicht als solche wahrgenommen. Tatsächlich tun sie das oft nicht einmal selbst, obwohl sie es laut Gesetz sind (UN Behindertenrechtskonvention und 9. Buch, Sozialgesetzbuch). Deshalb wissen auch nur die wenigsten von ihnen, dass sie einen Anspruch auf Nachteilsausgleich haben.

2. Was ist ein Nachteilsausgleich?
Mit einem Nachteilsausgleich wird versucht im Studium Chancengleichheit zu gewährleisten und Diskriminierung zu vermeiden. Damit sollen Menschen mit Behinderung nicht bessergestellt werden, sondern lediglich ihre Benachteiligungen kompensiert werden. Nachteilsausgleiche können nur bewilligt werden, wenn sich die Beeinträchtigung auf das Studium auswirkt. Du musst also nachweisen, dass deine Beeinträchtigungen dir das Studium erschweren und du somit gegenüber deinen Kommilitonen im Nachteil bist. Die Form des Nachteilsausgleichs wird dabei immer individuell entschieden.

Oft bestehen Nachteilsausgleiche in einer Verlängerung der Studienzeit. In diesem Fall kann dir BAföG auch über die Regelstudienzeit hinaus gezahlt werden. Teilweise kann auch eine mündliche Prüfung schriftlich durchgeführt werden, oder umgekehrt. Für Prüfungen können außerdem längere Prüfungszeiten beantragt werden. Falls die Beeinträchtigung sich auf die Abiturnote ausgewirkt hat, kann dies ebenfalls berücksichtigt werden. Wenn du ein Schuljahr krankheits- oder behinderungsbedingt wiederholen musstest, bekommst du bei der Bewerbung für ein Studium Wartesemester gutgeschrieben. Aber nicht alle behinderungsbedingten Auswirkungen garantieren dir einen Nachteilsausgleich. Grundsätzlich müssen Studierende in der Lage sein die in der Prüfungsordnung geforderten Kompetenzen zu erwerben und in Prüfungen nachzuweisen.

Oft können Studenten mit Behinderung auch finanziell unterstützt werden. Dazu gehören zum Beispiel Stipendien oder Wohngeld. Es können aber auch technische Hilfsmittel oder bedarfsgerechte Arbeitsmittel gefördert werden, in besonderen Härtefällen sogar Assistenzleistungen wie Dolmetscher für Gebärdensprache.

Wichtig: Für einen Nachteilsausgleich muss deine Beeinträchtigung nicht amtlich festgestellt sein. Gerade einmal 8 Prozent aller beeinträchtigten Studenten besitzen einen (Schwer-)Behindertenausweis. Allerdings müssen alle Angaben durch Atteste belegt werden. Ob du einen Nachteilsausgleich bekommst, muss immer im Einzelfall entschieden werden. In deinem Zeugnis darf nicht vermerkt werden, dass du Nachteilsausgleiche in Anspruch genommen hast.

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3. Wo bekomme ich Hilfe?
Es gibt zahlreiche Einrichtungen und Institutionen, die Menschen mit Behinderung im Studium helfen. Fast alle Hochschulen und Studentenwerke stellen spezielle Berater für Studenten und Studieninteressierte zur Verfügung. Diese unterstützen dich gerne und beantworten Fragen zu Studium, Nachteilsausgleichen und Finanzen. Als Anlaufstelle für Fragen können dienen:

  • Studentenwerke
  • Agentur für Arbeit
  • Studienberatungsstellen der Hochschulen
  • Beauftragte für Behindertenfragen an den Hochschulen
  • Allgemeiner Studentenausschuss (AStA)Interessengemeinschaften behinderter und nichtbehinderter Studierender
    Barrierefrei-studieren.de
  • Spezielle Vereine (z.B. Bundesarbeitsgemeinschaft Behinderung und Studium e.V.)

4. Was sollte ich bei meiner Zeitplanung beachten?
Grundsätzlich solltest du für dein Studium etwas mehr Zeit einplanen. Bereits vor dem Studium solltest du dich darüber informieren, welche Universität die besten Möglichkeiten zum Studieren mit Behinderung bietet und wo es barrierefreie Wohnmöglichkeiten gibt. Auch danach ist der Zeitaufwand groß: Nachteilsausgleiche u.ä. müssen immer wieder neu beantragt werden. Außerdem müssen dafür viele Atteste vorgelegt werden. Für eine schnelle Bearbeitung solltest du solche Belege bestenfalls regelmäßig besorgen und gut verwahren. Vor Prüfungen solltest du frühzeitig mit dem Prüfungsausschuss und dem Prüfungsamt die Formalitäten und Fristen klären. Auch Anträge stellst du besser rechtzeitig. Weil auf mündliche Absprachen nicht immer Verlass ist, solltest du sämtliche Anträge immer schriftlich stellen, begründen und mit geeigneten Nachweisen belegen. Du solltest ebenfalls regelmäßig die Beratungsstellen der Hochschule aufsuchen.

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Bildnachweis: Mädchen im Rollstuhl arbeitet am Computer © Andrey Popov / Fotolia