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Schülerpraktikum Versicherung: Regelungen und Vergütung

Was ist eine Praktikantenversicherung?

Die Praktikantenversicherung ist ein wichtiger Bestandteil deines Schülerpraktikums. Sie sorgt dafür, dass du im Falle eines Unfalls, einer Krankheit oder eines Schadens während deiner Zeit im Unternehmen abgesichert bist. Meist besteht die Absicherung aus drei Bereichen: gesetzliche Unfallversicherung, Krankenversicherung und Haftpflichtversicherung. Welche Versicherung für dich zuständig ist, hängt davon ab, ob dein Praktikum von der Schule organisiert ist oder du es freiwillig machst.

Bei schulisch begleiteten Praktika bist du in der Regel automatisch unfallversichert. Bei einem freiwilligen Praktikum kann es sein, dass du zusätzlich über den Betrieb oder deine Familie abgesichert werden musst. Wichtig ist, dass du dich vor dem Start genau informierst. Nur so kannst du sicherstellen, dass du im Ernstfall abgesichert bist und dich voll auf dein Praktikum konzentrieren kannst.

Warum ist der Versicherungsschutz während eines Schülerpraktikums wichtig?

Ein Schülerpraktikum bietet dir erste Einblicke in die Berufswelt – aber es bringt auch Risiken mit sich. Du bewegst dich in neuen Umgebungen, lernst Maschinen kennen und übernimmst Aufgaben, bei denen dir Fehler passieren können. Dabei kann schnell etwas kaputtgehen oder ein Unfall geschehen. Genau hier greift ein guter Versicherungsschutz.

Er schützt dich vor finanziellen Folgen, wenn du dich verletzt oder anderen unbeabsichtigt Schaden zufügst. Gleichzeitig gibt er auch dem Unternehmen Sicherheit, denn es weiß, dass du im Notfall abgesichert bist. Deshalb solltest du vor dem Praktikum gemeinsam mit deiner Schule, deinen Eltern und dem Betrieb klären, wie du versichert bist und ob zusätzlicher Schutz nötig ist.

Gesetzliche Unfallversicherung im Schülerpraktikum

Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein zentraler Bestandteil deines Schutzes im Schülerpraktikum. Sie greift, wenn du dich während der Arbeit verletzt – sei es durch einen Sturz, einen Arbeitsunfall oder auf dem direkten Weg zur Praktikumsstelle.

  • Bei schulisch organisierten Pflichtpraktika bist du über die Schüler-Unfallversicherung abgesichert. Diese wird in der Regel über die Schule geregelt.
  • Machst du dein Praktikum freiwillig, also außerhalb der Schulpflicht, ist die Berufsgenossenschaft des Unternehmens für deinen Versicherungsschutz zuständig. Der Betrieb muss dich dort anmelden.

In beiden Fällen gilt: Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt unter anderem die Behandlungskosten, Reha-Maßnahmen und gegebenenfalls auch finanzielle Unterstützung bei dauerhaften Schäden. Du solltest also unbedingt wissen, ob du hierüber abgesichert bist – das gibt dir Sicherheit.

Krankenversicherung während des Schülerpraktikums

Während deines Schülerpraktikums bleibst du in der Regel über die Familienversicherung deiner Eltern krankenversichert – und das gilt auch dann, wenn du ein Praktikum machst. Solange du unter 25 Jahre alt bist, noch zur Schule gehst und kein regelmäßiges Einkommen über 556 Euro im Monat hast, musst du keine eigene Krankenversicherung abschließen.

Diese Familienversicherung deckt Arztbesuche, Medikamente und Krankenhausaufenthalte ab, falls du während des Praktikums krank wirst. Wenn dein Praktikum jedoch vergütet wird oder du es über einen längeren Zeitraum machst, kann es sein, dass du aus der Familienversicherung rausfällst. Dann musst du dich selbst versichern. Deshalb lohnt es sich, im Vorfeld mit der Krankenkasse zu sprechen und zu klären, wie es in deinem Fall aussieht.

Machst du ein Schülerpraktikum im Ausland, musst du dich in der Regel selbst versichern.

Haftpflichtversicherung im Schülerpraktikum

Die Haftpflichtversicherung ist besonders wichtig, wenn du im Praktikum aus Versehen einen Schaden verursachst – etwa ein teures Gerät beschädigst oder eine Kollegin verletzt. In solchen Fällen schützt dich eine Haftpflichtversicherung vor den finanziellen Folgen. Oft bist du als Schüler automatisch über die private Haftpflicht deiner Eltern mitversichert.

Allerdings gilt dieser Schutz nicht immer für betriebliche Tätigkeiten. Deshalb solltest du vor Beginn des Praktikums unbedingt prüfen, ob deine Haftpflicht auch für den Einsatz im Unternehmen greift. Falls nicht, kann es sinnvoll sein, für die Praktikumszeit eine eigene Versicherung abzuschließen. Manche Betriebe verlangen sogar einen Nachweis, dass du haftpflichtversichert bist. So vermeidest du später unangenehme Überraschungen.

Rolle des Praktikumsbetriebs beim Versicherungsschutz

Der Praktikumsbetrieb trägt eine wichtige Verantwortung dafür, dass du während deines Praktikums sicher arbeiten kannst. Auch wenn du oft bereits über Schule oder Familie versichert bist, hat der Betrieb zusätzliche Pflichten – vor allem bei freiwilligen Praktika. Dazu zählen:

  • Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft, wenn das Praktikum freiwillig ist
  • Einweisung in Sicherheitsvorschriften und Verhalten im Notfall
  • Beurteilung deines Arbeitsplatzes im Hinblick auf Gefahren und Anforderungen
  • Zuweisung altersgerechter Aufgaben, die deinen Kenntnissen und Fähigkeiten entsprechen
  • Bereitstellung von Schutzkleidung und Sicherheitsausrüstung, falls nötig
  • Benennung eines Ansprechpartners im Betrieb, der dich betreut und Fragen klärt
  • Dokumentation von Arbeitszeiten und Pausen, um dich nicht zu überfordern

Ein guter Betrieb sorgt dafür, dass du dich nicht nur wohlfühlst, sondern auch gut abgesichert bist. So kannst du spannende Einblicke gewinnen – ohne unnötige Risiken.

Verantwortlichkeiten des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber – also der Betrieb, in dem du dein Praktikum machst – hat die Verantwortung, dich gut vorzubereiten und zu schützen. Das beginnt mit einer gründlichen Einführung in deine Aufgaben und einem Überblick über Sicherheitsvorschriften im Betrieb. Gerade bei Maschinen oder gefährlichen Stoffen ist das besonders wichtig.

Wenn es sich um ein freiwilliges Praktikum handelt, muss der Arbeitgeber dich außerdem bei der Berufsgenossenschaft anmelden, damit du unfallversichert bist. Auch eine Gefährdungsbeurteilung deines Arbeitsplatzes gehört zu seinen Pflichten. Sollte dir im Praktikum etwas passieren, ist er dafür zuständig, den Unfall zu melden. Er trägt also eine große Verantwortung – und genau deshalb ist es wichtig, dass du gut betreut wirst.

Absicherung über die Berufsgenossenschaft

Die Berufsgenossenschaft ist der gesetzliche Unfallversicherungsträger für Unternehmen – und auch für dich, wenn du ein freiwilliges Praktikum machst. Der Betrieb meldet dich dort an, damit du im Falle eines Unfalls abgesichert bist. Das gilt für Unfälle im Betrieb genauso wie auf dem direkten Weg dorthin oder nach Hause.

Kommt es zu einem Unfall, übernimmt die Berufsgenossenschaft alle medizinisch notwendigen Behandlungen, Reha-Maßnahmen und sogar langfristige Unterstützung bei schweren Verletzungen. Deshalb ist es wichtig, dass dich der Betrieb rechtzeitig anmeldet. Am besten fragst du direkt nach, ob das erledigt wurde – so bist du auf der sicheren Seite.

Praktikum mit Entgelt – Auswirkungen auf den Versicherungsschutz

Manche Betriebe zahlen eine kleine Vergütung für ein Schülerpraktikum – das klingt super, kann aber Auswirkungen auf deine Versicherung haben. Entscheidend ist dabei, wie viel du verdienst.

  • Wenn du unter der Verdienstgrenze von 556 Euro im Monat bleibst: Dann kannst du in der Regel weiterhin über die Familienversicherung deiner Eltern krankenversichert bleiben. Auch Sozialversicherungsbeiträge musst du nicht zahlen – das Praktikum bleibt versicherungsfrei.
  • Wenn du mehr als 556 Euro im Monat verdienst: Dann endet die Familienversicherung meist, und du musst dich selbst krankenversichern. Außerdem kann dein Praktikum sozialversicherungspflichtig werden. Das bedeutet: Es fallen Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung an, die anteilig vom Betrieb und von dir getragen werden.

Ob das in deinem Fall zutrifft, hängt vom Umfang des Praktikums und der Höhe der Vergütung ab. Sprich am besten vorab mit deiner Krankenkasse oder deinem Betrieb – dann gibt’s später keine Überraschungen.

Sozialversicherungspflicht bei vergüteten Praktika

Wenn du für dein Schülerpraktikum Geld bekommst, kann es sein, dass du sozialversicherungspflichtig wirst. Das heißt: Es müssen Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung abgeführt werden. Ob das zutrifft, hängt davon ab, wie viel du verdienst und wie lange das Praktikum dauert.

In der Regel liegt die Grenze bei einem monatlichen Einkommen von 556 Euro. Verdienst du weniger und arbeitest nur für kurze Zeit, bleibst du meist familienversichert. Überschreitest du diese Grenze, musst du dich selbst versichern – das kann zusätzliche Kosten verursachen. Dein Betrieb sollte dich darüber informieren, aber auch ein Gespräch mit der Krankenkasse hilft dir weiter.

Beitragsregelungen und Zuständigkeiten

Die Frage, wer für die Sozialversicherungsbeiträge zuständig ist, lässt sich nicht pauschal beantworten. Bei vergüteten Schülerpraktika teilen sich in der Regel du und der Betrieb die Beiträge – ähnlich wie bei einer echten Anstellung. Der Arbeitgeber zieht seinen Anteil ab und führt alles direkt an die Versicherungsträger ab.

Welche Beiträge genau anfallen, hängt von deinem Verdienst und der Dauer deines Praktikums ab. Deshalb solltest du dich rechtzeitig informieren. Die Krankenkasse oder die Rentenversicherung sind gute Ansprechpartner. Dort erfährst du auch, ob du eventuell von der Versicherungspflicht befreit werden kannst. So behältst du den Überblick und kannst sicher ins Praktikum starten.

Fazit Schülerpraktikum Versicherung: Das musst du beachten.

Ein Schülerpraktikum ist eine tolle Chance, um erste Berufserfahrungen zu sammeln – doch ohne passenden Versicherungsschutz kann es schnell kompliziert werden. Deshalb solltest du vor dem Start prüfen, ob du über die Schule, deine Eltern oder den Betrieb ausreichend abgesichert bist. Besonders wichtig sind die gesetzliche Unfallversicherung, die Krankenversicherung und eine Haftpflichtversicherung.

Wenn dein Praktikum vergütet wird, können zusätzliche Regelungen gelten – zum Beispiel bei der Familienversicherung oder der Sozialversicherungspflicht. Frag daher frühzeitig bei deiner Schule, deinem Betrieb und deiner Krankenkasse nach. So kannst du dich voll auf deine Erfahrungen im Praktikum konzentrieren – und bist für alle Fälle gut abgesichert.

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