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Die Abschlussprüfung

Nach dem Ablegen deiner Abschlussprüfung oder der Gesellenprüfung gilt deine Berufsausbildung als abgeschlossen. Das schreiben das Berufsbildungsgesetz und – in Handwerksberufen – die Handwerksordnung vor. Wer für die Durchführung der Prüfung verantwortlich ist und alle wichtigen Informationen rund um die Abschlussprüfung findest du auf dieser Seite.

Wer ist für die Durchführung der Abschlussprüfung verantwortlich?

Je nachdem welchen Beruf du lernst, gibt es unterschiedliche Organisationen, die für die Durchführung der Berufsausbildung und damit für die Durchführung der Abschlussprüfungen verantwortlich sind:

  • Industrie- und Handelskammern (IHK) für die meisten kaufmännischen Berufe
  • Handwerkskammern (HWK) für handwerkliche Berufe
  • Landwirtschaftskammern für Berufe in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau

Daneben existieren Kammern, die beispielsweise für die Ausbildung vonSteuerfachangestellten oder Rechtsanwaltsgehilfen zuständig sind.

Wann bin ich zur Abschlussprüfung zugelassen und wer meldet mich an?

Wer an der Abschlussprüfung teilnehmen möchte, muss sich bei der zuständigen Stelle zur Prüfung anmelden. Im Normalfall erledigt das der Ausbildungsbetrieb. Um ganz sicherzugehen, frage am besten deinen Ausbilder oder deine Ausbilderin rechtzeitig vor den Prüfungen über die Handhabung der Anmeldung in deinem Betrieb.

Damit du zur Prüfung zugelassen bist, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Dein Betrieb ist als Ausbildungsbetrieb bei der zuständigen Stelle eingetragen.
  • Du hast an der Zwischenprüfung teilgenommen.
  • Du kannst deine Berufsausbildung anhand eines vollständigen Berichtsheftes nachweisen.
  • Du hast die vorgeschriebene Ausbildungszeit abgeleistet.

Abschlussprüfung vorziehen
Du kannst die Abschlussprüfung 6 bis 12 Monate vorziehen wenn:

  • Du über eine passende schulische Vorbildung verfügst (Realschule, Abitur oder Berufsgrundbildungsjahr)
  • Du über eine berufliche Vorbildung verfügst (Ausbildung in einem anderen Beruf oder im gleichen Beruf begonnen, abgeschlossene Berufsausbildung)
  • Du ausgezeichnete Leistungen mit einem Notendurchschnitt besser als 2,49 erbringst

Mehr über das Thema Ausbildungsverkürzung findest du hier: Ausbildungsverkürzung.

Wozu gibt es die Abschlussprüfung und was wird gefragt?

Anhand der Abschlussprüfung wird festgestellt, ob du während der Zeit deiner Berufsausbildung gelernt hast, spezifische Probleme zu lösen und in der Lage bist, deinen Lehrberuf selbstständig auszuführen. Die Abschlussprüfung wird nach den Vorgaben der Ausbildungsordnung in deinem Lehrberuf durchgeführt und in den meisten Fällen schriftlich und praktisch oder mündlich abgelegt.

Im theoretischen oder schriftlichen Teil der Abschlussprüfung werden deine Kenntnisse in den Hauptfächern aus der Berufsschule überprüft. Um dich darauf vorzubereiten, solltest du auf jeden Fall den Lernstoff aus der Berufsschule kennen und dir ausreichend Zeit für die Wiederholung nehmen.

Der praktische oder mündliche Teil dient zur Überprüfung deiner Fähigkeiten, die dir im Ausbildungsbetrieb vermittelt wurden. In kaufmännischen Berufen wirst du im Regelfall mündlich durch ein fallbezogenes Fachgespräch geprüft. Das Fachgespräch ist praxisbezogen und es können fachliche Fragen, Arbeitsaufgaben oder Arbeitsplanungen abgefragt werden.

In Handwerksberufen bekommst du im Regelfall neben dem Fachgespräch noch eine praktische Aufgabe. Zum Beispiel backen Bäcker oder Bäckerinnen in ihrer praktischen Prüfung Brot und Brötchen und Tischler geben ein sogenanntes Gesellenstück ab.

Was passiert bei einer nicht bestandenen Abschlussprüfung?

Manchmal führen persönliche Umstände dazu, dass eine Abschlussprüfung nicht bestanden wird. Natürlich ist es nicht schön in der Prüfung durchzufallen, aber wir wollen dich beruhigen – du hast die Ausbildung nicht umsonst absolviert, denn dein Ausbildungsverhältnis endet erst mit einer bestandenen Prüfung. Eine Kündigung des Ausbildungsverhältnisses wegen einer nicht bestandenen Prüfung ist seitens deines Ausbildungsbetriebes nicht möglich.

Oft hast du die Möglichkeit, in eine Nachprüfung zu gehen. Dabei werden im Regelfall nur die Fächer noch einmal geprüft, in denen du durchgefallen bist. Ob diese Möglichkeit besteht, erfährst du durch die zuständige Kammer, die dir deine Ergebnisse schriftlich mitteilt.

Besteht die Möglichkeit einer Nachprüfung nicht, kannst du die Abschlussprüfung zum nächsten Termin wiederholen. Dein Ausbildungsvertrag und deine Ausbildungszeit verlängern sich dadurch automatisch um höchstens 12 Monate.

Wichtig zu wissen: Du darfst die Abschlussprüfung maximal zweimal wiederholen. Wenn du in beiden Prüfungen nicht bestehst, kannst du in diesem Lehrberuf keinen Abschluss machen. Bereite dich deshalb gut auf die Wiederholung der Prüfung vor und nimm eventuell die Hilfen einer Assistierten Ausbildung in Anspruch.

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