Beamter / Beamtin Justizdienst (mittl. Dienst)
Ausbildung & Beruf
59 freie Stellen


Beamter / Beamtin Justizdienst (mittl. Dienst)
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Anwaltsserien findest du super spannend und in der Schule gehören Deutsch und Mathe zu deinen Stärken? Dann könnte Beamter bzw. Beamtin im Justizdienst der richtige Job für dich sein!
Was macht ein Beamter Justizdienst (m/w/d)?
Beamte bzw. Beamtinnen im mittleren Justizdienst haben einen umfangreichen Aufgabenbereich. Sie sind vor allem als Sachbearbeiter für Rechtsangelegenheiten sowie in der Aktenverwaltung tätig. Bei Strafsachen führen sie Protokoll und nehmen außerhalb gerichtlicher Verhandlungen Erklärungen von Prozessbeteiligten auf. In der Gerichtskasse bearbeiten sie Kostenangelegenheiten und berechnen Kosten in Rechtsstreitigkeiten oder Entschädigungen für Zeugen, Sachverständige und ehrenamtliche Richter.
Zu deiner theoretischen Ausbildung als Beamter Justizdienst gehören zum Beispiel Inhalte wie Zivil- und Strafrecht, Vollstreckungs- und Insolvenzsachen oder Nachlasssachen und Todeserklärung. Außerdem lernst du etwas über Beamtenrecht, Gerichtsmanagement sowie Organisations- und Geschäftsgangsbestimmungen. Während der praktischen Ausbildung lernst du unter anderem Verwaltungsaufgaben selbstständig zu erledigen und die gerichtliche Zahlstelle zu verwalten.
Die Ausbildung für die Beamtenlaufbahnen wird von den Bundesländern in eigenen Verordnungen geregelt. Die jeweiligen Bestimmungen können voneinander abweichen.
Als Beamter im mittleren Justizdienst arbeitest du hauptsächlich in Magazin- und Archivräumen sowie in den Büros von Gerichten und Staatsanwaltschaften. Auch der Gerichtssaal gehört zu deinem Arbeitsumfeld.
Beamtenausbildung (mittlerer Dienst)
2-2,5 Jahre, Verkürzung möglich
Deine Prüfungen legst du vor der zuständigen Prüfungskommission ab.
Schulische Voraussetzungen Beamter Justizdienst
Bewerber für die Ausbildung zur Beamtin im Justizdienst sollten einen der folgenden Abschlüsse haben: 1.einen mittleren Bildungsabschluss, 2. einen Hauptschulabschluss und eine förderliche abgeschlossene Berufsausbildung, 3. einen Hauptschulabschluss und eine Ausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis, 4. einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand.
Außerdem musst du als Bewerber für die Ausbildung zum Beamten im Justizdienst die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllen und einen Auswahltest absolvieren. Zudem gibt es in einigen Bundesländern eine Höchstaltersgrenze, die du nicht überschreiten darfst.
Quelle: https://berufenet.arbeitsagentur.de/berufenet/bkb/7942.pdf
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